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Und du hast dem Übertrag des Girokontos zugestimmt oder ist das stillschweigend passiert?In der SCHUFA steht jetzt Oldenburgische Landesbank AG mit alter Degussa-Bankleitzahl-IBAN aber neuem Abschlussdatum 1. September 2024.
Und du hast dem Übertrag des Girokontos zugestimmt oder ist das stillschweigend passiert?In der SCHUFA steht jetzt Oldenburgische Landesbank AG mit alter Degussa-Bankleitzahl-IBAN aber neuem Abschlussdatum 1. September 2024.
Keine Zustimmung.Und du hast dem Übertrag des Girokontos zugestimmt oder ist das stillschweigend passiert?
So, der erste Kontoauszug ist jetzt da. Und der führt nur Eingang aus meinen aus Versehen nochmal gelaufenen Dauerauftrag, und die Wegüberweisung auf. Buchungsposten wurden keine ausgewiesen und/oder berechnet.Mal abwarten, ob sie mir dafür dann jetzt das Buchungspostenentgelt berechnen wollen, welches es im mir empfohlen "Girokonto S" gibt.
Interessant wird es hier:In diesem Zusammenhang wurde dem Kunden mit Schreiben vom 18. Juli 2024 (S. Anlage)durch unser Haus ein Produktvorschlag für das neue Produkt bei der OLB gemacht. In diesem Fall wurde für das GiroDigital PLUS Konto Nr. XXX der Degussa Bank das Produkt ,Girokonto" angeboten, für welches eine Zustimmung erforderlich ist. Die Zustimmung wird ausschließlich für den Wechsel von Produkten der Degussa Bank zu Produkten der OLB benötigt,sofern mit dem jeweiligen Produktwechsel neue Bedingungen oder Preise verbunden sind.
Da Herr Krummi keine Zustimmung erteilt hat, wird das von ihm in unserem Hause unterhaltene Verrechnungskonto (Girokonto) mit der IBAN XXX zu den gleichen Konditionen wie bei der Degussa Bank weitergeführt.
Wir bedauern, dass die vorherige Kommunikation zu Missverständnissen geführt hat.
Eine entfallene Girocard nenen die gegenüber Ombudsmann wirklich zu den gleichen Konditionen?Da Herr Krummi keine Zustimmung erteilt hat, wird das von ihm in unserem Hause unterhaltene Verrechnungskonto (Girokonto) mit der IBAN XXX zu den gleichen Konditionen wie bei der Degussa Bank weitergeführt.
Die zum Verrechnungskonto zugehörige Karte ist in den VL Bedingungen nicht näher spezifiziert. Persönlich brauche ich die giro auch nicht. Ich werde es darauf beruhen lassen und nicht weiter verfolgen.Eine entfallene Girocard nenen die gegenüber Ombudsmann wirklich zu den gleichen Konditionen?
Zumindest in den aktuellsten/letzten Bedingungen (sieheDie zum Verrechnungskonto zugehörige Karte ist in den VL Bedingungen nicht näher spezifiziert. Persönlich brauche ich die giro auch nicht. Ich werde es darauf beruhen lassen und nicht weiter verfolgen.
Stimmt. Auch in den mir vorliegenden Bedingungen.Zumindest in den aktuellsten/letzten Bedingungen (siehe
https://www.degussa-bank.de/documen...4-826f-4de8-be36-bcc82498323d?t=1698769003133 oder auch
https://studio.degussa-bank.de/c/I8Uolik7Q3K9Gi6-u_qecgJMJdnBEtTWOZCSenjtdgawYENap674TPGG3xZSwn6Kbw ) ist immer von der Combocard die Rede. Und die ist in ihren eigenen Bedingungen, die jeder akzeptieren musste, als Girocard mit Debit Mastercard definiert (siehe auch Pressemitteilung
https://www.degussa-bank.de/documents/10180/7170940/2022.10_PM_ComboCard_V1.5.pdf ).
Bei mir jetzt auch Oldenburgische Landesbank AG, mit neuer IBAN und ursprünglichem Abschlussdatum 06.11.2019.In der SCHUFA steht jetzt Oldenburgische Landesbank AG mit alter Degussa-Bankleitzahl-IBAN aber neuem Abschlussdatum 1. September 2024.