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Laut öst. KSV werden die Einträge der Übermittlungsempfänger (also z.B. "X Daten wurden nach Anfrage an Kreditkartenunternehmen Y übermittelt") nach 3 Jahren gelöscht. Mit dem Zusatz, dass mir dies ja zur Information dienen würde.
Ich glaube aber schon, dass sich das negativ auswirken könnte, wenn da z.B. mehrfache Anfragen vom gleichen Kreditkartenunternehmen sind, was ja auf Ablehnungen hindeuten würde.
Ich glaube aber schon, dass sich das negativ auswirken könnte, wenn da z.B. mehrfache Anfragen vom gleichen Kreditkartenunternehmen sind, was ja auf Ablehnungen hindeuten würde.