Daran habe ich auch gedacht. Da sind die Bedingungen mit 3600 € und max. 24 Besuchen ja genau gleich, dafür kostet die Karte aber weitaus weniger. Ich muss mal schauen, in welchem Maße die Versicherungsbedingungen unterschiedlich sind.Erinnert mich alles stark an die Wein&Co Diners.
Das ist klar ein Verstoß gegen die eigenen AGB. Es müsste zumindest 2 Monate vorher eine Info zur Leistungsänderung geben, nach 2 Monaten könnte Diners dann bei Nicht-Zustimmen seitens des Kunden den Vertrag kündigen.
[FONT="]Die Zutrittsmöglichkeit zu den Airport Lounges stellt eine freiwillige Zusatzleistung (Premiumleistung) der DC Bank AG dar, deren Erbringung wesentlich von den Betreibern des jeweiligen Flughafens abhängt. Die DC Bank AG behält sich daher das Recht vor, die Voraussetzungen und Bedingungen für den Zutritt zu den Airport Lounges und deren Nutzung aufgrund neuer Gesetze, Rechtsprechung oder neuer Wettbewerbsbedingungen (insbesondere Zusammenschluss wesentlicher Mitbewerber) oder technischer Innovationen zu ändern. Die von der DC Bank AG zu erbringenden Leistungen dürfen durch eine solche Änderung nur geringfügig eingeschränkt werden und eine Änderung nur dann erfolgen, wenn dies aufgrund der oben genannten Gründe notwendig ist oder die freiwillige Zusatzleistung nicht mehr kostendeckend in der ursprünglich kommunizierten Form erbracht werden kann.[/FONT]
Ich werde schon auf Grund der absolut lächerlichen Kurzfristigkeit dieser Änderung kündigen.Insgesamt empfinde ich die Regelung aber auch als nicht ok. Vor allem erfolgt die Ankündigung wirklich sehr kurzfristig.
Die von der DC Bank AG zu erbringenden Leistungen dürfen durch eine solche Änderung nur geringfügig eingeschränkt werden..
Bin noch hin- und hergerissen, ob ich kündige oder nicht.
... das "Eintrittsgeld" wird übrigens per 01.07.19 von 20€ auf 25€ angehoben.
Aja, der stark reduzierte Kostenbeitrag
mir fällt die entscheidung leicht, ich fühle mich arglistig getäuscht..
Interessanter Gedanke!Das geht mir auch so. Bis heute war ich aufgrund der Jahresgebühr am überlegen, ob ich die Karte nach dem kostenlosen ersten Jahr weiter laufen lasse. Mit der Änderung hat sich das aber erledigt. Die Kündigung ist bereits raus.
Ich bin jetzt nur noch am Überlegen, ob ich der Änderung widersprechen soll um auch noch am 14.07.19 kostenlos in eine Lounge zu kommen. Lt. deren AGB (https://www.dinersclub.at/karten/agb.html) sollte das nach meinem Verständnis gehen, da mir Diners Club demnach frühestens in zwei Monaten kündigen könnte. Relevant sollten demnach die Punkte 43 + 33 sein. Lt. diesen Punkten entspricht die ganze Vorgehensweise bei dieser Änderung aber nicht deren eigenen AGB.
Lediglich 2 Lounge Besuche die Sie zB schon konsumiert haben stehen von den Kosten her in keiner Relation zu Erlösen aus den Umsätzen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass eine Kulanz hier nicht möglich ist.
Und das wusste man bei Diners vor drei Wochen, als man meinen Antrag bearbeitet hat, noch nicht?Die Kosten, die uns die Lounge Betreiber verrechnen sind in der Vergangenheit enorm gestiegen. Aus wirtschaftlichen Gründen
ist eine Übernahme dieser Eintrittskosten nur mehr an die Höhe eines Jahresumsatzes von EUR 3600,- gebunden.
Kommasetzung und Artikulation der Antwort lassen auch nicht unbedingt auch hochqualifiziertes Personal schließen.Diese Formulierung ist eine Frechheit!