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Leider leben wir in interessanten Zeiten...![]()
bitte hör auf Halbwahrheiten zu verbreiten.
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Hier wird m.E. aber auf die Möglichkeit des Entzugs, u.a. aufgrund einschlägiger Straftaten (z.B. Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) abgestellt und nicht auf eine mehr oder weniger willkürliche Aberkennung ohne rechtliche Verfehlung (und letztlich auch ohne jegliches Zutun) des Bürgers. Nach meinem Verständnis dürfte das ein recht klarer Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sein
Moment. BrexitÜG regelt nur Fälle bei denen das Einbürgerungsverfahren zwar fristgerecht begonnen wurde aber zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Mir ging es allerdings um formell abgeschlossene Einbürgerungsverfahren. In ersterem Fall wäre das formell sicherlich nicht komplett auszuschließen (auch wenn das Bundesverwaltungsgericht und vielleicht auch das Verfassungsgericht da sicherlich noch ein paar Gedanken dazu haben könnte) - ein richtiger Arschlochmove, wie @longhaulgiant so schön sagt, aber rechtlich dann doch noch eine ganz andere Nummer als rückwirkende Aberkennung ohne vom Bürger zu verantwortenden Gründen.
Gab es hier im Forum nicht einen Bericht von jemanden, der einer guten Anleitung von einer anderen Webseite gefolgt ist und so eine Untätigkeitsklage direkt und ohne Anwalt erfolgreich getätigt hat (bezogen auf Einbürgerung)?Ich übersetze mal: "Bitte erheben Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Einen zureichenden Grund dafür, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, haben wir leider nicht. Wir sind halt unterbesetzt, aber das interessiert die Ausschüsse nicht, die uns neue Stellen bewilligen könnten. Vielleicht wachen die auf, wenn wir möglichst viele teure Untätigkeitsklagen produzieren."
Sie hat es beantragt und es wurde abgelehnt?Israel, kann sie sich seit der Einführung von ETA, wo nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt wird, auch abschminken.
Sie hat bei der Botschaft nachgefragt. Zitat Einreisebstimmungen:Sie hat es beantragt und es wurde abgelehnt?
Vor knapp 20 Jahren hat sie sich die iranische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem Iraner eingefangen, jedoch nie einen Pass beantragt. Die Ehe ist längst Geschichte, die Nationalität wird man aber so leicht nicht mehr los.
Ja, genauso.Hab ne Frage, vielleicht kann jemand mir einen Tipp geben.
Ich reise in ca 4 Wochen via SIN (nur Transit dort, 3 Stunden) in ein anderes Land. Von dem Land hab ich auch den Pass, neben dem Deutschen.
Vorhin bei Singapore Airlines meine Passdaten vom Zielland eingegeben. Der Pass verliert März 2026 die Gültigkeit. Da kam eine Fehler Meldung wegen weniger als 6 Monate Pass Gültigkeit, aber das trifft erst zur Rückreise ein (die ich mit DE Pass mache).
Beim Zielland muss ich als Staatsbürger mit dem Pass auch einreisen, Mindest Gültigkeit ist da egal.
Muss ich dass dann ggf beim Checkin in FRA erklären anhand beider Pässe? Mit dem DE Pass müsste ich eine Art Esta machen, die entfällt aber für mich.
Viele Grüße
ohne kleinlich zu sein, März 26 ist erst für Einreisen ab September 25 relevant, aber Check In ist die beste Lösung. Ggf. vorher mit der Airline reden.Ja, genauso.
Online checkin wird eventuell nicht funktionieren, aber am Checkin Schalter wirst du das klären können.
CH-Ausweis vorlegen.Was ist der magische Satz, den ich im Falle einer Kontrolle in Konstanz/Weil am Rhein/Waldshut sprechen muss (schließlich machen wir ja jetzt flächendeckende Grenzkontrollen), wenn ich den CH-Ausweis überreiche? "Der ist aber eigentlich auch einer von uns" *zwinker*?
Einfach beim Check-In erklären und beide Pässe vorlegen oder anrufen bei der Fluggesellschaft. Das scheint systemseitig so programmiert zu sein.Muss ich dass dann ggf beim Checkin in FRA erklären anhand beider Pässe? Mit dem DE Pass müsste ich eine Art Esta machen, die entfällt aber für mich.