Doppelte Staatsbürgerschaft - Wie reist ihr um die Welt? 1 Pass ? 2 Pässe ? oder gar mehr...

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
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Das können die deutschen Behörden nicht nachhalten - wann welche Erwerbs- und Verlusttatbestände nach hunderten verschiedenen Staatsangehörigkeitsrechten individuell eintreten, kann niemand wissen. Außerdem ist es dem deutschen Recht weitgehend egal, ob jemand noch andere Staatsangehörigkeiten hat - Deutscher ist Deutscher, mit gleichen Rechten und Pflichten, egal ob von Geburt oder später erworben, und egal ob es noch weitere Staatsangehörigkeiten gibt.
 
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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
Genau.

Daß ein Land nur die jeweils eigene Staatsangehörigkeit auflistet, ist normal.
Keiner kann des anderen Details hinterfragen, geschweige denn bestätigen.
Deutschland sagt du bist Italiener? Italien würde es wohl anmassend finden.
Und umgekehrt ebenso.

Und hey, denk' mal weiter: jemand hat zwei Pässe und reist mit einem davon
in ein Drittland, wo der zweite Pass Probleme bereiten würde. Stünde da die
zweite Nationalität auch im ersten Pass... aua.

Rein rechtlich bleibt's dabei: bei Land #1 mit Pass #1 aus- und einreisen, bei
Land #2 mit Pass #2 ein- und ausreisen. (Und ja, auch bei Schengen und EU
gilt am Ende dennoch § 1 Abs. 1 des deutschen PassG's.)
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Und warum gibt es im EU Pass diesen Punkt 3
Könnte man doch weglassen, denn es ist üblich dass jemand der einen Deutschen Pass hat auch Deutscher ist
Ich wäre dafür, wenn dies zu mindestens im Ausweis eingetragen wird, dass man 2 Staatsbürgerschaften besitzt (zu mindesten bei 2 EU Staatsbürgschaften), ändert sich für den jeweiligen sowieso nichts, ich habe persönlich keine Vorteile wenn ich mit einen oder anderen Pass unterwegs bin
 

Info9

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04.08.2019
183
85
Kurz nochmal zum nachhalten der doppelten Staatsbürgerschaft einer jeden Stadt oder Kommune.... Die Stadt Essen bringt dazu auch jedes Jahr ne Wasserstandsmeldung raus...
Also Aktenkundig ist es dort definitiv. Wer , was hat.

Nachzulesen in der Pressemeldung ....

1000109228.jpg
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
§3 StAG regelt den Erwerb.

Die Ausstellung eines Dokuments – hier: Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, oder Personalausweis – ist kein Erwerbsgrund!

Sprich: die Ausstellung jenes Dokuments sollte natürlich nur stattfinden, wenn ein vorheriger Erwerb vorliegt.

Danach: "Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde."

Sprich: Besitz der Staatsangehörigkeit Besitz eines o.g. Dokuments.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
§3 StAG regelt den Erwerb.

Die Ausstellung eines Dokuments – hier: Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, oder Personalausweis – ist kein Erwerbsgrund!

Sprich: die Ausstellung jenes Dokuments sollte natürlich nur stattfinden, wenn ein vorheriger Erwerb vorliegt.

Danach: "Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde."

Sprich: Besitz der Staatsangehörigkeit Besitz eines o.g. Dokuments.
Mir wurde damals gesagt, die Einbürgerungsurkunde gibt dir den Erwerb der Deutsche Staatsbürgerschaft

Dort steht auch drauf:
El Diablo, geb. am xx.xx.1976 geboren in XXXXXXXX, Wohnort xxxxxxxxx
hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch
Einbürgerung erworben.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.835
13.100
Kurz nochmal zum nachhalten der doppelten Staatsbürgerschaft einer jeden Stadt oder Kommune.... Die Stadt Essen bringt dazu auch jedes Jahr ne Wasserstandsmeldung raus...
Also Aktenkundig ist es dort definitiv. Wer , was hat.

Ja, das wird ja auch im Melderegister erfasst. Nur unterliegt es eben der oben angesprochenen Unschärfe, dass man im Zweifel nicht mitbekommt, wenn jemand eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt oder verliert. Das waren ja diese ganzen Verlustfälle von den Türken, die sich nach Einbürgerung in Deutschland und vorherigem Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit wieder in der Türkei haben einbürgern lassen. Damit haben sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, nur wussten das die deutschen Behörden halt nicht und haben sie trotzdem weiter als Deutsche behandelt. Da gibt es keinen automatischen Austausch von Amts wegen, und daher ist die deutsche Behörde ein Stückweit darauf angewiesen, dass die Leute weitere Staatsangehörigkeiten brav anzeigen.

Und warum gibt es im EU Pass diesen Punkt 3
Könnte man doch weglassen, denn es ist üblich dass jemand der einen Deutschen Pass hat auch Deutscher ist

Ja, mag sein. So steht es halt im Gesetz 🤷‍♂️ In amtlichen Pässen, also Dienst- und Diplomatenpässen, sind weitere Staatsangehörigkeiten aufgeführt, da hat sich der Gesetzgeber halt einfach anders entschieden.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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Mir wurde damals gesagt, die Einbürgerungsurkunde gibt dir den Erwerb der Deutsche Staatsbürgerschaft

Dort steht auch drauf:
El Diablo, geb. am xx.xx.1976 geboren in XXXXXXXX, Wohnort xxxxxxxxx
hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch
Einbürgerung erworben.

Yup – erworben durch Einbürgerung... und das bestätigt durch die Urkunde.

daher ist die deutsche Behörde ein Stückweit darauf angewiesen, dass die Leute weitere Staatsangehörigkeiten brav anzeigen.

Ansonsten bleibt der Behörde natürlich noch ein Feststellungsverfahren, von Amts wegen. Mit ggf. Durchleuchtung bis vor über 100 Jahren.

In amtlichen Pässen, also Dienst- und Diplomatenpässen, sind weitere Staatsangehörigkeiten aufgeführt, da hat sich der Gesetzgeber halt einfach anders entschieden.

Laut PRADO nicht.

Gibt's Fotos von einem Gegenbeispiel, wo mehr als DEUTSCH steht?
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
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410
Also alle Doppelstaatler in meiner Familie waren nie in DE gemeldet und sind doch Deutsche. Und nun? Was weiß das Melderegister davon? Richtig: Nuscht.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Also alle Doppelstaatler in meiner Familie waren nie in DE gemeldet und sind doch Deutsche. Und nun? Was weiß das Melderegister davon? Richtig: Nuscht.
Die sind aber bestimmt im Konsulat gemeldet?
Alle Doppelstaatler meine Familie waren noch nie in IT gemeldet, trotzdem weis das ital. Konsulat, dass die Italiener und Deutsche sind
Wir Italiener im Ausland, müssen uns in AIRE anmelden (das amtliche Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger)
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
Vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 PaßG.

Das betrifft den Sonderfall – Person hat deutschen amtlichen Pass, aber Staatsangehörigkeit ist nicht Deutsch.

Zitat:

> (2) Der Pass enthält eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich enthalten:
> ...
> 6. die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher oder im Fall amtlicher Pässe bei
> abweichender Staatsangehörigkeit die entsprechende Abkürzung hierfür
> ...

Gutes Beispiel: Honorarkonsul für Deutschland im Ausland, mit deutschem Dienstpass, aber nicht Deutsche(r).

In so einem Pass stehen natürlich nicht DEUTSCH und D<<, sondern eine andere Staatsangehörigkeit – und ja,
genau eine, denn die MRZ hat ja nun mal nur ein Feld dafür.

PS: Ist ein weiterer guter Fall der "Besitz deutscher Pass Besitz deutsche Staatsangehörigkeit" demonstriert.

Also alle Doppelstaatler in meiner Familie waren nie in DE gemeldet und sind doch Deutsche.

Kommt auf den Einzelfall an.

Man bedenke zum Beispiel, daß bei Annahme einer weiteren SA bis zum 26.6.2024 eine BBG notwendig war...

Und nun? Was weiß das Melderegister davon? Richtig: Nuscht.

BMG Abschnitt 6 listet Ordnungswidrigkeiten.

Das nicht-melden einer eigenen weiteren nicht-deutschen Staatsangehörigkeit führt nicht zu 50k / 1k EUR. :)

[IANAL]
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
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634
jwd
Gutes Beispiel: Honorarkonsul für Deutschland im Ausland, mit deutschem Dienstpass, aber nicht Deutsche(r).
Das ist mal halbwegs Quatsch.

Um mal die einzelnen Fäden aufzusammeln:

  • Zu den Dienst- und Diplomatenpässen: Die nicht-deutschen Ehepartner entsandter Mitarbeiter des Auswärtigen Amts erhalten einen deutschen Diplomatenpass, der die Staatsangehörigkeit im entsprechenden Feld ausweist. Im Feld Amtliche Vermerke ist sicherheitshalber vermerkt, dass mit dem Diplomatenpass die Ein- und Ausreise nicht gestattet ist für das Land der Staatsangehörigkeit. Interessiert in der Praxis keine Grenzbehörde.
  • Deutsche Honorarkonsuln im Ausland erhalten keinen amtlichen Pass, sie haben im Gast- bzw. Wirkungsland auch keine Immunität, amtsdeutsch Bevorrechtigungen. Diese Personen sind in der Regel bestens vernetzte Geschäftsleute, die faktisch ein Minusgeschäft durch Prestigegewinn kompensieren.
  • Wenn Du an einer deutschen Auslandsvertretung einen Pass oder Personalausweis beantragst, findest Du im Antrag die Frage, ob Du weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, und wenn ja, warum und seit wann. Füllst Du dieses Feld aus, wird Deine weitere Staatsangehörigkeit in das Passprogramm des Auswärtigen Amts eingetragen.
  • Gibst Du keine weitere Staatsangehörigkeit an, dann wird auch keiner nachfragen, solange Du einen gültigen Aufenthaltstitel des Landes zeigen kannst, in dem Du wohnst.
  • Das Passprogramm des Auswärtigen Amts ist anderen Behörden nicht zugänglich. Dafür ist es erstens viel zu alt und zweitens viel zu stümperhaft. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern, weil die Bundesregierung vorgegeben hat, alles Geld in die Visadigitalisierung zu stecken. Disclaimer: Das ist auch richtig und überfällig.
  • Seit Inkrafttreten des nun geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes dürften wenigstens für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland oder Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland - unabhängig von EU oder Nicht-EU - entspannte Zeiten angebrochen sein, was mehrere Staatsangehörigkeiten angeht.
 
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Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
371
410
Die sind aber bestimmt im Konsulat gemeldet?
Alle Doppelstaatler meine Familie waren noch nie in IT gemeldet, trotzdem weis das ital. Konsulat, dass die Italiener und Deutsche sind
Bei mir geht es um US/DE Doppelstaatler per Geburt, die in den USA leben. Natürlich weiß das Konsulat, dass sie in den USA leben. Aber in den USA gibt es kein Meldewesen.
Die deutschen Geburtsurkunden werden allerdings auf Basis der US Originale vom deutschen Standesamt erstellt und sind dann Basis für die Passerstellung durch das Konsulat.
Möglicherweise registriert das Standesamt die Doppelstaatlichkeit?
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
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634
jwd
Nee, ist es nicht.

PassG §1 (4) ermöglicht den amtlichen Pass für nicht-Deutsche.
Ja, das habe ich geschrieben, wenigstens den Diplomatenpass. Gilt für den Dienstpass analog.
AVVaP §5 (3) 1. listet Honorarkonsul der BR für den Dienstpass.
Zeig mir mal einen.
Edit: HK mit Dienstpass. Nicht Dienstpass, der ist mir bekannt.
Edit #2: Das ist ohnehin nur eine Randgruppe, selbst in diesem Forum, und soll nicht von den anderen Punkten aus #163 ablenken.
 
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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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浪人
Zeig mir mal einen.
Edit: HK mit Dienstpass. Nicht Dienstpass, der ist mir bekannt.
Edit #2: Das ist ohnehin nur eine Randgruppe, selbst in diesem Forum, und soll nicht von den anderen Punkten aus #163 ablenken.

Ich hatte mal einen Notfall zu dem der HK der BR hinzu kam... und sich per DP auswies. :)

Randgruppenthemen – Zustimmung.
StARModG = nützlich – Zustimmung.

Mal sehen was eine zukünftige Regierung re StAG anstellt – nicht das wir noch bei "doppelt gibt's nicht mehr... und man muß bis x.y.z. eine wählen" enden...
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
rotieren
Bei mir geht es um US/DE Doppelstaatler per Geburt, die in den USA leben. Natürlich weiß das Konsulat, dass sie in den USA leben. Aber in den USA gibt es kein Meldewesen.
Die deutschen Geburtsurkunden werden allerdings auf Basis der US Originale vom deutschen Standesamt erstellt und sind dann Basis für die Passerstellung durch das Konsulat.
Möglicherweise registriert das Standesamt die Doppelstaatlichkeit?
Als meine Kindern geboren sind, hat der Deutsche Standesamt nichts an das Italienische geschickt
Ich musste selber meine Kindern im Konsulat registrieren und die Idioten aus Köln, wollten die beglaubigte Übersetzung der Internationale Geburtsurkunde, habe die dann in Italien in der Gemeinde gemeldet und musste nichts übersetzen lassen
Aber mein großer ist 2008 geboren und wurde erst von mir 2011 in Italien gemeldet
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Mal sehen was eine zukünftige Regierung re StAG anstellt – nicht das wir noch bei "doppelt gibt's nicht mehr... und man muß bis x.y.z. eine wählen" enden...

Es wird noch sehr, sehr viel Wasser die Spree herunterfließen, bis alle aktuellen Regierungsparteien in der Opposition sind :LOL:
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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Ein Wechsel von Ampel zu vor-Ampel – eine schwarz-geführte Koalition mit Mehrheit – ist nicht undenkbar... und was die vom StARModG halten, ist recht klar...
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Es hat in der Geschichte der Bundesrepublik auf Bundesebene genau einen vollständigen Regierungswechsel gegeben (wenn man die zwei Wochen SPD-Alleinregierung 1982 galant ignoriert). Das einzige realistische Szenario, dass das 2025 zum zweiten Mal passiert, wäre eine CDU-Alleinregierung. Und das fände ich sehr überraschend. Nach menschlichem Ermessen wird mindestens eine Ampel-Partei in der Regierung bleiben.