Im Internet-Banking und auf den Kontoauszügen weisen wir darauf hin, dass die angegebenen Kontostände Beträge mit späterer Wertstellung
enthalten können.
Dies bedeutet, dass Ihnen in der Umsatzanzeige alle eingehenden
Buchungen angezeigt werden, welche Ihnen teilweise valutarisch
jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Gleiches gilt zum Beispiel auch für Schecks, die dem Internet-Konto
mit "Eingang vorbehalten" gutgeschrieben werden.
Es ist daher immer notwendig, das Wertstellungsdatum (valutarisches
Datum) zu beachten. Dieses ist für die Berechnung der Zinsen
ausschlaggebend. Wird über ein entsprechendes Guthaben vorab verfügt,
kann dies, wie in Ihrem Fall, zur Belastung von Sollzinsen führen.
Die von Ihnen beschriebene Überweisung eines beliebigen Betrags, ist
daher nur möglich, wenn das entsprechende Guthaben auf dem Konto
vorhanden ist (Buchungsdatum). Das Wertstellungsdatum gibt an, ab
wann eine Guthabenverzinsung oder - bei Belastung des Kontos durch
Vorabverfügungen - eine Sollverzinsung erfolgt.
Ihre Gutschrift auf dem Internet-Konto wies als Wertstellungsdatum
den 24.09.2018 aus. Sie haben das Guthaben jedoch schon am
20.09.2018 auf Ihre DKB-VISA-Card überwiesen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Inforamtionen behilflich gewesen zu sein und
wünsche Ihnen einen angenehmen Sonntag.