Dritte Startbahn in MUC: Bürgerentscheid am 17. Juni

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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
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Das bringt LH aber ggf. mehr Gewinne - die ganze Strategie von EK & Co. basiert auf "sinnlosem Umsteigetraffic".

Die Münchner sollten letztlich deshalb für mehr Fluglärm, mehr Beton und längere Wege beim Umsteigen stimmen, damit die LH mehr Gewinne macht? Okay, dann wundert mich nicht, dass sie dagegen waren.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Weil in LEJ schon DHL und UPS sitzen... Tja shit happens...

Nein, sondern deshalb, weil LH einen großen Teil des Cargo-Geschäfts via Belly Freight abwickelt, insb. dient das als Feeder für die Cargo-Maschinen. Nur wird LH Passage eher nicht nach LEJ gehen, somit kann das nicht funktionieren.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.108
3.404
ZRH / MUC
Die Münchner sollten letztlich deshalb für mehr Fluglärm, mehr Beton und längere Wege beim Umsteigen stimmen, damit die LH mehr Gewinne macht? Okay, dann wundert mich nicht, dass sie dagegen waren.

War das Nein die Rache von SCORE-Geschädigten? :eek:

Und bevor jetzt alle zu mir schauen: Ich wurde nicht gefragt.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.865
10.167
Dahoam
Hier noch der interessante Online Artikel der SZ : Karten-Umfrage zum M

Interessant ist diese Aussage:
Randnotiz aus der Statistik: Die Mehrheit der Startbahn-Gegner begründet ihre Entscheidung nicht persönlich - die Mehrheit der Befürworter dagegen schon.

Genau wie man die Gegner kennt, einfach nur dagegen sein, aber sinnvoll begründen kann man es nicht.


Ich hätte z.B nichts gegen eine Express-S-Bahn mit nur 2 Haltestellen.
(Der TGV ist in Frankreich auch deshalb so gut, weil die Franzosen sich mit den Haltestellen sehr zurückgehalten haben, während bei uns ja auch Hintertuxingen unbedingt mit einem ICE Anschluß glänzen will. Meist ist eben weniger mehr...)

Das Problem liegt hierbei an den Landesregierungen und Landkreise die sofort eine Hochgeschwindigkeitsstrecke verhindern wenn sie nicht ihren Bahnhof bekommen. Montabaur und Limburg oder auch Allersberg sind da so typische Beispiele. Ob diese Bahnhofe Sinn machen oder nicht ist nicht wichtig. In Frankreich wird da weit weniger Rücksicht auf irgendwelche Landesfürsten genommen.
In Japan kann man auch gut sehen, dass man wenn es sein muss auch um den Hauptbahnhof einen Bogen baut um nicht Umwege fahren zu müssen. Der Shinkansen hält in Osaka z.B. im vom Stadtzentrum entfernten Halt "Shin-Osaka". Warum schafft man solche Lösungen nicht in Stuttgart? Mit guter Anbindung ist es doch völlig egal wo man aus dem Fernverkehr aussteigt, ob das am bisheriegen Hauptbahnhof ist oder abseits davon.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.108
3.404
ZRH / MUC
Der Shinkansen hält in Osaka z.B. im vom Stadtzentrum entfernten Halt "Shin-Osaka". Warum schafft man solche Lösungen nicht in Stuttgart? Mit guter Anbindung ist es doch völlig egal wo man aus dem Fernverkehr aussteigt, ob das am bisheriegen Hauptbahnhof ist oder abseits davon.

In Berlin hat man es auch "geschafft".

(Wobei es rund um den Bahnhof Shin-Osaka schon auch viel und gute Infrastruktur gibt - Hotels, Lokale, Geschäfte etc.).
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
In Berlin hat man es auch "geschafft".

(Wobei es rund um den Bahnhof Shin-Osaka schon auch viel und gute Infrastruktur gibt - Hotels, Lokale, Geschäfte etc.).

Berlin hatte das "Glück" daß sie das halbe Stadtzentrum neu aus dem Boden stampfen konnten...
Der "Rest" ist entsprechend verlottert, nicht umsonst gibt es dieses Toubawou umd diese Berliner S-Bahn... ;)
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
ach leute die lösung für das problem ist doch ganz einfach:
in nem jahr, wenn sich der jetzige wirbel etwas gelegt hat, wird die satzung der gmbh geändert, dass eine 2/3 mehrheit ausreicht und dann kann gebaut werden.

dass für die münchner-anteile abgestimmt worden ist, ist doch vorbildlich. ich würde mir wünschen, dass dies nach dem schweizer modell öfter passiert. das ergebnis hat man dann natürlich auch so zu akzeptieren.
das ergebnis im vorliegenden fall betrifft aber eben nur die minderheit an der GmbH. deswegen wurden auch die freisinger nicht gefragt, weil sie keine münchner anteile haben.

es wurde auch nicht in erster linie für oder gegen den bau gestimmt, sondern ob die münchner gesellschafter dafür oder dagegen stimmen sollen. wegen den regelungen in der satzung ist dieses abstimmungsergebnis nur indirekt pro oder contra bau. wird die satzung geändert, kann münchen ruhig gemäß bürgerentscheid dagegen stimmen und trotzdem wird gebaut. alle sind glücklich bis auf die freisinger, wovon viele jedoch seit flughafenbau auch gerne die gesunkenen grundstückspreise mitgenommen haben...
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.865
10.167
Dahoam
ach leute die lösung für das problem ist doch ganz einfach:
in nem jahr, wenn sich der jetzige wirbel etwas gelegt hat, wird die satzung der gmbh geändert, dass eine 2/3 mehrheit ausreicht und dann kann gebaut werden.

In einem Jahr interessiert das eigentlich keinen mehr. Die Abstimmung hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr... :rolleyes:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.682
12.681
FRA/QKL
ach leute die lösung für das problem ist doch ganz einfach:
in nem jahr, wenn sich der jetzige wirbel etwas gelegt hat, wird die satzung der gmbh geändert, dass eine 2/3 mehrheit ausreicht und dann kann gebaut werden.
Nennt sich hier in Frankfurt Kochtheorem und garantiert nach der Realisierung wöchentliche Großdemonstrationen des arglistig getäuschten Wahlvolks. :rolleyes:
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
ich glaube nicht, dass man hier einen bruch mit den bürgern riskiert. auch im hinblick auf die landtagswahlen 2013 wäre das für mister ude sehr kontraproduktiv.
ich denke, das wird man elegant wegschieben nach dem motto "man will ja den willen der bürger durchsetzen, aber wegen der verhältnisse in der gmbh reichen die anteile der münchner leider nicht aus um den bau zu verhindern".
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
ich glaube nicht, dass man hier einen bruch mit den bürgern riskiert. auch im hinblick auf die landtagswahlen 2013 wäre das für mister ude sehr kontraproduktiv.
ich denke, das wird man elegant wegschieben nach dem motto "man will ja den willen der bürger durchsetzen, aber wegen der verhältnisse in der gmbh reichen die anteile der münchner leider nicht aus um den bau zu verhindern".

Derzeit reichen sie ja aus. (Die Anteile)
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
In einem Jahr interessiert das eigentlich keinen mehr. Die Abstimmung hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr... :rolleyes:

Lies mal genau nach : https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerbegehren_und_Bürgerentscheid_in_Bayern

Wirkung und Bindung eines Bürgerentscheids

Ein Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Gemeinderats (Kreistags). Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, es sei denn die entsprechende Sach- oder Rechtslage hat sich grundlegend verändert. Diese Bindungsfrist gilt auch dann, wenn ein Bürgerbegehren vom Gemeinderat (Kreistag) übernommen wurde. Auch dann kann der Beschluss nur durch einen Bürgerentscheid geändert werden.
 
F

feb

Guest
Ja, die Anbindung nervt! 65€ Taxi oder 45-60 Minuten Stress-Bahn oder Bus. Hatte da nicht der Stoiber eine tolle Idee? *duckundweg*

Ja, die Anbindung ist mau, aber das hat Stoiber mit seiner berühmten Rede "...in ZEEHN Minuten...." verdumbeutelt
*ganztiefduckundweg*
 
B

Bergmann

Guest
Der Bürgerentscheid und das Ratsbegehren gelten de jure nur ein Jahr, d.h., der Münchner Stadtrat könnte in einem Jahr dem Ausbau wieder zustimmen. Dies ist aber nur eine theoretische Option, da alle Parteichefs im Münchner Stadtrat gestern und heute gesagt haben, dass sie das Ergebnis des Bürgerentscheides auch langfristig, bzw. für immer respektieren werden. So erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, dass er sich an das Ergebnis des Bürgerentscheids auch in der nächsten Sitzungsperiode halten werde, wenn 2014 die CSU die Stadrats- und Oberbürgermeister gewinnen würde. Und diese nächste Sitzungsperiode geht bis 2020.
 
Zuletzt bearbeitet:

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.194
19
Der Bürgerentscheid und das Ratsbegehren gelten de jure nur ein Jahr, d.h., der Münchner Stadtrat könnte in einem Jahr dem Ausbau wieder zustimmen. Dies ist aber nur eine theoretische Option, da alle Parteichefs im Münchner Stadtrat gestern und heute gesagt haben, dass sie das Ergebnis des Bürgerentscheides auch langfristig, bzw. für immer respektieren werden. So erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, dass er sich an das Ergebnis des Bürgerentscheids auch in der nächsten Sitzungsperiode halten werde, wenn 2014 die CSU die Stadrats- und Oberbürgermeister gewinnen würde. Und diese nächste Sitzungsperiode geht bis 2020.

Zudem hat Ude deutlich gemacht, dass München seine Anteile nicht veräußern wird, um so den Entscheid zu umgehen.
Alles andere würde mit Sicherheit beim nächsten Wahlkampf für viel Unmut sorgen. Das würde nur in weiter sinkenden Wahlbeteiligungen bzw. mehr Protestwählern münden.
 

Ice_B

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22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Im MUC-Forum gab es eine interessante Fragestellung zu dem Thema. In groben Zügen:

Haben nicht alle Gesellschafter die Verpflichtung zum Wohle der Gesellschaft zu handeln? Selbst die Stadt München steht ja eigentlich hinter dem Ausbau, die anderen durften sich doch daher irgendwie darauf verlassen, dass das so bleibt. Entstehen hier vielleicht irgendwelche Ansprüche des Bundes und des Landes gegenüber der Stadt, seine Verpflichtungen einzuhalten?

Ich hab´ von sowas keinerlei Ahnung, aber es klang nachvollziehbar.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Im MUC-Forum gab es eine interessante Fragestellung zu dem Thema. In groben Zügen:

Haben nicht alle Gesellschafter die Verpflichtung zum Wohle der Gesellschaft zu handeln? Selbst die Stadt München steht ja eigentlich hinter dem Ausbau, die anderen durften sich doch daher irgendwie darauf verlassen, dass das so bleibt. Entstehen hier vielleicht irgendwelche Ansprüche des Bundes und des Landes gegenüber der Stadt, seine Verpflichtungen einzuhalten?

Ich hab´ von sowas keinerlei Ahnung, aber es klang nachvollziehbar.

Die Argumentationsbasis kann man vergessen - es ist auch nicht festgeschrieben, dass ein Flughafenausbau dem "Wohl der Gesellschaft" dient. Gerade wenn sich der - sehr wohl rechtlich verankerte - Bürgerentscheid, der ja genau zur Abklärung dieses Wohls gedacht ist, dagegen auspricht.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Da steht nichts Gegenteiliges. Innerhalb des Jahres kann der Beschluss nur durch einen Bürgerentscheid aufgehoben werden.

Doch, da steht gleich, im ersten Satz : Ein Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Gemeinderats (Kreistags).

Ich kann mir nicht vorstellen daß alle Gemeinderatsbeschlüsse nur ein Jahr gelten...
Die nachfolgenden Sätze schützen dann den Bürgerentscheid vor voreiligen Änderungsbeschlüssen für ein Jahr. Innert des einen Jahres kann der Beschluss nur durch eine erneute Bürgerbefragung geändert oder aufgehoben werden. Danach dann auch durch normale Gemeinderatsbeschlüsse.

Lange Rede, kurzer Sinn: Bürgerbegehren gelten so lange, wie kein anderer Beschluss zum Thema gefasst wird, sie sind also nur für ein Jahr besonders geschützt.
 
B

Bergmann

Guest
Hallo @Dyswalker: Ich habe mit meinem obigen Beitrag 268 dezent versucht, Deine fehlerhafte Interpretation zur Dauer der Bindungsfrist von Bürgerentscheiden in Bayern zu korrigieren. Rechtlich gilt: Die Stadt München ist ein Jahr an die Ergebnisse des eben gerade durchgeführten Rats- und des Bürgerbegehrens gebunden.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Hallo @Dyswalker: Ich habe mit meinem obigen Beitrag 268 versucht, Deine fehlerhafte Interpretation zur Dauer der Bindungsfrist von Bürgerentscheiden in Bayern zu korrigieren. Rechtlich gilt: Die Stadt München ist ein Jahr an die Ergebnisse des eben gerade durchgeführten Rats- und des Bürgerbegehrens gebunden.

Ja danke, für deine Unterstützung. Ich finde aber in dem Gesetzestext keinen Satz / Paragraf der lautet : Der Bürgerentscheid gilt ein Jahr. Es steht in dem Text nur, daß er ein Jahr besonders geschützt ist... Gelten kann der Bürgerentscheid praktisch ewig.