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Du solltest abmahnen. Auch ohne Anwalt.
Ansonsten: Geht's bei "USA ab 399,-" bei Dir an die Westküste?
USA 399, heisst ja nicht wo in den USA! Man hätte für 125 Euro Bangkok ja auch einen Flughafen nehmen können, der weniger bekannt ist . Warum nur denken sich einige etwas aus, was nun nichts mit der falschen Werbung von AirBerlin zu tun hat.? Es ist eben nicht das gleiche, wie wenn man Hemden verkauft und hat zumindest eine Sorte Hemden zu dem Angebotspreis zur Verfügung und wenn man Werbung macht für Flüge in die USA dann müssen nicht alle Destinationen angeboten angeboten werden.
Aber wenn es heisst 125 Euro nach Bangkok und es wird überhaupt nichts dergleichen angeboten, dann ist das wettbewerbswidrig. Ohne Anwalt könnte man abmahen, aber ich bin kein Wettbewerber von air Berlin, also für eine Abmahnung muss man schon Wettbewerber sein, oder ein abmahnfähiger Verein, oder ein Zusammenschluss.
Und selbst dann, würde es ja nur um die unerlaubte Werbung gehen, und deshalb gibt es immer noch keine Flüge für 125!
Aber warum finden das einige noch gut, wie air berlin es macht und suchen nach Argumenten, die zwar Quatsch sind, aber aus deren Sicht eine Berechtigung von ari Berlin sichtbar machen könnten?
Wie kommt man auf so eine Idee, Air Berlin Argumente liefern zu wollen, dass sie doch keine wettbewerbswidrige Werbung gemacht hätten?
Also wer sich hier nicht belogen und verarscht vorkommt kann sich ja noch bei air Berlin bedanken, dass man erst die Vorfreude auf den günstigen 125 Euro Flug hatte, und dann doch bei den höheren Preisen nicht kaufte und dann wohl Geld gespart hätte......oder sonst wie eine verquere Erklärung...