Doppelte Staatsbürgerschaft - Wie reist ihr um die Welt? 1 Pass ? 2 Pässe ? oder gar mehr...

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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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3.334
Hier wird m.E. aber auf die Möglichkeit des Entzugs, u.a. aufgrund einschlägiger Straftaten (z.B. Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) abgestellt und nicht auf eine mehr oder weniger willkürliche Aberkennung ohne rechtliche Verfehlung (und letztlich auch ohne jegliches Zutun) des Bürgers. Nach meinem Verständnis dürfte das ein recht klarer Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sein

Sicher, das Rückwirkungsverbot ist 'ne Hürde... aber eben keine komplett unüberwindbare.

Schon die erste Ausnahme in der Liste ("Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig – musste also mit einer Neuregelung rechnen") lässt sich biegen...

Moment. BrexitÜG regelt nur Fälle bei denen das Einbürgerungsverfahren zwar fristgerecht begonnen wurde aber zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.

Ja, war eine kurzer Abstecher von @berlinet.

Mir ging es allerdings um formell abgeschlossene Einbürgerungsverfahren. In ersterem Fall wäre das formell sicherlich nicht komplett auszuschließen (auch wenn das Bundesverwaltungsgericht und vielleicht auch das Verfassungsgericht da sicherlich noch ein paar Gedanken dazu haben könnte) - ein richtiger Arschlochmove, wie @longhaulgiant so schön sagt, aber rechtlich dann doch noch eine ganz andere Nummer als rückwirkende Aberkennung ohne vom Bürger zu verantwortenden Gründen.

Das GG liefert den Rahmen und ist sozusagen neutral.

Das StAG legt die Details fest... und genau so wie eine Regierung doppelte SA einführen konnte, kann eine zukünftige Regierung sie auch wieder ausführen.

Und ja, die Variante a la Optionspflicht wäre ein Arschlochmove... aber ausgeschlossen ist sie eben nicht. Gesetzvorschlag. Mehrheit. Papierkrieg. BGBl. Fertig.

Wenn du dazu recherchierst, findest du sehr wohl Abgeordnete welche liebend gern jenen Weg gehen möchten... und das nicht nur im abgelegenen Randlager.

Gut.

Ich glaube das reicht erstmal zu diesem Thema, oder?

PS: Wählen nicht vergessen! 🇩🇪
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Ich übersetze mal: "Bitte erheben Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Einen zureichenden Grund dafür, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, haben wir leider nicht. Wir sind halt unterbesetzt, aber das interessiert die Ausschüsse nicht, die uns neue Stellen bewilligen könnten. Vielleicht wachen die auf, wenn wir möglichst viele teure Untätigkeitsklagen produzieren."
Gab es hier im Forum nicht einen Bericht von jemanden, der einer guten Anleitung von einer anderen Webseite gefolgt ist und so eine Untätigkeitsklage direkt und ohne Anwalt erfolgreich getätigt hat (bezogen auf Einbürgerung)?
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
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Es gib auch Staatsbürgerschaften, die sich niemand wünscht, vor allem nicht in der heutigen Zeit: Eine Kollegin von mir hat deutsche Eltern, ist in Deutschland geboren, trägt einen deutschen Namen. Vor knapp 20 Jahren hat sie sich die iranische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem Iraner eingefangen, jedoch nie einen Pass beantragt. Die Ehe ist längst Geschichte, die Nationalität wird man aber so leicht nicht mehr los. Bisher war das Reisen mit dem deutschen Pass kein Problem, wird es aber, seitdem in den elektronische Reiseanmeldungen immer häufiger nach weiteren Staastangehörigen gefragt wird.
Für die USA wurde ESTA abgelehnt, sie konnte jedoch bei der Botschaft noch weitgehend problemlos ein Visum bekommen. Dieses läuft jedoch demnächst aus und unter dem jetzigen Präsidenten ist eine Verlängerung auch kein Selbstläufer mehr. Israel, kann sie sich seit der Einführung von ETA, wo nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt wird, auch abschminken.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
293
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Sie hat es beantragt und es wurde abgelehnt?
Sie hat bei der Botschaft nachgefragt. Zitat Einreisebstimmungen:
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird.

Eine normale Privat- oder Businessreise rechtfertigt wohl keine solche Ausnahme.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Vor knapp 20 Jahren hat sie sich die iranische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem Iraner eingefangen, jedoch nie einen Pass beantragt. Die Ehe ist längst Geschichte, die Nationalität wird man aber so leicht nicht mehr los.

Ganz so einfach kann der Iran (oder sonst ein Land) auch nicht seine Staatsangehörigkeit unter die Leute werfen. Damit ein solcher antragsloser "Erwerb" außerhalb des Irans nach deutschem Recht gilt, muss schon noch mehr dazukommen - im Falle einer Ehe z.B. ein gemeinsamer Wohnsitz im Iran. Ich kann mir nicht vorstellen, dass israelisches Recht (ausgerechnet!) iranischem Recht eine solche umfassende Gültigkeit zubilligt, dass es eine einseitige Vergabe der Staatsangehörigkeit ohne weiteren Anknüpfungspunkt zum Iran anerkennt.