DKB Sammelthread

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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.556
3.168
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Wenn man die gleiche Überweisung innerhalb von 24 Stunden tätigt, also gleicher Betrag, gleicher Empfänger, gleicher Verwendungszweck, dann schlägt die App sofort Alarm und es gibt auch direkt ne SMS...

Wenn man einen Betrug verhindern will, also wirklich will, dann müsste der Kunde, der den hohen Betrag überweist genau auf diese Weise und vor allem genau so zeitnah informiert werden und nicht durch ne E-Mail Stunden später...
 
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weiwei

Erfahrenes Mitglied
14.10.2015
501
372
Erfahrung: Summen zwischen 50.000 und 100.000 Euro (Autokäufe) über die App landen regelmäßig in der Betrugsverdachtsschleife. Mit ChipTAN gehen hingegen Überweisungen > 700.000 Euro (Immobilien) auf „unbekannte“ Konten sofort und ohne Rückfrage durch. Wer also zuverlässig ausgeführte Überweisungen schätzt, sollte ChipTAN-QR nutzen.
Das klingt ja etwas beruhigend, genügt mir aber nicht, der DKB wieder sechsstellige Beträge anzuvertrauen. Ich schätze einerseits den Komfort der neuen App bei alltäglichen Zahlungen. Andererseits habe ich deswegen mein Depot und Tagesgeld nicht mehr bei der DKB, da mir die Hürden diese per App leerzuräumen zu gering sind. (Erst recht, seitdem sich auch das Überweisungslimit per App-Freigabe aushebeln lässt).

Ideal wäre es, wenn man für Zahlungen ab einem bestimmten Betrag und für Änderungen des Limits eine erhöhte Sicherheitsstufe (ChipTAN, Rückruf, schriftlicher Auftrag, o.ä.) festlegen könnte, anstatt dass dies ein intransparentes Betrugssystem tut.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Wenn man die gleiche Überweisung innerhalb von 24 Stunden tätigt, also gleicher Betrag, gleicher Empfänger, gleicher Verwendungszweck, dann schlägt die App sofort Alarm und es gibt auch direkt ne SMS...

Wenn man einen Betrug verhindern will, also wirklich will, dann müsste der Kunde, der den hohen Betrag überweist genau auf diese Weise und vor allem genau so zeitnah informiert werden und nicht durch ne E-Mail Stunden später...
In Frankreich ist es z.b. vorgeschrieben, dass Überweisungen zu einer erstmals verwendeten Kontonummer, erst nach 24 Stunden möglich sind. In der Zwischenzeit erhält der Kontoinhaber eine Information z.b. per E-Mail.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.161
7.202
Das wäre für den aller größten Teil der Nutzer wieder viel zu kompliziert und zu unbequem, als dass sie das machen würden (und vor allem über das Thema nachdenken müssten). Für die allermeisten Leute geht Komfort vor Sicherheit, immer, zumindest bis sie direkt sich verbrennen.
Die Bank macht das Risikomanagement m.W., weil sie's muss. Sie kann es also nicht dem Kunden überlassen. Was sie könnte, wäre generell den Sicherheitsstandard zu erhöhen. Aber das gefällt dann vermutlich vielen Kunden nicht, und wir sehen einen Wettlauf hin zu immer "bequemeren" (und damit auch unsichereren) Lösungen, Stichwort z.B. getrennte Geräte.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Das wäre für den aller größten Teil der Nutzer wieder viel zu kompliziert und zu unbequem,
In wie weit kompliziert? Du gibst als Nutzer eine ganz normale Überweisung auf, die eben erst 24 Stunden später raus geht und du darüber informiert wirst. Du musst also aktiv werden um die geplante Überweisung zu stoppen.. tust du das nicht, geht sie raus.

Und das auch nur einmalig, also bei der ersten Überweisung zu einer Kontonummer.
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.710
2.307
In wie weit kompliziert? Du gibst als Nutzer eine ganz normale Überweisung auf, die eben erst 24 Stunden später raus geht und du darüber informiert wirst. Du musst also aktiv werden um die geplante Überweisung zu stoppen.. tust du das nicht, geht sie raus.

Und das auch nur einmalig, also bei der ersten Überweisung zu einer Kontonummer.
Alles geht Richtung Echtzeitüberweisung als Standard, und nun soll ein Großteil der Überweisungen wieder 24 Stunden brauchen? Das wäre ja ein großer Rückschritt. Von mir aus bei Beträgen ab 25.000 € oder so, und nur, wenn man zusätzlich auch vorher proaktiv eine Whitelist führen kann, mit welcher auch erstmalig verwendete IBANs sofort rausgehen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Alles geht Richtung Echtzeitüberweisung als Standard, und nun soll ein Großteil der Überweisungen wieder 24 Stunden brauchen? Das wäre ja ein großer Rückschritt. Von mir aus bei Beträgen ab 25.000 € oder so, und nur, wenn man zusätzlich auch vorher proaktiv eine Whitelist führen kann, mit welcher auch erstmalig verwendete IBANs sofort rausgehen.
Wie ich bereits schrieb, "nur bei der ersten Überweisung". Die Bank führt für dich also eine Whitelist mit den Kontonummern zu den du schon überwiesen hast.

Zu Diskutieren gibt es darüber in Frankreich gar nichts, da es ein Gesetz ist dem alle Banken unterliegen. Und ich denke für "die erste Überweisung" zu einer Kontonummer, hat die 24 Stunden Regelung einen guten Kosten/Nutzen Effekt.

Und einen Großteil der Überweisung entspricht das in Frankreich ohnehin nicht, da man alles per Kreditkarte zahlen kann. Rechnungskäufe sind da absolut unüblich.... aber wenn du willst, kannst du auch gerne per Scheck bezahlen :p =;(Auch in Supermärkten, Miete, Raten, etc.)
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.710
2.307
Wie ich bereits schrieb, "nur bei der ersten Überweisung". Die Bank führt für dich also eine Whitelist mit den Kontonummern zu den du schon überwiesen hast.
Das hab ich schon verstanden. Daher schrieb ich ja auch: "erstmalig verwendete IBANs".

Dennoch würde das bedeuten, dass beispielsweise eBay-Käufe oder Autokäufe von privat oder Rechnungszahlungen auf den letzten Drücker etc. nicht sofort per Echtzeitüberweisung bezahlt werden können. Somit wäre ein bedeutsamer Nutzen der Echtzeitüberweisung dahin.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
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Das hab ich schon verstanden. Daher schrieb ich ja auch: "erstmalig verwendete IBANs".

Dennoch würde das bedeuten, dass beispielsweise eBay-Käufe oder Autokäufe von privat oder Rechnungszahlungen auf den letzten Drücker etc. nicht sofort per Echtzeitüberweisung bezahlt werden können. Somit wäre ein bedeutsamer Nutzen der Echtzeitüberweisung dahin.
Ich weiß nicht wie man Ebay in FR zahlt... aber ein privater Autokauf wird in den meisten Fällen per Scheck abgewickelt. Generell werden solche Privatzahlungen per Scheck abgewickelt... Also z.b. sehr aktuell, Weihnachtsgeschenke... Man gibt/schickt einfach einen Scheck, statt zu überweisen.

Es ist einfach untypisch Geld zu überweisen... Selbst eine Lastschrift (bis auf Kreditkarten, die das Girokonto belasten) ist sehr unüblich. Ich kenne bis jetzt also keinen Fall bei dem ich in FR etwas überweisen musste, selbst ein Handwerker kommt mit Kreditkarten Terminal bzw. akzeptiert Schecks Vorort. Daher ist die Situation dort doch etwas anders als in DE.

Edit: DOCH, ich musste mal etwas überweisen! Steuern muss man über einer Summe von 300 Euro überweisen... Darunter kann man sie auch mit Kreditkarte (online) zahlen o_O... leider kann man das mit Stückeln der Summe nicht umgehen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Meine Zinszahlung ist bereits erfolgt (Buchungsdatum 29.12.2023, Wertstellung 01.01.2024) und wurde steuerlich im Jahr 2023 berücksichtigt.
Steuern müssen auf Zinsen im Jahr der Entstehung gezahlt werden. Wann die Bank das gutschreibt spielt dabei keine Rolle. In Fällen wo es das tut, zählt ohnehin das Zuflussprinzip, also die Wertstellung / Verfügbarkeit.. z.b. bei Freiberuflichen Einnahmen.
 

Benjamin_W

Aktives Mitglied
25.12.2023
196
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Steuern müssen auf Zinsen im Jahr der Entstehung gezahlt werden. Wann die Bank das gutschreibt spielt dabei keine Rolle. In Fällen wo es das tut, zählt ohnehin das Zuflussprinzip, also die Wertstellung / Verfügbarkeit.. z.b. bei Freiberuflichen Einnahmen.
Diesen Beitrag finde ich ziemlich wirr.
Die Zinsen sind zu versteuern, wenn sie mir zufließen, d.h. wenn ich darüber verfügen kann. Das ist das Buchungsdatum. Wenn die Zinsen am 29.12.23 gebucht werden, dann sind sie in 2023 zu versteuern. Der Wertstellung zum 1.1. ist hierfür belanglos.
Die Aussage „Steuern auf Zinsen müssen im Jahr der Entstehung gezahlt werden“ ist Quatsch. Es gibt Sparprodukte, da werden Zinsen einmalig und erst bei Fälligkeit der Anlage gezahlt, „entstanden“ sind sie durchaus vorher, nämlich laufend. Vor Gutschrift sind darauf aber keine Steuern fällig.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.538
2.290

Zitate:
„Für die Einkommensteuer ist es wichtig, wann genau das Geld angekommen ist, das versteuert werden soll. Denn die Steuer wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum berechnet. Bei der Einkommensteuer sind das die Einnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Geld, das auch nur einen Tag vorher oder nachher überwiesen wurde, zählt normalerweise nicht. Das nennt man das Zuflussprinzip.“

„Keine Regel ohne Ausnahmen

Für Einnahmen, die regelmäßig fließen, gilt ein Spielraum von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Zu diesen Einnahmen gehören beispielsweise Gehälter, Mieten oder Zinsen. Wenn eine wiederkehrende Zahlung immer zum Monatsende fließt, die Dezember-Zahlung aber ausnahmsweise erst am 4. Januar des Folgejahres auf dem Konto ankommt, zählt dieses Geld dennoch zu den Jahreseinnahmen des Vorjahres – eben weil es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, die normalerweise zum Monatsende ankommt.“


PS: Wenn das Buchungsdatum vor dem Wertstellungs/Valuta Datum ist, dann zahlst aber bei „Verfügung“ für die Zeit zwischen Buchungsdatum und Wertstellungsdatum aber in dümmsten Fall Zinsen, wenn z.B. kein anderes Geld mehr auf dem Konto ist. Von daher würde ich nicht sagen das man ab Buchungsdatum schon über seine Zinsen verfügen kann, solange bei tatsächlicher Verfügung selbst Zinsen an die Bank zahlen muss. Erst ab der Wertstellung/Valuta kann man wirklich ohne Nachteile über das Geld verfügen.
 
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tecx95

Aktives Mitglied
04.11.2019
110
56
Meine Zinszahlung ist bereits erfolgt (Buchungsdatum 29.12.2023, Wertstellung 01.01.2024) und wurde steuerlich im Jahr 2023 berücksichtigt.
Bei mir ist die Buchung jetzt auch schon erfolgt. Normalerweise wurden sonst die Zinserträge erst am ersten Werktag nach Quartalsende gebucht. Wahrscheinlich hat man es wegen dem Jahresende erfreulicherweise dieses Jahr noch gebucht.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.012
1.070
NRW
Bei mir ist die Buchung jetzt auch schon erfolgt. Normalerweise wurden sonst die Zinserträge erst am ersten Werktag nach Quartalsende gebucht. Wahrscheinlich hat man es wegen dem Jahresende erfreulicherweise dieses Jahr noch gebucht.
Das machen die meisten Banken im Rahmen der Jahresabschlussläufe. Damit ist eine zeitnahe Jahresabschlusserstellung möglich, dann müssen im Jan/Feb nur noch evtl. Fehlbuchungen korrigiert werden.
 
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derBöseSven

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
301
327
Erfahrung: Summen zwischen 50.000 und 100.000 Euro (Autokäufe) über die App landen regelmäßig in der Betrugsverdachtsschleife. Mit ChipTAN gehen hingegen Überweisungen > 700.000 Euro (Immobilien) auf „unbekannte“ Konten sofort und ohne Rückfrage durch. Wer also zuverlässig ausgeführte Überweisungen schätzt, sollte ChipTAN-QR nutzen.
Wenn es wenigstens eine „Schleife“ wäre und die Überweisung nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt würde … Ich hatte letzte Woche den Fall, dass meine >50K Überweisung per App auf mein eigenes Konto bei einer anderen Bank schlicht am nächsten Morgen per SMS abgelehnt wurde. Keine Mail, keine Nachfrage.
 

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.275
1.991
VIE
Frage zum Tagesgeldkonto. Mir ist gerade aufgefallen, dass mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag von meinen Zinsen abgezogen wurden. Ich bin AT Staatsbürger mit Wohnsitz AT und davon ausgegangen, dass dadurch einfach gar nichts abgezogen wird weil ich in DE gar nicht steuerpflichtig bin.

Da ich bei der Kontoeröffnung ja angegeben habe, dass ich öst. Staatsbürger bin und mein Wohnsitz in Österreich ist, wäre ich auch davon ausgegangen, dass das für die DKB klar ist. Scheinbar aber nicht. Wenn ich jetzt eine entsprechende Erklärung an die DKB schicke, erhalte ich dann die unrecht abgeführte Steuer wieder zurück? Habe ich einen Anspruch darauf?
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.145
1.219
Frage zum Tagesgeldkonto. Mir ist gerade aufgefallen, dass mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag von meinen Zinsen abgezogen wurden. Ich bin AT Staatsbürger mit Wohnsitz AT und davon ausgegangen, dass dadurch einfach gar nichts abgezogen wird weil ich in DE gar nicht steuerpflichtig bin.

Da ich bei der Kontoeröffnung ja angegeben habe, dass ich öst. Staatsbürger bin und mein Wohnsitz in Österreich ist, wäre ich auch davon ausgegangen, dass das für die DKB klar ist. Scheinbar aber nicht. Wenn ich jetzt eine entsprechende Erklärung an die DKB schicke, erhalte ich dann die unrecht abgeführte Steuer wieder zurück? Habe ich einen Anspruch darauf?
Interessante Frage. Anscheinend (= Google) musst Du die Steuer beim BZSt zurückforden. DKB braucht ein Formular. Falls Du das nicht ausgefüllt hast -> Pech.




Der Link zum Formular ist aber kaputt 🤦‍♂️
 
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ArnoldB

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17.09.2016
3.275
1.991
VIE
Da kann man sich dann auch als nicht in DE wohnender bzw. steuerpflichtiger Mensch registrieren, nehme ich an? Weil mich das auf den ersten Blick ein wenig an Finanz-Online in Österreich samt digitalen Signaturen & Co. erinnert.

Warte zunächst noch die Antwort von DKB ab, aber im Zweifel wird es wohl eh auf das BZFS hinauslaufen...
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.273
1.801
Das Chip Tan sicherer ist als jedes App basierte Tan Verfahren ist klar.

Das war schon immer so. Schließlich ist ein hardware basiertes Verfahren
mit einem Gerät ohne jede Verbindung zum Netz sicherer und nun einmal
eine "echte" Zwei Faktor" Authentifizierung".

Weitere Ausführungen zu dem Thema spare ich mir. Ich habe dazu genug in
diesem Thred und divesren anderen gesagt.

Jetzt kommen gliech wieder die "Smartphone Fanboys" und rufen
"kreuzigt ihn"!

So, offtopic aus. Ich wünsche euch allen hier einen guten Start und ein
gutes, erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr 2004!(y)🍀
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.181
1.778
KUL (bye bye HAM)
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Da kann man sich dann auch als nicht in DE wohnender bzw. steuerpflichtiger Mensch registrieren, nehme ich an? Weil mich das auf den ersten Blick ein wenig an Finanz-Online in Österreich samt digitalen Signaturen & Co. erinnert.

Warte zunächst noch die Antwort von DKB ab, aber im Zweifel wird es wohl eh auf das BZFS hinauslaufen...
Wenn du fragst ob es sozusagen ein Zentralregister fuer Bankkunden in Deutschland gibt, die aber nicht steuerpflichtig sind, dann klar nein. Du musst dich bei jeder Bank, Broker, Leasinggesellschaft einzeln legitimieren. In der Regel erfolgt das durch Nachweis des Wohnsitzes (Personalausweiskopie mit Adresse, Rechnung von Versorgern, etc) und Angabe deiner auslaendischen Steuernummer. Letztere ist entscheidend, damit du von der Quellenbesteuerung (mit Ausnahme Dividenenzahlungen, AFAIK auch fuer Kunden aus AT) befreit wirst.
Quelle: ich selber, als steuerauslaendischer Kunde bei der DKB
 
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