EW: Die NEUE Eurowings

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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
795
306
Duisburg
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Wobei ja bei einer Stornierung seitens EW auf jeden Fall das Geld zurückerstattet werden muss, wenn man keinen Voucher möchte. Ob das klappt?! :confused::confused::confused:
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Angeblich soll es jetzt wohl doch Voucher für Flüge, die man selbst stornieren möchte, geben, wie auch bei Facebook von vielen gefordert! Mein Flug nach CPH am von DUS am 04.04.2020 wurde nun seitens EW storniert, in der Mail steht:

"Leider können wir Ihnen an diesem Flugdatum keine Alternative anbieten. Eurowings legt in der aktuellen Krise, ebenso wie Lufthansa, die höchste Priorität darauf, gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern schnellstmöglich nach Deutschland zurückzuholen. Selbstverständlich befördern wir Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt.

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Buchung auf ein späteres Datum Ihrer Wahl umzubuchen. Sollte Ihnen aktuell keine Ersatzbeförderung aus unserem Flugplan zusagen, stellen wir Ihnen gerne einen Voucher aus, den Sie innerhalb eines Jahres für eine Flugstrecke Ihrer Wahl einlösen können. Die genauen Konditionen finden Sie in Kürze auf unserer Webseite.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und möchten uns hierfür in aller Form entschuldigen."

Mal schauen, was da kommt...

Schon dreist, dass dem uninformiertem Kunden hier suggeriert wird, eine Erstattung wäre keine Option.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ja, leider schreibt VO EG 261/2004 nur vor, dass anwesende Fluggäste am Airport auf Ihre Rechte schriftlich hingewiesen werden müssen. Zumindest interpretiere ich das so, und kann auch nicht folgern, dass dies auch für Fluggäste gilt, die direkt zu Hause bleiben. Die müssten dann leider selbst recherchieren, welche Rechte sie haben...

Artikel 14

Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte


(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird: "Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen."


(2) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt. Die für die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast ebenfalls in schriftlicher Form ausgehändigt.


(3) Bei blinden oder sehbehinderten Personen sind die Bestimmungen dieses Artikels durch den Einsatz geeigneter alternativer Mittel anzuwenden.
 

vmstigra

Reguläres Mitglied
18.05.2010
68
0
Hallo zusammen,

hat schon jemand, bei einem von Eurowings stornierten Flug das Geld zurück erhalten?
danke
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.510
117
Mir scheint, dass EW tageweise ausdünnt. Für morgen wurde STR-HAM beispielsweise stark reduziert, für nächste Woche Mittwoch noch nicht.

Wer jetzt noch fliegt? Menschen, die sich beispielsweise teilzeitlich um andere kümmern und/oder beruflich noch unterwegs sind (sein müssen)? :)
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.463
1.005
Also wenn ich mir die Abflugtafeln von DUS und CGN anschaue, fliegt da innerdeutsch fast nichts mehr.
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
419
206
Frage eines Kollegen, der einen gehörlosen Bekannten hat:

Wenn ich die Lage richtig überblicke, muss der Kunde sich bei EW zwecks Rückerstattung telefonisch bei der Hotline melden. Wo, auf welchem schriftlichen Wege, können sich bitte gehörlose Menschen melden im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Eurowings GmbH
Abt. Customer Relations
Waldstr. 249
51147 Köln

Und bitte überlegen: Will ich einen Auflösungsvertrag zu Bedingungen der EW eingehen oder will ich meine Rechte aus VO EG 261/2004 geltend machen?
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
795
306
Duisburg
Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wieso bieten LH und oder EW nicht die kostenfreie Stornierung aller Tickets bis z.B. 30.04. an, sofern sie sie nicht selbst schon stornieren, und "versüßen" den Kunden die Stornierung mit einem Fluggutschein, der ein oder zwei Jahre flexibel für Neubuchungen einsetzbar ist. Die bei LH propagierten 50,00 Euro könnte man ja sogar werbetechnisch geschickt oben drauf legen. So würde man sehr viele Kunden zufrieden stellen, so herrscht doch allgemein nur Frust und Ärger.
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wieso bieten LH und oder EW nicht die kostenfreie Stornierung aller Tickets bis z.B. 30.04. an, sofern sie sie nicht selbst schon stornieren, und "versüßen" den Kunden die Stornierung mit einem Fluggutschein, der ein oder zwei Jahre flexibel für Neubuchungen einsetzbar ist. Die bei LH propagierten 50,00 Euro könnte man ja sogar werbetechnisch geschickt oben drauf legen. So würde man sehr viele Kunden zufrieden stellen, so herrscht doch allgemein nur Frust und Ärger.

Für LH geht es momentan ums Überleben und nicht Werbung oder noch mehr Stornierungen.
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
795
306
Duisburg
Ich wette, dass sie einfacher "überleben" würden, wenn sie Gutscheine ausstellen, die dazu führen, dass die Kunden neue Tickets buchen. So, wie sie es aktuell "aussitzen", vergrault man nur Kunden. In meinem Freundeskreis ist der Frust über die LH-Stornierungstaktik sehr hoch, dageben staunen viele über die sehr kulante Regelung bei KLM und AF, viele sagen bereits, dass sie nach der Krise vermehrt bei AF und KL buchen werden und nicht mehr bei LH.

Jetzt fragt sich, ob nicht das eher Lufthansa langfristig schadet...
 
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wolfhagen71

Erfahrenes Mitglied
10.02.2015
1.231
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Ich wette, dass sie einfacher "überleben" würden, wenn sie Gutscheine ausstellen, die dazu führen, dass die Kunden neue Tickets buchen. So, wie sie es aktuell "aussitzen", vergrault man nur Kunden. In meinem Freundeskreis ist der Frust über die LH-Stornierungstaktik sehr hoch, dageben staunen viele über die sehr kulante Regelung bei KLM und AF, viele sagen bereits, dass sie nach der Krise vermehrt bei AF und KL buchen werden und nicht mehr bei LH.

Jetzt fragt sich, ob nicht das eher Lufthansa langfristig schadet...
AF kulant???
So wie die seit Montag die deutschen Urlauber auf Zwischenstation in Paris sitzen lassen. Ohne jegliche Information zum Weiterkommen, ohne Hinweis auf Hotel, keinerlei Betreuung am Flughafen, mit einer seit Tagen unerreichbaren (deutschen) Hotline.
Das ist der hinterletzte Laden.
Was ich dagegen an der LH-Service-Hotline und am Flughafen erlebe, ist Gold wert.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wieso bieten LH und oder EW nicht die kostenfreie Stornierung aller Tickets bis z.B. 30.04. an, sofern sie sie nicht selbst schon stornieren, und "versüßen" den Kunden die Stornierung mit einem Fluggutschein, der ein oder zwei Jahre flexibel für Neubuchungen einsetzbar ist. Die bei LH propagierten 50,00 Euro könnte man ja sogar werbetechnisch geschickt oben drauf legen. So würde man sehr viele Kunden zufrieden stellen, so herrscht doch allgemein nur Frust und Ärger.

Anscheinend buchen genug Leute zu neuen Terminen um, und zahlen dabei noch drauf. Oder sie brauchen das Cash doch nicht. Ich habe bei 3 Flügen nach kostenlosen Verschiebungen nach EU261 gefragt (waren komplett annulliert), wurde mir nicht angeboten, Stornierung aber schon.
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
795
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Duisburg
AF kulant???
So wie die seit Montag die deutschen Urlauber auf Zwischenstation in Paris sitzen lassen. Ohne jegliche Information zum Weiterkommen, ohne Hinweis auf Hotel, keinerlei Betreuung am Flughafen, mit einer seit Tagen unerreichbaren (deutschen) Hotline.
Das ist der hinterletzte Laden.
Was ich dagegen an der LH-Service-Hotline und am Flughafen erlebe, ist Gold wert.

Also ich erreiche die AF-Hotline innerhalb von wenigen Minuten, und in Bezug auf Umbuchungen / Stornierungen sind sie mehr als kulant. Sie stornieren JEDEN Flug bis zum 31.05., egal ob der Flug durchgeführt wird oder nicht. Dafür bekommt man einen Gutschein über den Gesamtbetrag, den man innerhalb eines Jahres für neue Buchungen einsetzen kann. Also hat der Gutschein faktisch sogar einen Wert von 2 Jahren, da man z.B. im Januar 2021 buchen kann, aber erst Ende 2021 fliegen muss.

Und so wie angeblich AF die deutschen Urlauber in Paris sitzen lässt, so lässt LH genauso ihre Kunden überall sitzen.

Was erlebst Du denn am Flughafen und an der LH-Service-Hotline, was "Gold wert" ist?
 

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
669
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HAM/TXL/STR
Woher kommen eigentlich die teilweise erheblichen Abweichungen im Flugplan bzw. bei den verfügbaren EW-Flügen auf Lufthansa.de und Eurowings.de?

Bsp. STR-TXL am 2. April 2020:
- auf Eurowings sind sieben Flüge, alle zu 64,99 € in Basic buchbar
- auf luthansa.de sind hiervon lediglich drei EW-Flüge buchbar, die anderen werden nicht angezeigt.

Ähnliches ist an weiteren Tagen ersichtlich. Woran liegt diese unterschiedliche Verfügbarkeit?
 
P

Phrasenschwein

Guest
Keinerlei Hinweis
auf die Stornierungsmöglichkeit und 100% Geld zurück:

Liebe​s Phrasenschwein​,
zvVBuS9-i2VmFQzTwRgxrO0QMYN0Xd1838_gTe9CLox2GUzaSH3tJozrKzBrfKahc7JXCThg5mX6AO0PXMw94JaoAGpQ31MDIyfjDKNqT6Xgq0V1TqmzxWAaHqFJbDpL67k0oGYeQqLhcuY4aR7PyHbOsd6NvrzD55hmFE2HoTsDUZoWurXLHJ27sJyInQ=s0-d-e1-ft
normalerweise informieren wir Sie in unserem Newsletter über unsere günstigen Flugangebote zu traumhaften Zielen in ganz Europa. Daran ist heute leider nicht zu denken. Die Verbreitung des Coronavirus bestimmt aktuell den Alltag der Menschen auf der ganzen Welt und stellt uns alle vor größte Herausforderungen. Aufgrund flächendeckender Einreiserestriktionen mussten wir unser Flugangebot in den letzten Wochen sukzessive reduzieren. Ab sofort werden maximal nur noch 10 % der Eurowings Flugzeuge in der Luft sein, um ein Basisprogramm für notwendige Reisen zu sichern. Unser verbleibendes Flugangebot wird sich in den nächsten Tagen und Wochen weitgehend auf das Zurückholen von Urlaubern nach Deutschland beschränken.

Aktuell können wir unserem Geschäftsmodell „Fliegen“ nur sehr eingeschränkt nachgehen. Doch gerade in dieser anspruchsvollen Zeit ist es uns ein großes Anliegen, Sie mit nützlichen Informationen zu versorgen.

Flexible Umbuchungsbedingungen
Aktuell spielen Themen wie Urlaub, Reisen und Fliegen bei den meisten Menschen eine eher untergeordnete Rolle. Wir möchten, dass Sie sich in dieser außergewöhnlichen Zeit auf die wichtigsten Dinge im Leben fokussieren können und sich beispielsweise keine Gedanken um ungenutzte Flugtickets machen müssen. Wir möchten Ihnen daher mit flexiblen und erweiterten Umbuchungsbestimmungen entgegenkommen. Dazu finden Sie unsere Umbuchungsmöglichkeiten hier und online noch mal auf einen Blick für Sie zusammengefasst.

Ab sofort können alle Flüge in 2020, die bis zum 31.*03.*2020 gebucht wurden, beliebig oft umgebucht werden. Die neu gebuchten Flüge können im Reisezeitraum bis 27.*03.*2021 angetreten werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Umbuchung vor dem Abflugdatum getätigt wird. Die finale Umbuchung muss spätestens bis zum 31.*08.*2020 erfolgen und kann selbstständig online hier vorgenommen werden. Jegliche Umbuchungsgebühr entfällt. Sollte der neue Flug teurer sein als der alte, ist nur die entsprechende Aufzahlung erforderlich.

Eine Umbuchung auf eine andere Strecke ist derzeit ausschließlich über unser Service Center möglich, wir arbeiten aber an einer digitalen Lösung. Bitte halten Sie sich unter www.eurowings.*com/corona auf dem Laufenden.

NEU: Voucher bei Flugannullierung
In den folgenden Wochen wird es leider vorübergehend zu weiteren Flugstreichungen kommen. Kunden, die ihre Flüge über eurowings.*comgebucht haben und über eine Flugstreichung informiert werden, erhalten in diesem Fall eine E-M*ail von Eurowings. In dieser E-M*ail finden Sie Informationen zu den Optionen „Umbuchung“ und „Ausstellung eines Vouchers“. Sofern Sie Ihren Flug nicht umbuchen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich einen Voucher über den Wert Ihres gezahlten Flugpreises ausstellen zu lassen, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig ist. Die Flugstrecke ist bei der Einlösung des Vouchers frei wählbar und muss nicht mit der ursprünglich gebuchten Verbindung übereinstimmen. Der Einsatz Ihres Vouchers wird in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet. Die Option einer mehrmaligen Umbuchung des Fluges besteht hier selbstverständlich weiterhin.

Längere Wartezeiten
Aufgrund des hohen Anrufvolumens möchten wir Sie bitten, Umbuchungen ausschließlich online vorzunehmen und unser Service Center nur zu kontaktieren, wenn Ihr Abflug innerhalb der nächsten 72 Stunden liegt oder auf eine andere Strecke umgebucht werden soll. Wir bitten Sie ganz herzlich um Ihr Verständnis, dass wir uns zunächst um Kunden mit kurzfristigen Anliegen zu ihren Flügen kümmern.

Rückkehrer-Flüge
Bereits in den letzten Wochen hat Eurowings auf mehr als 100 Flügen rund 20.*000 Passagiere nach Hause geflogen. Darüber hinaus stellt die Airline als Marktführer an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn eine Grundversorgung an innerdeutschen Verbindungen sowie an Flügen zu ausgewählten deutschen Zielen sowie europäischen Metropolen sicher. Unsere aktuellen Rückkehrer-Flüge finden Sie ebenfalls auf www.eurowings.*com/corona.

Sicherheit an Bord
Als geschätzter Kunde verlassen Sie sich darauf, dass wir Sie wie immer sicher und verantwortungsbewusst an Ihr Ziel bringen. In der aktuellen Situation sind wir uns mehr denn je bewusst, wie wichtig es ist, Ihr vertrauenswürdiger Reisepartner zu sein. Bitte seien Sie versichert, dass auch gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten Ihre Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Die Luft in der Kabine unserer Flugzeuge besteht aus einer Mischung aus Frischluft und gefilterter Zirkulationsluft. Durch die Verwendung spezieller Filter ist die Kabinenluft somit sogar sauberer als die, die der Mensch auf der Erde einatmet, und somit auf OP-Saal-Niveau. Darüber hinaus reinigen wir unsere Flugzeuge stets nach den höchsten Standards und überprüfen kontinuierlich unseren Bordservice, ob dieser den aktuellen Hygienerichtlinien entspricht, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Beim Boarding und Check-In achten wir auf eine größtmögliche Distanz. An Bord wird der Mittelsitz nach Möglichkeit frei gelassen bzw. als letztes vergeben. Darüber hinaus bemühen wir uns darum, den Kontakt zwischen unserem Kabinenpersonal und unseren Gästen aufgrund der aktuellen Situation zu begrenzen: So reduzieren wir beispielsweise vorübergehend unseren Bordservice. Alle unsere Flugzeuge sind mit Desinfektionsmittel ausgestattet.

Nach der Krise wollen wir als eine der ersten Airlines wieder gestärkt für Sie da sein. Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.

Wir danken Ihnen für Ihr großes Vertrauen und Ihre Treue.

Alles Gute, bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.
zvVBuS9-i2VmFQzTwRgxrO0QMYN0Xd1838_gTe9CLox2GUzaSH3tJozrKzBrfKahc7JXCThg5mX6AO0PXMw94JaoAGpQ31MDIyfjDKNqT6Xgq0V1TqmzxWAaHqFJbDpL67k0oGYeQqLhcuY4aR7PyHbOsd6NvrzD55hmFE2HoTsDUZoWurXLHJ27sJyInQ=s0-d-e1-ft
 
Moderiert:

Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Also ich erreiche die AF-Hotline innerhalb von wenigen Minuten, und in Bezug auf Umbuchungen / Stornierungen sind sie mehr als kulant. Sie stornieren JEDEN Flug bis zum 31.05., egal ob der Flug durchgeführt wird oder nicht. Dafür bekommt man einen Gutschein über den Gesamtbetrag, den man innerhalb eines Jahres für neue Buchungen einsetzen kann. Also hat der Gutschein faktisch sogar einen Wert von 2 Jahren, da man z.B. im Januar 2021 buchen kann, aber erst Ende 2021 fliegen muss.

Das ist nicht kulant, das ist Schadensbegrenzung. Ein Großteil dieser Flüge wird eh nicht stattfinden und jeder Kunde der vor der Stornierung des Flugs einen Voucher akzeptiert hat kann sein Geld nicht zurückfordern...

Eurowings "wirbt" ja sogar im Fall einer Flugstreichung ihrerseits mit dieser sehr kulanten Regelung...
NEU: Voucher bei Flugannullierung
In den folgenden Wochen wird es leider vorübergehend zu weiteren Flugstreichungen kommen. Kunden, die ihre Flüge über eurowings.*com gebucht haben und über eine Flugstreichung informiert werden, erhalten in diesem Fall eine E-M*ail von Eurowings. In dieser E-M*ail finden Sie Informationen zu den Optionen „Umbuchung“ und „Ausstellung eines Vouchers“. Sofern Sie Ihren Flug nicht umbuchen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich einen Voucher über den Wert Ihres gezahlten Flugpreises ausstellen zu lassen, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig ist. Die Flugstrecke ist bei der Einlösung des Vouchers frei wählbar und muss nicht mit der ursprünglich gebuchten Verbindung übereinstimmen. Der Einsatz Ihres Vouchers wird in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet. Die Option einer mehrmaligen Umbuchung des Fluges besteht hier selbstverständlich weiterhin.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.904
1.367
Dann halt auf Erstattung nach EU 261 bei einer Flugstreichung bestehen. Was die schreiben ist doch nicht bindend sondern nur deren Wunschdenken. Man kann es ja bekanntlich mal versuchen.
 
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