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Das Gesundheitsamt Offenbach schreibt mir mit Mail vom 24.12.2020 (hier Paste&Copy) - in der Original-Mail ist das Beispiel farblich hervorgehoben:
"...Folgende Formulare sind unverzüglich für jeden Mitreisenden ausfüllen:
Vor Einreise:
· Digitale Einreisemeldung auf www.einreiseanmeldung.de
Nach Einreise:
· Einreise-Formular der Stadt OF auf www.offenbach.de/return
Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht grundsätzlich erst ab dem 5. Tag nach Einreise.
Der eingereichte Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-tests https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests?session=14647533447316 veröffentlicht sind, erfüllen.
Beispiel: Wenn Sie am 03.12.20 einreisen, begeben Sie sich in häusliche Quarantäne. Ab dem 07.12.20 dürfen Sie einen Test durchführen lassen. Mit einem negativen Testergebnis endet die Quarantäne automatisch.
Gestattet ist der Gang zum Hausarzt und/oder zum Testcenter. Es dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden, der Weg darf im eigenen Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist dauerhaft zu tragen.
Das Test-Ergebnis schicken Sie bitte an: einreise@offenbach.de..."
Erstaunlich, dass das GA Offenbach mehr verlangt als in der hessischen VO steht und diese zudem anders auslegt. Und dann wundern sie sich, wernn die Leute an diesem Behördenwirrwarr verzweifeln und sich bei Einreise gar nimmer melden.