Ich weise darauf hin, dass ganz klar geregelt ist, dass man keine privaten Ausgaben mit der Karte machen darf. Das mit dem Gewerbe hilft also nur bedingt..
Ob das so klar ist?
Ich stelle da mal ein paar Überlegungen in den Raum und bitte um Widerspruch oder Zustimmung:
1) Zunächst einmal ist ja die Rede von "selbstständig", nicht von gewerblich. Nun ist aber dummerweise "selbstständig" kein juristisch exakt definierter Begriff. Was genau soll ein Selbstständiger sein? Was einer Definition am Nächsten kommt, ist §7 SGB IV. Nur dummerweise geht es dort um die Erhebung von Sozialabgaben bzw. um die Sozialversicherungspflicht. Es kann aber ja wohl nicht gemeint sein, eine spezielle Karte für Sozialversicherungspflichtige zu kreieren.
2) Überhaupt wird hier mit Begriffen aus dem 19. Jahrhundert hantiert, als die Bismarcksche Sozialgesetzgebung eingeführt wurde. Sie werden zum einen kaum den heutigen Realitäten gerecht, zum Anderen ist es natürlich abstrus, die Frage wer eine bestimmte Kreditkarte haben darf und wer nicht, am Sozialrecht festzumachen.
3) Der Grund für diese Vorgehensweise ist nun, daß der Staat in seiner unendlichen Güte und Fürsorge den Verbraucher vor den bösen Kartenunternehmen schützen will, und diesen aber gleichzeitig erlaubt, die ebenfalls bösen Selbstständigen höher zu belasten, da die ja erstens böse und damit zweitens nicht schutzwürdig sind. Um diese Diskreminierung aber vornehmen zu können, müssen die Kartenanbieter natürlich wissen, wer unschuldiger Verbraucher ist und wer böser Kapitalist. Was sich mir an dieser Stelle aber nicht erschließt: Das Problem hat ja am Ende der Händler, der bei den Karten Selbstständiger höhere Interchange-Fees zahlen muß. Fragt er dann jeden Kunden vorher, was "er denn für einer ist"? Und macht er dem dann einen anderen Preis?