ANZEIGE
Die Advanzia Karte hat aber immer das Problem, dass sie dem Luxemburgischen Recht unterliegt. Also im Härtefall (also wenn Anwälte nötig werden), ist man wohl mit der Barclaycard besser dran.
Das stimmt aber nicht. Es gilt deutsches Recht, es sei denn, dass man in Luxemburg ansässig ist. Siehe die AGB Punkt 16, Satz 2:
Quelle: https://mein.advanzia.com/AGB/Advanzia Bank S.A. meinte:Es gilt deutsches Recht.
Ausnahme für Luxemburger:
Advanzia Bank S.A. meinte:Gerichtsstand (Ziffer 16):
Abweichend von Paragraph 16 gilt für in Luxemburg Ansässige das Luxemburger Recht. Zuständig ist das Bezirksgericht Luxemburg. Abweichend hiervon sind für Verbraucher innerhalb der EU (ausserhalb Deutschland und Luxemburg) die Gerichte an deren Wohnsitz zuständig; es gilt weiterhin deutsches Recht. Bei Abweichungen zu den Fassungen in anderen Sprachen ist ausschließlich der deutsche Text zu berücksichtigen.
Wie ist es möglich weiß ich es nicht. Zudem dürfen die Verbraucher einen EU-Unternehmer in eigenem Mitgliedstaat verklagen. Deswegen war es zum Beispiel möglich, dass das Amtsgericht Singen (Hohentwiel) die Advanzia verurteilt hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Advanzia_Bank#Kritik
Interessant ist es aber, dass die Tagesgelder dem Luxemburgischen Recht unterliegen.
Zuletzt bearbeitet: