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Wäre mir aber lieber, denn dann müssten sie ein externes Referenzkonto für die VL-Auszahlung akzeptieren.immerhin keine Kündigungs-Androhung
Wäre mir aber lieber, denn dann müssten sie ein externes Referenzkonto für die VL-Auszahlung akzeptieren.immerhin keine Kündigungs-Androhung
Dann kann man aber auch, wie bei der Comdirect, einmal im Monat Geld hin und wieder weg überweisen. So habe ich es damals ja auch bei der Degussa gemacht.Wieso? Bei aktiver Nutzung (= ab einem monatlichen Geldeingang von 750,- EUR) soll doch auch das mir angebotene "Girokonto S" kostenlos bleiben. Wurde mir heute auch nochmal auf meine Rückfrage von gestern bestätigt. Auch wenn das so nicht in der Entgeltinfo steht.
Und alternativ kann man ja das "Girokonto Online" nehmen, welches auch laut Entgeltinfo ab 750,- EUR monatlichen Geldeingang kostenlos ist.
Ansonsten wurde mir heute auf meine konkreten Fragen mitgeteilt, dass das Buchungspostenentgelt für folgende Umsatzarten berechnet wird:
- eingehende Gutschriften
- Überweisungen
- Lastschriften
- Kartenzahlungen
- Bargeldauszahlungen
Also alles, was den Kontostand verändert.
Aber zumindest auch eine "positive" Meldung im Fall der nicht-Zustimmung zur Umstellung des Girokontos:
Die Kundenverbindung wechselt dann trotzdem zur OLB, es können nur keine zustimmungspflichtigen Produkte genutzt werden, wie z.B. Kreditkarte oder Onlinebanking.
Also immerhin keine Kündigungs-Androhung. Bliebe dann aber die Frage, wie die Auszahlung des VL-Sparguthabens erfolgt. Denn für das VL-Sparen wird ja eigentlich das Girokonto als Verrechnungskonto benötigt.
Vermutlich wird das Giro dann im Hintergrund geführt (eine IBAN habe ich ja schon mitgeteilt bekommen), nur dass ich es nicht nutzen kann. Und die Auszahlung vom OLB-Konto zu einer anderen Bank muss dann kostenpflichtig durch die Mitarbeiter beauftragt werden.
Ich bin jedenfalls weiterhin unentschlossen, wie ich es mit der Zustimmung halten soll.
Es geht nicht darum was gut sein mag an der OLB, sondern dass Kunden der ehemaligen Degussa-Bank VL-Sparpläne haben, welche mit einem kostenlosen Verrechnungskonto bei der Degussa verbunden sind. Die OLB überträgt diese Konten ins eigene System mit eigener IBAN, welche dann nicht mehr kostenlos sind, zwar ohne Grundgebühr aber eben mit Gebühren für die einzelnen Vorgänge. Und das ist nun mal eine einseitige Vertragsänderung.Bei der Lektüre dieser Erörterungen stellt sich mir die Frage, was an der OLB so gut sein mag,
Wie im Thema ersichtlich, haben das die Betroffenen auch getan, aber von der OLB da nichts dazu gesagt wird, ausser immer das gleiche (Giro ist notwendig, und bei Nichtnutzung kostenlos). Und das kanns halt nicht sein.Dann sollte es ja leicht sein, dem zu widersprechen, und die OLB darf eine Lösung finden
Schriftlich kündigen per Einschreiben Einwurf und fertig.
Kann man tatsächlich nicht sehen, wird aber das sein, was man eingangs als Empfehlung erhalten hat. Vor einer Woche habe ich nämlich nochmal den folgenden Hinweis per Mail bekommen, ohne dass ich die Korrespondenz angestoßen hätte:Jau, habe ich auch schon gesehen - da mir der Eingang einer neuen Mitteilung im Postfach per Mail mitgeteilt wurde.
Wäre halt die Frage, ob man die Produkte dann aber auch trotzdem nutzen kann.
Zum Girokonto ist nicht ersichtlich, welches Kontomodell eingestellt ist - also zumindest in der App, per Browser noch nicht geschaut. Beim "Versuch", das Kontomodell zu upgraden, kommt im ersten Schritt die Bitte um Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen.
Guten Tag, als Alternative anstelle des Kontomodells Girokonto Online bieten wir Ihnen das Girokonto S an. Falls Sie damit einverstanden sind, benötigen wir hierfür Ihre Zustimmung. Falls Sie vorher schon dem Girokonto-Modell Girokonto Online zugestimmt haben, bitten wir Sie, für das Girokonto S erneut zuzustimmen.
Verstehe ich das richtig - für den Zugriff auf das neue OLB-Online-Banking war eine Zustimmung zu den neuen Kontomodellen nicht notwendig?Online-Banking ist bei der OLB nun bereits online. Alte Kontoauszügen von Degussa sind ebenfalls abrufbar.
Obwohl kein Einverständnis erteilt wurde, wurde eine MasterCard und eben auch ein Girokonto hinterlegt.
VL Sparplan ist ebenfalls mit korrekter Einlage hinterlegt.
Ja, das verstehst du richtig. Ich meine es war so 'rum, dass man aus dem regulären Degussa-Online-Banking den Zugang zum OLB-Online-Banking beantragen konnte., inkl. Einrichtung der OLB Banking App.Verstehe ich das richtig - für den Zugriff auf das neue OLB-Online-Banking war eine Zustimmung zu den neuen Kontomodellen nicht notwendig?
@Yussuf : Was möchtest du mit diesem Link mitteilen?
Bei mir wollte die Entgelt-Abrechnungsstelle übrigens einen Beleg der Bank, aus dem erkennbar ist, dass es sich um einen VL-Sparvertrag handelt. Keine Ahnung, ob die so ein selbst ergänztes Formular anerkannt hätten. Denn dort könnte man ja auch einfach die IBAN vom "normalen" Girokonto eintragen.
Ich habe dann einfach ein Foto des Schreibens der OLB mitgeschickt, in dem mir die neuen Kontoverbindungen mitgeteilt wurden.
Und ich frage dich, warum du für deinen Beitrag ein Vollzitat von meinem nutzt?Ich frage mich,
Das frage ich mich auch, Absicht war das nicht.Und ich frage dich, warum du für deinen Beitrag ein Vollzitat von meinem nutzt?
im Fall der nicht-Zustimmung zur Umstellung des Girokontos:
Die Kundenverbindung wechselt dann trotzdem zur OLB, es können nur keine zustimmungspflichtigen Produkte genutzt werden, wie z.B. Kreditkarte oder Onlinebanking.
Obwohl kein Einverständnis erteilt wurde, wurde eine MasterCard und eben auch ein Girokonto hinterlegt.
Dazu kann ich schonmal eine erste Erfahrung mitteilen.Wäre halt die Frage, ob man die Produkte dann aber auch trotzdem nutzen kann.
Ja, das ist in der Tat die entscheidende Frage - ich wage mal die Prognose, das Entgelt wird berechnet...Mal abwarten, ob sie mir dafür dann jetzt das Buchungspostenentgelt berechnen wollen, welches es im mir empfohlen "Girokonto S" gibt.