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Nö es gab zu 4U Zeiten auch ex CGN Flüge nach MUC, erst nach T2 dann nach Umzug ab T1. Dann ein paar Jahre nur LH auf der Strecke und jetzt wieder beides.Das war aber auch die einzige Strecke. Da war 4U aber noch im T1.
Nö es gab zu 4U Zeiten auch ex CGN Flüge nach MUC, erst nach T2 dann nach Umzug ab T1. Dann ein paar Jahre nur LH auf der Strecke und jetzt wieder beides.Das war aber auch die einzige Strecke. Da war 4U aber noch im T1.
Mag sein, dass LH aus Kulanz stornieren lässt. Trotzdem zweifele ich daran, dass alleine die Durchführung eines Flugs durch einen Wetlease-Partner rechtlich gesehen ein Stornogrund ist. Da könnte ich etliche meiner Tickets stornieren, weil nachträglich auf EN, WK, 2L und Co. geändert. Lasse mich aber gerne von Juristen korrigieren.
Knackpunkt ist doch dass der Flug selbst heute noch verkauft wird obwohl planmäßig jetzt schon in der Presse und in internen Mitteilung bekannt ist dass es ihn so nie geben wird das dürfte LH vor jedem Gericht das Genick brechen!Ich tue mich da schwer, muss ich zugeben. Obwohl ich AGB bekanntlich ziemlich streng pruefe und meine "Default-Einstellung" Pro-Kunde ist.
Zunaechst ist europarechtlich nichts zu holen: VO (EG) Nr. 2111/2005 regelt, wie Opb-Situationen zu handhaben sind, welche Informationspflichten es gibt etc. Zum einen gibt es keine kundenseitigen Ansprueche aus der VO, nur Sanktionen gegen die Airline, und zum anderen beweist die TatsacheAlso werfen wir einen Blick ins deutsche Werkvertragsrecht: Der Einsatz eines Subunternehmers (bzw. das Recht, einen einzusetzen) muss zwischen den Parteien vereinbart sein. Da findet sich 9.2. der LH-AGB:
"Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Annullierungen zu vermeiden, können wir die Beförderung mit einem anderen Fluggerät oder mit einer anderen Fluggesellschaft durchführen."
Tja. Wasserdicht, selbst in meinen gestrengen Augen. Allenfalls koennte man sagen "ja Moment, das gilt ja nicht bei planmaessigen Umstellungen, nur bei Ad-hoc-Aktionen zur Verspaetungsbekaempfung." Was aber auch duennes Eis ist, denn LH kann ja auch jetzt schon absehen, dass sie keinen eigenen A350 fuer den Flug haben, so dass, wenn sie ihn weiter einplanten, eine Verspaetung unausweichlich waere.
Also muesste der Einsatz von XG statt LH schon einen Sachmangel iSv § 633 BGB darstellen. Schwierig. Hartes und weiches Produkt werden sich nicht unterscheiden, wenn LH-Service durchgefuehrt wird. Bleibt nur noch, sich auf das erneut duenne Eis zu begeben, dass XG eine obskure Veranstaltung ist und nicht LHs Sicherheitsniveau erreicht. Kann man machen, Argumente findet man schon (kriminelle Vorgaenge in der Vergangenheit, XG unter verschaerfter Beobachtung durch das LBA, staendig defekte Gebrauchtflugzeuge obskurer Vorbesitzer, Incidents mit unangemessener Reaktion der Piloten), aber ob das ausreicht? Selbst wenn XG relativ betrachtet x-mal so unsicher ist wie LH (wie quantifiziere ich das, wie weise ich es nach?), ist das absolut immer noch sicher genug.
Im Reiserecht gibt es Rechtsprechung, dass auslaendische Airlines bei Zusicherung deutscher Airlines einen Mangel darstellen, aber selbst, wenn das auf den Luftbefoerderungsvertrag uebertragbar waere, ist XG halt trotzdem noch deutsch. Muesste man halt sagen "jaaaaa, aber ja nur auf dem Papier, in Wirklichkeit ist das ein unsicherer tuerkischer Seelenverkaeufer." Naja.
Bottom Line: Unter pflichtschuldigstem Hinweis des Mandanten (den ich mangels Zulassung [§ 7 Nr. 10 Alt. 2 BRAO] eh nicht habe) auf die zweifelhaften Erfolgsaussichten, wuerde ich schon verargumentieren, dass die Umstellung von LH auf XG zu einem Anspruch auf Stornierung fuehrt, aber so richtig ueberzeugt waere ich selbst nicht. Ein Kulanzverlangen halte ich aber fuer erfolgversprechend.
Nö es gab zu 4U Zeiten auch ex CGN Flüge nach MUC, erst nach T2 dann nach Umzug ab T1. Dann ein paar Jahre nur LH auf der Strecke und jetzt wieder beides.
Nein, sie sind nur dick im Art. 13 VO (EG) Nr. 2111/2005 und setzen sich somit der Gefahr von Sanktionen aus. (Wobei ich gar nicht mal weiss, ob Deutschland entsprechende Sanktionen kodifiziert hat.) Sonst aendert die zeitliche Komponente nichts an meinen voranstehenden Ausfuehrungen.
wuerde ich schon verargumentieren, dass die Umstellung von LH auf XG zu einem Anspruch auf Stornierung fuehrt
Knackpunkt ist doch dass der Flug selbst heute noch verkauft wird obwohl planmäßig jetzt schon in der Presse und in internen Mitteilung bekannt ist dass es ihn so nie geben wird das dürfte LH vor jedem Gericht das Genick brechen!
Wie meinen?
Oder vielleicht doch eher Recht zur fristlosen Kündigung?
Mal unterstellt, das wäre so (zweifelhaft, s.o.) - welchen Honig willst Du daraus für Deine Vertragsbeziehung mit Lufthansa saugen? Als man Dir das Ticket verkauft hat, ging LH als Dein Vertragspartner davon aus, den Flug mit eigenem Fluggerät durchzuführen. Dich haben sie bei Vertragsschluß definitiv nicht gelinkt (Stichwort: Relativität des Schuldverhältnisses).
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Das Blatt war heute beim Auschecken in Kuba zu sehen. Keine Werbung für die Airline, wenn man kein Gast ist. Wenn doch ärgerlich, acht Stunden Verspätung wenn ich es richtig verstanden habe.
http://sz.de/1.4355344
Artikel über Eurowings und die Verlagerung nach FRA und MUC.
Wenn Condor dann auch wieder zurückgeholt wurde, wird es spannend.
Jetzt hat nach Airbus auch Lufthansa endlich verstanden, das Point to Point eine Schnapsidee ist, und Hubs die Zukunft sind.
Also Langstrecke ab DUS und CGN aufgeben, alles über FRA und MUC. So bietet man den Kunden, was sie wirklich wollen.