Die schwarze Barclaycard Visa

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suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
1.201
437
Wenn Barclays kündigt, gilt eine Frist von 2 Monaten, vermutlich ab dem 6.10. oder ein paar Tage später. Wenn ich aber jetzt kündige und dabei einen späteren Termin eintrage, was macht die BAWAG dann daraus? Wird sie mich zu einem früheren Termin kündigen oder kann ich mir damit etwas Extra-Zeit erschleichen, um die Karte im nächsten Fremdwährungs-Urlaub noch zur Verfügung zu haben?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.525
7.788
Na ja, also VR-Banken und Sparkassen kommen zusammen sicherlich schon so auf 2 - 5 Kunden., *g* ... Gehts denn jetzt wirklich darum? Fakt ist, Du hast die Barclays gekündigt, ich auch, c'est la vie!
Und damit sollte es hier jetzt auch wieder um die Barclays gehen…
Und das kann ich noch immer nicht verstehen, warum man das selbst macht.

Klar, das 99-€- "Angebot" ist eine Frechheit.
Du gibst dir doch sekbs die Antwort.
Das ist wirklich schön, freue mich für Dich.

Wer aber das 99€-Angebot erhält weiß doch, dass das Ende absehbar ist. Warum also warten bis die BAWAG sich bequemt? Dann lieber gleich das Heft das Handelns selbst in die Hand nehmen. Würde ich auch genau so machen, bisher kam bei mir aber nichts. (keine Bargeldabhebungen, LS-Einzug 100%, Umsatz ca. 3-4k €/Jahr)
So ist es!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.930
7.912
Meiner Meinung nach ist es schon so, dass durch die Existenz der Visa- und MasterCard Debitkarten tatsächlich häufig gar keine "echte" Kreditkarte mehr benötigt wird. Bei manchen Leuten glaub ich, hat das aber irgnedwas mit dem klassischen Statussymbol zu tun, bzw. mit der "dicken Hose."
Natürlich kann man auch ohne Kreditkarte(n) leben, aber vieles ist doch einfacher mit ihnen. Und Debitkarten haben gegenüber einer echten Kreditkarte eben gewisse Nachteile. Solange man problem- und kostenlos brauchbare Kreditkarten bekommt, sehe ich keinen Grund, mir da einen Kopf zu machen, zumal man sich nicht damit bei der Wahl seines Girokontos/seiner Girokonten in Abhängigkeit von den Eigenschaften der zugehörigen Debitkarte begibt.

Als Statussymbol taugen Kreditkarten m.E. mangels Sichtbarkeit nicht, weil sich kein Schwein dafür interessiert, welches Kärtchen jemand an der Kasse zückt, solange nur die Zahlung durchgeht. Das sollten die allermeisten Leute mittlerweile verstanden haben. Oder spielst Du auf das Verhalten manchen Leute in der Blase hier an, die wiederholt darauf hinweisen müssen, welche exorbitanten Limits bei Kreditkarte X sie haben?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Würde ich auch genau so machen, bisher kam bei mir aber nichts. (keine Bargeldabhebungen, LS-Einzug 100%, Umsatz ca. 3-4k €/Jahr)
Da sollte auch nichts kommen; andernfalls wüsste ich nicht, welche Kunden BAWAG noch im Kundenstamm halten möchte.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.027
3.471
Natürlich kann man auch ohne Kreditkarte(n) leben, aber vieles ist doch einfacher mit ihnen. Und Debitkarten haben gegenüber einer echten Kreditkarte eben gewisse Nachteile. Solange man problem- und kostenlos brauchbare Kreditkarten bekommt, sehe ich keinen Grund, mir da einen Kopf zu machen, zumal man sich nicht damit bei der Wahl seines Girokontos/seiner Girokonten in Abhängigkeit von den Eigenschaften der zugehörigen Debitkarte begibt.

Als Statussymbol taugen Kreditkarten m.E. mangels Sichtbarkeit nicht, weil sich kein Schwein dafür interessiert, welches Kärtchen jemand an der Kasse zückt, solange nur die Zahlung durchgeht. Das sollten die allermeisten Leute mittlerweile verstanden haben. Oder spielst Du auf das Verhalten manchen Leute in der Blase hier an, die wiederholt darauf hinweisen müssen, welche exorbitanten Limits bei Kreditkarte X sie haben?
Ja, so ein bisschen spiele ich auf die Leute an. *g* An der Kasse ist es in der heutigen Zeit tatsächlich egal, mit welcher Karte bzw. wie man zahlt. Das war schon auch mal anders, mit Persokontrolle, Unterschrift usw.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Porti

Erfahrenes Mitglied
31.12.2019
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1.092
Die App gefiel mir gut. Leider wird nun aus einer tollen Reisekarte eine Schuldnerkarte. Zumindest sehe ich es so, dass hier nun eine Konsumfinanzierung aufgebaut wird. D.h. immer weniger reisende Vollzahler werden die Karte bekommen / nutzen, stattdessen diejenigen, die ein Radio oder Fernseher abstottern.
 
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Arminius

Erfahrenes Mitglied
05.09.2010
764
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ESS
Bestandskunden, an denen man nichts verdient oder drauf zahlt, schmeißt man raus. Neukunden lockt man zunächst rein und wenn man an denen auch nichts verdient, schmeißt man sie später auch wieder raus 😊
So sieht das aus. Vermutlich wird die BAWAG zusätzlich bei den Neukundenanfragen deutlich stärker selektieren. Die Ablehnungsquote dürfte sicherlich steigen.
 

Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
359
364
So sieht das aus. Vermutlich wird die BAWAG zusätzlich bei den Neukundenanfragen deutlich stärker selektieren. Die Ablehnungsquote dürfte sicherlich steigen.
Du meinst, sie akzeptieren nur noch "Geringverdiener"? Oder solche mit schlechtem Schufa-Score? Das wäre in der Tat ein innovativer Ansatz!
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
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Das ist natürlich Quatsch. Sie wollen ja keine Komplettausfälle. Sie wollen Geld verdienen und das tut man nun mal nicht mit Leuten, die immer alles pünktlich per Lastschrift bezahlen. Wenn diese Leute die Karte dann auch nur 3x im Jahr für Zahlungen und 10x Im Jahr für Barabhebungen am ATM verwenden, dann kostet das die Bank nur Geld.
 

afguduud

Erfahrenes Mitglied
23.08.2018
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46
Der System Barclays hatte ja mehrere jahrzehntelang so funktioniert und wurde seitens Barclays auch nichts beklagt.
Dann kam diese BAWAG und wenige Monate später unternimmt diese teils drastische Schritte. Also der wahre Grund kann man vielleicht nur spekulieren. :unsure:
 

Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
1.043
852
Die Banken machen ihre AGB und schreiben einem jedes Jahr Drohbriefe, dass man die neuen AGB akzeptieren soll, sonst werde das Konto gekündigt. Jetzt wollen die einem schon kündigen, wenn man sich an die AGB hält?

Im Massengeschäft ist es normalerweise nicht so einfach, einen Kunden loszuwerden. Ein Supermarkt kann zum Beispiel nicht willkürlich Kunden aussperren. Es muss einen Grund geben. Der Kunde stinkt, belästigt andere Kunden, klaut oder pinkelt ständig neben der Käsetheke in die Ecke.

Und wenn eine Bank den Kunden mit Lockangeboten zu sich holt, verlässt der Kunde natürlich seine alte Bank. Dann ist es doch klar, dass dieser Kunde weiter zieht, wenn er ein neues Lockangebot bekommt. Warum stellt man ihn dann als eine Art Schmarotzer hin? Ich persönlich hasse Lockangebote.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.027
3.471
Der System Barclays hatte ja mehrere jahrzehntelang so funktioniert und wurde seitens Barclays auch nichts beklagt.
Dann kam diese BAWAG und wenige Monate später unternimmt diese teils drastische Schritte. Also der wahre Grund kann man vielleicht nur spekulieren. :unsure:
Barclays stand nicht umsonst zum Verkauft.
 
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knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Du meinst, sie akzeptieren nur noch "Geringverdiener"? Oder solche mit schlechtem Schufa-Score? Das wäre in der Tat ein innovativer Ansatz!
Hat nicht so oder so ähnlich die Subprime-Darlehens-Vergabe in den USA funktioniert ?

O.k., das führte dann zur Finanzkrise 2008.

Aber man schaue sich die Entwicklung des BIP in den USA und z.B. Deutschland seither an:
so schlecht ist das den US-Amerikanern nicht bekommen (evtl. haben deren Schulden am Ende ja andere "bezahlt"; z.B. der deutsche Michel über irgendwelche Investment -Fonds, die ihm sein Sparkassen- o. Bankberater mit ganz wunderbaren Versprechungen all die Jahre vorher angedreht hat) ...
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.891
2.548
Ein Supermarkt kann zum Beispiel nicht willkürlich Kunden aussperren. Es muss einen Grund geben. Der Kunde stinkt, belästigt andere Kunden, klaut oder pinkelt ständig neben der Käsetheke in die Ecke.



Das Amtsgericht München wies die Klage mit Urteil vom 11.10.2024 ab und begründete dies u.a. wie folgt:

„Der Beklagte ist als Betreiber des Supermarkts aufgrund seines Hausrechts grundsätzlich berechtigt, Kunden selbst ohne sachlichen Grund ein Hausverbot zu erteilen. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob tatsächlich ein Fehlverhalten der Klägerin vorlag. […]
 
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knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Das Amtsgericht München wies die Klage mit Urteil vom 11.10.2024 ab und begründete dies u.a. wie folgt:

„Der Beklagte ist als Betreiber des Supermarkts aufgrund seines Hausrechts grundsätzlich berechtigt, Kunden selbst ohne sachlichen Grund ein Hausverbot zu erteilen. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob tatsächlich ein Fehlverhalten der Klägerin vorlag. […]

Aber da gab es ja individuelle Gründe (z.B. beschimpfen anderer Kunden).

Bei der Barclays/BAWAG sieht es aber ja so aus, als ob Kunden, die sich völlig vertragskonform verhalten, rausgeworfen werden.

Das lässt natürlich vermuten, dass die BAWAG die in deren Werbung angepriesenen Leistungen halt doch eigentlich nur in sehr geringem Umfang zu gewähren bzw. bereitzustellen beabsichtigt, sofern es sich um die für den Kunden sehr vorteilhaften -und entsprechend angepriesenen- Leistungen handelt.
Darin könnte natürlich eine irreführende Werbung liegen i.S.v. § 3 UWG ff., insbesondere wohl § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG, liegen.

Das Problem wird aber sein, dass das wohl praktisch niemand nachweisen kann.
 
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