Bei der Einkommensteuer spielt es eine entscheidende Rolle, wann genau Einnahmen auf dem Konto angekommen sind. Daher hat der Gesetzgeber das Zuflussprinzip geschaffen.
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Zitate:
„Für die Einkommensteuer ist es wichtig, wann genau das Geld angekommen ist, das versteuert werden soll. Denn die Steuer wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum berechnet. Bei der Einkommensteuer sind das die Einnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Geld, das auch nur einen Tag vorher oder nachher überwiesen wurde, zählt normalerweise nicht. Das nennt man das Zuflussprinzip.“
„Keine Regel ohne Ausnahmen
Für Einnahmen, die regelmäßig fließen, gilt ein Spielraum von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Zu diesen Einnahmen gehören beispielsweise Gehälter, Mieten oder Zinsen. Wenn eine wiederkehrende Zahlung immer zum Monatsende fließt, die Dezember-Zahlung aber ausnahmsweise erst am 4. Januar des Folgejahres auf dem Konto ankommt, zählt dieses Geld dennoch zu den Jahreseinnahmen des Vorjahres – eben weil es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, die normalerweise zum Monatsende ankommt.“
PS: Wenn das Buchungsdatum vor dem Wertstellungs/Valuta Datum ist, dann zahlst aber bei „Verfügung“ für die Zeit zwischen Buchungsdatum und Wertstellungsdatum aber in dümmsten Fall Zinsen, wenn z.B. kein anderes Geld mehr auf dem Konto ist. Von daher würde ich nicht sagen das man ab Buchungsdatum schon über seine Zinsen verfügen kann, solange bei tatsächlicher Verfügung selbst Zinsen an die Bank zahlen muss. Erst ab der Wertstellung/Valuta kann man wirklich ohne Nachteile über das Geld verfügen.