nicht weiß, dass man sich einfach so ein Hotel buchen kann
Kann man ja auch nicht. Es gibt kein Recht auf Erstattung der selbst organisierten Betreuung.
Und schon gar nicht "einfach", sondern oft genug über den Rechtsweg.
Manche Airline erlaubt dir explizit selbst ein Hotel zu buchen und verspricht spätere Erstattung, aber nicht jede.
Wo sagt 4Y (z.B. auf der Homepage) das sie das tun?
LH sagt übrigens nur, dass du bis zu €150 dir selbst ein Hotel suchen darfst. Und auch das wurde mir bisher nur mündlich (persönlich oder per Durchsage) mitgetelt, noch nie schwarz auf weiss. In digital sagen sie zum Beispiel ganz klar:
Falls sich Ihr Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um Ihre Hotelübernachtung.
und
Wenn Sie möchten, können Sie sich selbst ein Hotel buchen und die Kosten für Übernachtung, Transport zwischen Flughafen und Hotel sowie Verpflegung zur Erstattung einreichen. Lufthansa übernimmt die Kosten hierfür, sofern sie angemessen sind.
Was Lufthansa für angemessen hält musst du erstmal raten, später lernst du dann welcher Anteil der Kosten angemessen war und erstattet wird...
Im Zweifel wird ein Richter entscheiden, was angemessen ist. Falls man Lust auf diesen "einfach so" Rechtsweg hat und den nicht als ewiggestriger als unangenehm und kompliziert empfindet.
Die EU261 sagt bei genau einem Detail, dass du selbst organisieren und von der Airline Erstattung fordern kannst: Bei Transport vom "falschen" Airport zum ursprünglich gebuchten wenn es mehrere Flughäfen gibt, und du zu einem anderen umgeleitet wurdest. Artikel 8 (3)
Ansonsten ist immer das Konzept, dass die Airline sich darum kümmert dass du Leistungen kostenlos bekommst.
Zum Glück macht LH dann Ansagen, wenn deren Service Center mal wieder um 19 Uhr schliessen oder völlig überlastet sind
Und zwar (zumindest in MUC) mit dem klaren Limit von €150 für das Hotel. Wenn man dann mal bei booking.com nachsucht, muss man für das nächste Hotel mit diesem Limit erstmal 30km mit dem Taxi in die Pampa fahren.
Der ein oder andere Ewiggestrige
Der Duden etc. ist in dieser Hinsicht auch noch ewigestrig, und versteht unter "betreuen" und "anbieten" eben nicht hinterher zurückzahlen was der "Betretreute" sich selbst "angeboten" hat.
Du hast nach wie vor ein Recht darauf, dass die Airline sich um dich kümmert, ohne das du in Vorleistung treten brauchst.
so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
<> erst bezahlen und dann zurückfordern müssen.
Aber weil es billiger ist, sich von wenigen verklagen zu lassen, bieten Airlines halt nichts einfach unentgeltlich an...