Deutscher bei Einreise misshandelt

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Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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Das ist in Deutschland übrigens auch so, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2021 - BVerwG 1 C 13.19: "Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland erteiltes Schengen-Visum verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder auf einem fremdflaggigen Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer arbeiten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt."
Das ist eine Spezialität mit PSVs und CTVs weil Transportrelation ausschließlich in deutschen Gewässern (und damit auch nach SeeBG-Regeln).

Mir ging es um Crew von Seeschiffen in amerikanischer Werft. Da sind Besatzungsmitglieder beim Bedienen von Ventilen auf dem eigenen Schiff „erwischt“ worden. Auftraggeber ist natürlich derselbe Reeder, der die Werft nur mit bestimmten Arbeiten beauftragt hat, aber das Besatzungsmitglied nimmt damit der Werft Arbeit weg.
Typisches Auslegungsthema. Besser tankt man nicht mehr selber oder wechselt einen Reifen selber sondern hält sich dafür einen Amerikaner.