Wieso denn das ?!?
Die waren sogar sehr gut!
- der Vater wird wegen Totschlag abgeführt
- der "Wacht am Rhein"-Chef wird wegen Anstiftung zu Totschlag, unerlaubten Waffenbesitz, Hehlerei angeklagt
- die "Wacht am Rhein"-Frau wird wegen Freiheitsberaubung, Folter angeklagt
- der "falsche" Täter wird freigelassen werden, braucht aber bestimmt psychatrische Behandlung
- die Herren Ballauf und Schank bleiben deillusioniert zurück
Passt doch genau zur aktuellen Situation !
Richtig wäre wohl bezüglich des Vaters: Versuchter Mord – Mordmerkmal: niedriger Beweggrund am marokkanischen Eindringling und fahrlässige Tötung am eigenen Sohn unter der Prämisse, dass dieser versehentlich in den Lauf der Kugel gekommen ist sowie Verstoß gegen das Waffengesetz.
Chef der „Bürgerwehr“: wohl eher Beihilfe zum versuchten Totschlag (ob man die Anstiftung nachweisen kann, wage ich zu bezweifeln) sowie Verstoß gegen das Waffengesetz.
Aber diese Nuancen kann man wohl von einem Drehbuch nicht erwarten. Mir verschließt sich auch, wieso man einen Durchsuchungsbefehl braucht, wenn man mit einem Zeitgenossen sprechen möchte. Und wieso sollte Ballauf Strafantrag stellen? Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist kein Antragsdelikt.
Dass der Gemüsehändler über die Klinge springen muss, war seit Minute 75 klar. Der falsche Verdächtige (klassische Notwehrsituation) wird in der Tat traumatisiert bleiben.
Mein Mitleid mit der jungen Frau hält sich in Grenzen. Sie musste ja nicht nachts mit der Bürgerwehr um die Häuser ziehen. Sie hatte kleine Kinder mit der Tendenz zur Schulverweigerung und wäre daher vielleicht lieber von vornherein zu Hause geblieben.
Die Botschaft ist klar (und hier zahle ich gern einen EUR in die Spruchkasse): Der Rechtsstaat hat seine schwächen, aber Selbstjustiz sollte man tunlichst unterlassen.