Discover - die Leisure Airline der LH Group

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SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
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Allzu lange kann es aber auch nicht dauern solche Rechte zu erhalten, denn wann immer ein großer Ferienflieger Pleite geht und es Repatriierungsflüge vonseiten Staat oder Reiseversicherung gibt, werden diese ja auch mit/von solchen Anbietern durchgeführt.

Wann hat es das denn zuletzt gegeben? Bei der Pleite von Monarch? Das wäre ja dann auch kein wet-lease mehr.
Own-risk ist prinzipiell einfacher, vor allem wenn die Gesellschaft möglicherweise schon einige Flugrechte hat. Allerdings systemseitig für Hub-Airlines schwer umsetzbar.

Generell ist es ja auch nicht unmöglich solche Permits zu bekommen, dafür gibt es spezialisierte Agenturen wie Hadid (hadid.aero) allerdings ist das trotzdem nichts, wodurch sich die Rückkehr der Gäste z.B. nach einem AOG in Afrika (wie im Beispiel) wesentlich beschleunigen lässt.

Da braucht es zunächst ein verfügbares Flugzeug und die Berechtigungen um es z.B. nach WDH zu bringen. Dafür sind sicher 1-2 Werktage notwendig. In Deutschland ist ein Wetlease zudem genehmigungspflichtig durch das LBA und das geht nur werktags. Im besten Fall fliegt die Crew gleich deadhead mit, braucht aber dann trotzdem noch einmal mindestens 12 Stunden Ruhezeit.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.247
Man könnte ja auch eine Rahmenvereinbarung schließen, dann kann man anzeigen und ist unabhängig von Behördenwerktagen.

LBA meinte:
Zur Abdeckung und Ergänzung von operationellen Bedarfen besteht die Möglichkeit,
Rahmenvereinbarungen mit Luftfahrtunternehmen über einzelne Luftfahrzeuge, einem Pool
von Luftfahrzeugen, ganzen Luftfahrzeugmustern oder der gesamten Luftfahrzeugflotte der
Leasinggebers abzuschließen. Mit der Rahmenvereinbarung werden die Verfahren zur
Durchführung des Wet-Lease-In geregelt, die bereits alle zu diesem Zeitpunkt verfügbaren
Unterlagen gemäß AMC1 ORO.AOC.110 enthalten. Die Genehmigung der
Rahmenvereinbarung ist zwingende Voraussetzung, für das sich daran anschließende
vereinfachte Abrufverfahren. Die Genehmigung erfolgt im Voraus, unabhängig vom konkreten
Einzelabruf.
[...]
Wenn eine genehmigte Rahmenvereinbarung vorliegt, kann durch Abrufe einzelner oder
mehrerer Luftfahrzeuge aus dem Pool der vorab genehmigten Luftfahrzeugflotte durchgeführt
werden, wenn dem LBA zeitnah zum Beginn der Abrufe eine Mitteilung per Fax (0531 2355-
3199) oder Mail (aoc@lba.de) zugeht, in der mindestens die Angaben gemäß AMC1
ORO.AOC.110 (a)(1), (a)(2) und (a)(5) enthalten sind.

 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.120
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Gibt es in München bei Aussenpositionen (Abflug) einen Transfer von der FCL zum Flieger für Hon oder muss man Bus fahren?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.900
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Die EU261 schließt an keiner Stelle aus, dass der Passagier Dinge selbst in die Hand nimmt.
Die EU261 gibt dir aber auch an keiner Stelle das Recht, Dinge selbst in die Hand zu nehmen bzw. die dann hinterher zurückerstattet zu bekommen. (Ausnahme: Transport zu anderem Airport der selben Stadt, Artikel 8 (3))
Die EU261 regelt nur, was dir die Airline anbieten muss.

Wenn die Airline rechtsbrüchig wird und dir entgegen ihrer Verpflichtung nichts anbietet, bist du im BGB und allgemeinen Vertragsrecht. Und damit im Zweifelsfall vor Gericht. Wer Lust drauf hat, mag das machen.

dabei aber natürlich eine Schadensminderungspflicht berücksichtigen.
Wozu auch gehört, dass die Airlines in der Regel Verträge mit den Hotels haben, also wesentlich weniger zahlen muss als wenn du da kurzfristig selbst buchst.

Es ist immer schwierig nachzuweisen, dass die Airline nichts gemacht hat. Es ist schwierig nachzuweisen, dass die Airline nicht auf deine Anfrage geantwortet hat. Wenn sie es ablehnen (auch mit falschen oder windign Begründungen), ist es einfach. Dann kannst du dich problemlos selbst drum kümmern,
Gleich als Schritt 1 Dinge selbst in die Hand zu nehmen kann dazu führen, keine vollständige Erstattung zu bekommen.
Wobei zum Glück inzwischen eine Airline nach der anderen einsieht völlig überlastet zu sein, und dich tatsächlich auf ihrer Homepage nachweislich (Screenshot) authorisiert dich selbst darum zu kümmern. Aber eben mit der wachsweichen "sofern angemessen" Einschränkung. Ist es angemessen in ein Flughafenhotel zu gehen, auch wenn das billigste jenseits €300 liegt? Sind 50km Umkreis noch angemessen oder schon unzumutbar?

Einfacher wäre es, wenn sich die Airlines einfach an die Vorschriften halten würden. Als Kunde berücksichtige ich in dieser Hinsicht meine Erfahrungen bei der Airlinewahl. LH ist in dieser Hinsicht was Hotels angeht bisher für 25 Jahre ein Totalausfall. Bei Discover hatte ich zum Glück bisher keine Unregelmäßigkeiten.
Bisher hat mir nur eine einzige Airline proaktiv ein Hotel (plus Transfer) angeboten, und das war EI in DUB.
 
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E Francesco

Erfahrenes Mitglied
19.10.2021
2.615
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Heut ist der Erstflug auf München - Orlando.
https://www.flightradar24.com/OCN80/395ccaae

Am 1.4.25 wird München - Windhuk und am 12.4.25 München - Calgary aufgenommen; München - Orlando und München - Windhuk werden ganzjährig 3/7 angeboten, München - Calgary wird saisonal im Sommer 3/7 angeboten und in den Wintermonaten durch München - Punta Cana ersetzt (werd 2/7 bis 3/7 geflogen). Für die Langstrecke werden 2 A330 in München stationiert.
Auf der Kurz- und Mittelstrecke werden im SFP25 32 Ziele angeboten; im Laufe des Sommers wird ein 6. A320 in München stationiert.
https://newsroom.discover-airlines....n-und-noch-mehr-angebot-in-den-sommer-3371369