Auch gerade bekommen. Auf das Recht das Geld ausgezahlt zu bekommen wird gar nicht eingegangen. Oder habe ich das überlesen?
Also ich erreiche die AF-Hotline innerhalb von wenigen Minuten,
Und so wie angeblich AF die deutschen Urlauber in Paris sitzen lässt, so lässt LH genauso ihre Kunden überall sitzen.
Was erlebst Du denn am Flughafen und an der LH-Service-Hotline, was "Gold wert" ist?
Bitte sehe beispielweise auf flightradar nach ob gestern und heute die AF 1234 geflogen ist.Im Übrigen sehe ich gerade, dass die AF1234 immer morgens schon um 8:20 Uhr ab CDG fliegt, auch am heutigen Morgen und gestrigen Dienstag! Morgen (Donnerstag) ist wieder eine Abflugzeit um 8:20 Uhr angegeben, vielleicht ist das bei den "gestrandeten Passagieren" in Paris noch nicht angekommen...
Sofern Sie Ihren Flug nicht umbuchen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich einen Voucher über den Wert Ihres gezahlten Flugpreises ausstellen zu lassen, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig ist.
Kein Laden hier im Lande kann einfach mal beschließen, dass Wertgutscheine die er verkauft nur ein Jahr gelten.
Ja, die Situation ist eine Besondere, aber ich stimme zu dass das stark nach Betrug riecht.
- Laut §195 BGB verjähren Gutscheine nach drei Jahren.
- Händler dürfen die Frist verkürzen, wenn dies gerechtfertigt ist.
- Eine Gültigkeit von unter einem Jahr ist nur in den seltensten Fällen zulässig
Da da das deutsche BGB bei POS CH, AT, usw. irrelevant ist ...
Passt zum Thema, betrifft in dem Fall aber Condor.
Da geht es momentan auf deren Facebook-Seite richtig rund
und heute hat dort ein Fluggastrechtportal (Name nenne ich hier nicht, da Werbung)
folgenden Text gepostet:
Anhang anzeigen 137244
Zu Condor wurde heute gemeldet das die Übernahme durch LOT nun wohl doch scheitert.
Ich denke nicht das die in der Situation noch grossartig was zurückerstatten. Die nächste Insolvenz rollt an.
Ich zitiere mich ausnahmsweise mal selber:Dann halt auf Erstattung nach EU 261 bei einer Flugstreichung bestehen. Was die schreiben ist doch nicht bindend sondern nur deren Wunschdenken. Man kann es ja bekanntlich mal versuchen.
Wenn bei Annullierung automatisch auf einen anderen Flug umgebucht wird, ist nix mit der kostenlosen Umbuchung, es wird die Tarifdifferenz angezeigt. Wieso eigentlich?
Wenn die LH Gruppe meint sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können, dann sollen sie das tun, aber mit allen Folgen. Wenn die werten Spohr Jünger meinen sie könnten sich das alles erlauben, dann werden sich damit bald diverse Gerichte beschäftigen. AGB Änderungen oder auch solch einseitige angeblich kulante Sonderregelungen sind rechtlich nicht haltbar und erhöhen nicht das ohnehin schon massiv angeschlagene Image dieses Vereins. Insbesondere EW ist da ja schon häufiger negativ aufgefallen.Weil die gesamte LH-Gruppe beschlossen hat, auch die kostenlose Umbuchung außer Kraft zu setzen und Tarifdifferenzen zu berechnen.
Weil die gesamte LH-Gruppe beschlossen hat, auch die kostenlose Umbuchung außer Kraft zu setzen und Tarifdifferenzen zu berechnen.
Wobei ich eigentlich dachte, dass das nur für die Umbuchung auf späteres Datum nach Wunsch des Kunden gilt. Aber offensichtlich macht das EW auch für die nächstmögliche Ersatzbeförderung. Oder die IT kann das nicht voneinander unterscheiden....
die Erstattungen oder Umbuchungen einfach einzuklagen.
Bringt ja auch nichts. Die Gerichte sind im Notbetrieb, vereinzelt wurde schon 245 ZPO gezogen (Stillstand der Rechtspflege durch Krieg) - bis Du da einen Titel hast, kannst Du Dir den im Insolvenzverfahren schoen an die Wand haengen.