Doppelte Staatsbürgerschaft - Wie reist ihr um die Welt? 1 Pass ? 2 Pässe ? oder gar mehr...

ANZEIGE

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
371
410
ANZEIGE
Nicht jeder im Ausland geborene Abkömmling deutscher Eltern ist zwingend Doppelstaasbürger bzw. Deutscher. Das haben Freunde von uns aus sehr international lebenden deutschen Familen schmerzhaft gelernt und haben jetzt als nur-deutsche Eltern ein nur-amerikanisches Kind, das hier irgendwann eingebürgert werden muss.
Mag sein.
In diesem Fall trifft das aber nicht zu.
Abgesehen davon:
Kinder von Deutschen sind Deutsche.
Falls die Eltern nicht in DE geboren sind, müssen andere Regeln und Fristen beachtet werden, als bei Kindern von in DE geborenen Deutschen.
Auf die Namenserklärung kann das Deutsche Standesamt offensichtlich manchmal verzichten. In meiner Familie wurden jedenfalls jeweils anstandslos deutsche Geburtsurkunden auf Basis des US Birth Certificate ausgestellt.
Dem Konsulat reicht das für einen Pass.

BTW: Auch in den USA muss eine Geburt im Ausland angezeigt werden, damit die Abstammungsregel für US Citizen greift.

insgesamt scheint mir das Staatsbürgerschaftsrecht wichtig, aber wegen der höheren Mobilität weltweit eher überkommen und reformbedürftig. Und nein, ich habe kein einfaches Rezept.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.420
3.701
Abgesehen davon:
Kinder von Deutschen sind Deutsche.

So einfach ist es eben nicht: Im Ausland geborene Kinder, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn innerhalb eines Jahres die Eintragung der Geburt in ein deutsches Geburtenregister beantragt wird. Diese Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Eintragung.
 
  • Like
Reaktionen: Rost

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
So einfach ist es eben nicht: Im Ausland geborene Kinder, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn innerhalb eines Jahres die Eintragung der Geburt in ein deutsches Geburtenregister beantragt wird. Diese Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Eintragung.
Und was passiert wenn beide Elternteile Deutsche sind?
wenn das Kind nicht innerhalb eines Jahres in ein deutsches Geburtenregister eingetragen wird, ist dann Staatenlos
Gibt es ja sehr viele Ländern (z.B. Italien oder Spanien) die kein Ius soli haben
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
13.097
Und was passiert wenn beide Elternteile Deutsche sind?

Same. Man braucht ein deutsches Elternteil, das entweder vor 2000 oder in Deutschland geboren wurde.

wenn das Kind nicht innerhalb eines Jahres in ein deutsches Geburtenregister eingetragen wird, ist dann Staatenlos

Nein, dann nicht, siehe Gesetzestext: "es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos."

Gibt es ja sehr viele Ländern (z.B. Italien oder Spanien) die kein Ius soli haben

Meine Vorlesungen in spanischem Ausländerrecht sind auch schon wieder 25 Jahre her, aber war es nicht so, dass in Spanien geborene Kinder von Ausländern dann Spanier werden, wenn sie keine Staatsangehörigkeit von den Eltern erwerben?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL
Dann gibt es doch eine Datenbank wo man es ersehen kann
Mal eine Frage, dürfen die einen Minderjährigen abfragen?
Wir dürfen Minderjährige abfragen, wenns nötig sein sollte. Für eine INPOL-Abfrage in Rahmen einer Passkontrolle bestehen keine hohen Hürden.
Siehe auch Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Schengener Grenzkodex.
So einfach ist es eben nicht: Im Ausland geborene Kinder, deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn innerhalb eines Jahres die Eintragung der Geburt in ein deutsches Geburtenregister beantragt wird. Diese Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Eintragung.
Das stimmt.
Und was passiert wenn beide Elternteile Deutsche sind?
wenn das Kind nicht innerhalb eines Jahres in ein deutsches Geburtenregister eingetragen wird, ist dann Staatenlos
Gibt es ja sehr viele Ländern (z.B. Italien oder Spanien) die kein Ius soli haben
Nein, dann bekommt es zumindest in Spanien trotzdem die spanische Staatsbürgerschaft.
Meine Vorlesungen in spanischem Ausländerrecht sind auch schon wieder 25 Jahre her, aber war es nicht so, dass in Spanien geborene Kinder von Ausländern dann Spanier werden, wenn sie keine Staatsangehörigkeit von den Eltern erwerben?
Jup, das ist immer noch so.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
@NarutoUzumaki
Nein, in Spanien geborenen Kindern sind keine Spanier
Wir haben ein Fall in der Familie, wo die Cousine meine Frau (Kubanerin) und auch ihr Freund ( auch Kubaner), auf eine Tournee waren und in Pamplona geblieben sind (2022)
Jetzt hat die Frau in Februar entbunden und ihr Kind ist bis heute noch Staatenlos, denn nach Kubanisches Recht, muss das Kind 90 Tagen auf Kuba bleiben um die Kubanische Staatsbürgerschaft zu bekommen
Die waren jetzt über ein Anwalt die Sache am klären , weil die dort Asyl haben
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
13.097
muss das Kind 90 Tagen auf Kuba bleiben um die Kubanische Staatsbürgerschaft zu bekommen
Das wurde wohl 2018 abgeschafft, siehe hier, Sekundärquelle (bin jetzt zu faul, die Gesetze selber herauszusuchen):

Somit dann in der Tat keine spanische Staatsangehörigkeit durch Geburt in Spanien, da das Kind nicht staatenlos ist (vgl. Art. 17 Código Civil: "Son españoles de origen:
Los nacidos en España de padres extranjeros, si ambos carecieren de nacionalidad o si la legislación de ninguno de ellos atribuye al hijo una nacionalidad."
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
Das wurde wohl 2018 abgeschafft, siehe hier, Sekundärquelle (bin jetzt zu faul, die Gesetze selber herauszusuchen):

Somit dann in der Tat keine spanische Staatsangehörigkeit durch Geburt in Spanien, da das Kind nicht staatenlos ist (vgl. Art. 17 Código Civil: "Son españoles de origen:
Los nacidos en España de padres extranjeros, si ambos carecieren de nacionalidad o si la legislación de ninguno de ellos atribuye al hijo una nacionalidad."
Dies gilt aber nicht, bei den Kubaner die Illegal im Ausland bleiben oder Asyl beantragen, sondern diejenigen die ein Permiso de Resindencia en el Exterior haben, wie z.B. meine Kindern, aber hier haben wir entschieden, denen nicht die Kubanische Staatsbürgerschaft zu geben

Ich denke das Problem liegt bei diesen Spanischen Artikel 17, den laut Spanische Behörden ist das Kind ein Kubaner, nur die Kubaner bürgern die nicht ein, weil die Eltern PERSONAS NO GRATAS sind
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
13.097
Ja gut, das geht mir jetzt zu tief ins kubanische Staatsangehörigkeitsrecht ;) Ich denke aber, das wird sich finden, denn das spanische Staatsangehörigkeitsrecht ist dezidiert gegen Staatenlosigkeit. Der Weg zu einem auf Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Abogado ist da sicherlich der richtige.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL
Nein, in Spanien geborenen Kindern sind keine Spanier
Wir haben ein Fall in der Familie, wo die Cousine meine Frau (Kubanerin) und auch ihr Freund ( auch Kubaner), auf eine Tournee waren und in Pamplona geblieben sind (2022)
Jetzt hat die Frau in Februar entbunden und ihr Kind ist bis heute noch Staatenlos, denn nach Kubanisches Recht, muss das Kind 90 Tagen auf Kuba bleiben um die Kubanische Staatsbürgerschaft zu bekommen
Die waren jetzt über ein Anwalt die Sache am klären , weil die dort Asyl haben
Dann bin ich wohl nicht mehr auf den aktuellen Stand. 2017 war das meines Wissens nach noch so. Habe solche Fälle länger nicht mehr betreut.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.912
2.443
浪人
Doch, das deutsche Melderegister – BMG §3(1)10.

Ob deine zusätzliche nicht-deutsche Staatsbürgerschaft dort eingetragen ist... kommt
natürlich darauf an, ob das Meldeamt sie eingetragen hat – sprich Kenntnis erlangt hat
oder du sie explizit angegeben hast.

Ein kurzes Update.

Ich habe so eine Eintragung vornehmen lassen. Erforderte die Vorlage deutscher
Ausweisdokumente, des nicht-deutschen Reisepasses, der nicht-deutschen Ein-
bürgerungsurkunde, sowie einer bestätigten Übersetzung letzterer ins Deutsche.

Die Übersetzung gab es bei einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten
Übersetzer – so um die 70 Euro. Scan bei Auftrag. Originalurkunde bei Abholung.

Das Einwohnermeldeamt hat das Original der Übersetzung behalten, sowie alles
eingescannt, für die E-Akte. Zum Schluss gab's eine Meldebescheinigung §18(2)
BMG – inklusive der extra Zeile "Staatsangehörigkeiten: deutsch, amerikanisch".

🇩🇪🇺🇸 ❤️ §⚖️§
 
  • Wow
Reaktionen: NarutoUzumaki

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
Mal eine Frage
Was passiert falls jemand der die Doppelte Staatsbürgerschaft hat, so wie bei mir Deu/Ita, während einen USA Aufenthalt den Reisepass mit den ESTA (oder Visum) verliert ?
Darf er mit den anderen Reisepass wieder in der EU einreisen oder braucht man ein Passersatz ?

bekannter, deutsch/spanier hat mir erzählt er hätte sein Deutsches Pass verloren und dürfte mit den Spanischen (der gültig ist ) nicht aus der USA ausreisen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wow
Reaktionen: red_travels

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
Wer soll das denn merken, wo die Amis nicht mal Ausreisekontrollen durchführen?
Habe ich auch gesagt und er sagte, dass Check In mit den spanischen Pass nicht ging und auch nicht am Schalter und brauchte ein Passersatz
Es ist ein 27 jähriger Junge, vor Jahren hat er in mein Restaurant geholfen, jetzt hat er mir geschrieben, er konnte gestern nicht ausreisen weil er sein Pass verloren hat, hat aber sein Perso und sein spanisches Pass
Hat mich gefragt ob ich ihn, per Western Union oder Revolut 1000€ leihen kann, wegen umbuchen und Passersatz in LA

Habe ihn das Geld direkt geschickt per Revolut, aber jetzt habe ich meine Zweifeln ob die Geschichte wahr ist
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Haha
Reaktionen: red_travels und 3LG

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
646
539
Ich hab's noch nicht ausprobiert, aber es würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn die Amis beim Check-In für Flüge aus dem Land heraus die Daten mit der Immigration bzw. ESTA etc. abgleichen würden. Technisch ginge es natürlich, aber ich verstehe nicht, was der Sinn dahinter sein sollte. Von daher tippe ich (leider) eher auf einen Scam :-/
 
  • Like
Reaktionen: 3LG und red_travels

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
691
984
Wenns eine Behörde gewesen wäre, könnte es um Probleme beim Nachweis des legalen Aufenthalts handeln, d.h. die haben keinen Einreisestempel, haben nicht die Verknüpfung der beiden Pässe/Nationalitäten zur selben Person etc. Aber ein Problem haben Grenzbehörden da grundsätzlich erstmal nicht - zumindest in den meisten Ländern der Welt des es spart im Zweifelsfall die Abschiebung.
In Afrika oder manchen Ecken Asiens hat es da manchmal Ärger gegeben - da wo es nicht unüblich ist, die Grenze ohne Grenzübergang zu queren und man sich dann üblicherweise im nächsten Ort bei der Polizei meldet. Wenn dann die Reiseroute bei der Ausreise nicht stimmt hat man eventuell ein Problem welches small money kostet. Und fragt jetzt bitte nicht nach dem passenden Reisebericht…

Aber hier heißt es ja, dass die _Airline_ ihn mit einem gültigen Spanischen Pass für einen Flug in den Schengenraum abgewiesen hat.
Da geht es bei der Airline aber nur darum, dass eine Einreiseberechtigung besteht bzw. angenommen werden kann um den Passagier nicht wieder zurücknehmen zu müssen. Schlimmstenfalls ist ein Fehler im Passagierdatensatz - aber nichts, was sich nicht lösen ließe.

Insofern mindestens merkwürdig.

Ansonsten ein Grundsatz: Die Passnummer wechselt man auf einer Reise - wenn überhaupt - nur im Niemandsland.
 
  • Like
Reaktionen: eldiablo

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.534
12.649
www.red-travels.com
Habe ihn das Geld direkt geschickt per Revolut, aber jetzt habe ich meine Zweifeln ob die Geschichte wahr ist

direkt mal zu ihm nach Hause fahren und was teures beschlagnahmen :D

Sorry fürs Lachen, ehrlich. Ich hoffe Du musst die Story später nicht im Nepper, Schlepper, Bauernfänger Thread posten.

die Geschichte stinkt leider schon ein wenig... hat in der heutigen Zeit nicht jeder ein Bild des Passes/Ausweises auf dem Handy (früher: Passkopien)? Das AA empfiehlt das immerhin noch im ersten Satz ihrer "Reisevorbereitungen"
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
Ich hoffe du hast ihn zumindest irgendwie direkt gesprochen bevor du das Geld geschickt hast?
Ich kenne ihn ja, er hat hier sein Studium fertig und wollte von mir ein paar Kontakte , damit er drüben ein Sponsor findet
Mir geht es nicht um das Geld , habe es ja sofort per Revolut geschickt, es geht um Prinzip, denn wenn er mir sagt, er hat kein Geld mehr oder möchte eine paar Tagen mehr bleiben, ist eine andere Geschichte
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
13.097
Mal eine Frage
Was passiert falls jemand der die Doppelte Staatsbürgerschaft hat, so wie bei mir Deu/Ita, während einen USA Aufenthalt den Reisepass mit den ESTA (oder Visum) verliert ?
Darf er mit den anderen Reisepass wieder in der EU einreisen oder braucht man ein Passersatz ?

bekannter, deutsch/spanier hat mir erzählt er hätte sein Deutsches Pass verloren und dürfte mit den Spanischen (der gültig ist ) nicht aus der USA ausreisen

Als Deutscher darf man immer in Deutschland einreisen, auch ohne Papiere. Darüber hinaus muss man in Deutschland als Deutscher einreisen, d.h. der Deutsche, der seine deutschen Papiere verloren hat, darf nicht einfach so seine ausländischen Papiere vorzeigen, um damit einzureisen. Er darf sie aber vorlegen als Nachweis seiner Identität (so wie eine Krankenkassenkarte, Angelschein oder Zehnerkarte im Freudenhaus), auf Basis derer der Beamte dann die Identität und daran anknüpfend die Staatsangehörigkeit verifiziert.

Mit der Ausreise hat das insoweit nichts zu tun - hier gelten die Regeln der USA. Ob eine davon lautet, dass man nur mit der Staatsangehörigkeit ausreisen darf, mit der man eingereist ist, weiß ich nicht - könnte es mir aber durchaus vorstellen.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.534
12.649
www.red-travels.com
Als Deutscher darf man immer in Deutschland einreisen, auch ohne Papiere. Darüber hinaus muss man in Deutschland als Deutscher einreisen, d.h. der Deutsche, der seine deutschen Papiere verloren hat, darf nicht einfach so seine ausländischen Papiere vorzeigen, um damit einzureisen. Er darf sie aber vorlegen als Nachweis seiner Identität (so wie eine Krankenkassenkarte, Angelschein oder Zehnerkarte im Freudenhaus), auf Basis derer der Beamte dann die Identität und daran anknüpfend die Staatsangehörigkeit verifiziert.

wenn er noch den Perso hat, darf er damit doch auch einreisen oder nicht? 🤔

hat aber sein Perso
 
  • Like
Reaktionen: eldiablo

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.893
657
ZRH & DUS
Als Deutscher darf man immer in Deutschland einreisen, auch ohne Papiere. Darüber hinaus muss man in Deutschland als Deutscher einreisen, d.h. der Deutsche, der seine deutschen Papiere verloren hat, darf nicht einfach so seine ausländischen Papiere vorzeigen, um damit einzureisen. Er darf sie aber vorlegen als Nachweis seiner Identität (so wie eine Krankenkassenkarte, Angelschein oder Zehnerkarte im Freudenhaus), auf Basis derer der Beamte dann die Identität und daran anknüpfend die Staatsangehörigkeit verifiziert.
Das wird demnächst interessant - mein Sohn (CH/DE) besitzt eine Schweizer ID-Karte und (noch) einen deutschen Kinderreisepass. Wir haben den Pass damals mehr "weil's geht" machen lassen, demnächst wird er dann auslaufen (weil das Dokument selbst abgeschafft wird und nicht mehr verlängert werden kann).
Wir werden dann wohl erstmal auf die Ausstellung deutscher Papiere verzichen, einfach weil wir aktuell keinen Reisepass benötigen und die Schweizer ID-Karte noch einige Jahre gilt.

Was ist der magische Satz, den ich im Falle einer Kontrolle in Konstanz/Weil am Rhein/Waldshut sprechen muss (schließlich machen wir ja jetzt flächendeckende Grenzkontrollen), wenn ich den CH-Ausweis überreiche? "Der ist aber eigentlich auch einer von uns" *zwinker*?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.341
1.959
Europa
Als Deutscher darf man immer in Deutschland einreisen, auch ohne Papiere. Darüber hinaus muss man in Deutschland als Deutscher einreisen, d.h. der Deutsche, der seine deutschen Papiere verloren hat, darf nicht einfach so seine ausländischen Papiere vorzeigen, um damit einzureisen. Er darf sie aber vorlegen als Nachweis seiner Identität (so wie eine Krankenkassenkarte, Angelschein oder Zehnerkarte im Freudenhaus), auf Basis derer der Beamte dann die Identität und daran anknüpfend die Staatsangehörigkeit verifiziert.

Mit der Ausreise hat das insoweit nichts zu tun - hier gelten die Regeln der USA. Ob eine davon lautet, dass man nur mit der Staatsangehörigkeit ausreisen darf, mit der man eingereist ist, weiß ich nicht - könnte es mir aber durchaus vorstellen.
Er erzählte mir, er ist direkt zum Check In gegangen, bei KL und hat den erzählt er findet sein Reisepass nicht mehr, aber er hätte ein andere Reisepass
Die Dame meinte es sei nicht möglich, hat sogar mit den Supervisor gesprochen, er bräuchte eine Verlust Meldung bei der Polizei und dann ein Passersatz
Beitrag automatisch zusammengeführt:

wenn er noch den Perso hat, darf er damit doch auch einreisen oder nicht? 🤔
Ja hat er, aber der gilt nicht für die Einreise, er braucht die Verlustmeldung und ein Passersatz
KL hat angeblich den Flug kostenlos auf Dienstag sicherheitshalber umgebucht am LAX Airport