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Genau deshalb frage ich so genau.Immigration Lawyer sagt: Besser nicht vor dem 28.6. filen. Bin auch eher der Meinung, dass das Datum der Einschwörung entscheidend ist, aber auf die paar Tage kommt es jetzt auch nicht an.
Genau deshalb frage ich so genau.Immigration Lawyer sagt: Besser nicht vor dem 28.6. filen. Bin auch eher der Meinung, dass das Datum der Einschwörung entscheidend ist, aber auf die paar Tage kommt es jetzt auch nicht an.
Worauf natürlich das Internet sofort fragt "Zu welcher genauen Zeit(zone)?".
Theoretisch ist ein Eid westlich der Bundesrepublik am 27.6. okay (z.B. USA) – östlich davon aber ggf. Zeitzonen-mäßig fraglich (z.B. Australien).
§ 38 AufenthGWie schaut’s jetzt eigentlich aus bezüglich Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Verzicht, gab es da Verbesserungen?
Es gibt ja Länder die zur Einbürgerung eine Aufgabe einer vorherigen Staatsangehörigkeit verlangen (innerhalb einer bestimmten Frist, sonst quasi Rückabwicklung) aber gar kein Problem damit haben wenn man danach weitere (oder halt eine alte) annimmt.
Ich müsste nochmal genauer nachlesen, aber meiner Erinnerung nach regelt § 38 AufenthG nur die Option nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht nach Verzicht.§ 38 AufenthG
In solchen Fällen hilft es, einfach noch eine Woche zu warten, bis man eine weitere Staatsangehörigkeit annimmt. Nach bisheriger Rechtslage kommt es tatsächlich auf den Erwerb an, nicht auf den Antrag.Bezüglich Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wurde meiner Mutter (US Staatsangehörige) im Rahmen einer Rückfrage bei der Antragsstellung vom zuständigen Landratsamt mitgeteilt, dass auch nach aktuell (noch) gültiger Rechtslage eine Beibehaltung der amerikanischen Staatsbürgerschaft akzeptiert werden würde, da die Behörde die Ansicht vertritt, dass die mit gut 2000USD bepreiste Phantasiegebühr zur Entlassung eine unbillige Härte darstellen würde (da gibt es wohl dank der nicht unbedingt klar formulierten Verordnung erheblich unterschiedliche Auslegungen).
Ebenfalls vertritt das LRA die Auffassung, dass die Rechtslage am Tag der Bescheidung des Antrags relevant wäre, nicht aber der Tag der Antragsstellung
Wobei nach Aussage des o.g. Immigrationsanwalts eine Einbürgerung u.U. bei Erfüllung aller Voraussetzungen aktuell schneller geht als die Verlängerung der Green Card. Aber richtig, wir sprechen da von Monaten, nicht Tagen.Gut, das ist im konkreten Fall völlig irrelevant. Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass die binnen der nächsten fünf Tage einen Antrag von Mitte Mai bearbeitet haben (auch wenn es ein absolut glasklarer Fall ist).
Verzicht ist eine Form des Verlusts (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 StAG).Ich müsste nochmal genauer nachlesen, aber meiner Erinnerung nach regelt § 38 AufenthG nur die Option nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht nach Verzicht.
Congratulations! Nettes Timing würde ich sagen mit Blick auf nächste Woche Donnerstag.28.06.2024 – citizenship acquired
Es ging hier um §38 AufenthG. Und da ist Abs. 1 S.2 eindeutig. Verlust, kein Verzicht. Mittlerweile also Altfälle.Verzicht ist eine Form des Verlusts (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 StAG).
Traurig nur, dass der Erwerb hiervon anywhere zwischen 3 und 36 Monaten dauert. Überlastung der Behörden wird als häufigster Grund angegeben. Und den Test kannst du auch quasi dieses Jahr nicht machen, da nicht genug Prüfungstermine verfügbar. Grundsätzlich aber endlich der richtige Schritt / das richtige Signal.
27.06.2024 – das StARModG ist inkraft
Traurig nur, dass der Erwerb hiervon anywhere zwischen 3 und 36 Monaten dauert. Überlastung der Behörden wird als häufigster Grund angegeben.
In München füllt man online ein Formular aus, zahlt die 5€ mit Karte und kriegt die Bescheinigung nach Hause per Post.Überlastung der Behörden wird als häufigster Grund angegeben.
Das ist auch ganz sicher so. Zu wenig Personal und dann diese leidige Bürokratie. Mich wundern diese Zeiten nicht. Man versuche mal mit Vollmacht eine erweiterte Meldebescheinigung für + 1 zu bekommen , im Kontext mit einem neuen elektronischen Aufenthaltstitel (e-AT) weil neuer Reisepass.
Unfassbar !