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Ein verbrieftes Recht zur Ablehnung und auf anderweitige Beförderung hast du dann aber auch keins, die EU261 behandelt das nicht wie eine Stornierung sondern gibt dir nur das Recht auf Entschädigung, und der so uuuuuunglaublich unklar formulierte Begriff "Preis des Flugscheins" wird von Gerichten dann auch noch gnadenlos verbraucherfeindlich interpretiert. Nur die CAA UK hat glasklar gesagt: der Preis des Flugscheins ist der Geldbetrag, den man bezahlt hat um den Flugschein zu erhalten. Englische Passagiere haben 75% des Ticketpreises erhalten, die CAA hat das bei den Airlines durchgesetzt.Akzeptieren muss man es nicht!
Inwieweit es ein Vertragsbruch ist (du wirst ja wie vereinbart von A nach B befördert), ist auch nicht so glasklar geregelt.
Wie man an der Europäischen Business Class sieht, steht es ja jeder Airline frei, einen Kabinenbereich mit ganz normalen Sitzen zur Business Class zu erklären. Der Begriff ist nirgens rechtlich definiert. Wechsel des Fluggeräts behält sich jede Airline in ihren AGB vor.