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Mag sein.Nicht jeder im Ausland geborene Abkömmling deutscher Eltern ist zwingend Doppelstaasbürger bzw. Deutscher. Das haben Freunde von uns aus sehr international lebenden deutschen Familen schmerzhaft gelernt und haben jetzt als nur-deutsche Eltern ein nur-amerikanisches Kind, das hier irgendwann eingebürgert werden muss.
In diesem Fall trifft das aber nicht zu.
Abgesehen davon:
Kinder von Deutschen sind Deutsche.
Falls die Eltern nicht in DE geboren sind, müssen andere Regeln und Fristen beachtet werden, als bei Kindern von in DE geborenen Deutschen.
Auf die Namenserklärung kann das Deutsche Standesamt offensichtlich manchmal verzichten. In meiner Familie wurden jedenfalls jeweils anstandslos deutsche Geburtsurkunden auf Basis des US Birth Certificate ausgestellt.
Dem Konsulat reicht das für einen Pass.
BTW: Auch in den USA muss eine Geburt im Ausland angezeigt werden, damit die Abstammungsregel für US Citizen greift.
insgesamt scheint mir das Staatsbürgerschaftsrecht wichtig, aber wegen der höheren Mobilität weltweit eher überkommen und reformbedürftig. Und nein, ich habe kein einfaches Rezept.
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