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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Mastercard90210

Erfahrenes Mitglied
13.06.2016
490
72
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Mich würde interessieren, welches Datum eingetragen wird.

Das Datum der Eröffnung (wie beim 1. Kontoinhaber) oder das neue Datum der Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto?

Möglichkeit 1:
1. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000
2. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000, obwohl erst 2018 in Gemeinschaftskonto umgewandelt

Möglichkeit 2:
1. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000
2. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018

Möglichkeit 3:
1. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018
2. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018

Möglichkeit 3. wäre tatsächlich was den Schufa Score angeht am schlechtesten, da die lamge Geschäftsbindung des 1. Kontoinhabers verloren gehen würde.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
Mich würde interessieren, welches Datum eingetragen wird.

Das Datum der Eröffnung (wie beim 1. Kontoinhaber) oder das neue Datum der Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto?

Möglichkeit 1:
1. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000
2. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000, obwohl erst 2018 in Gemeinschaftskonto umgewandelt

Möglichkeit 2:
1. Kontoinhaber Eröffnung 05.05.2000
2. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018

Möglichkeit 3:
1. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018
2. Kontoinhaber Eröffnung 01.06.2018

Möglichkeit 3. wäre tatsächlich was den Schufa Score angeht am schlechtesten, da die lamge Geschäftsbindung des 1. Kontoinhabers verloren gehen würde.
Zu 90% M3 – denn bei vielen Banken ist das ein Neuabschluss und es kann oft nichtmal die Kontonummer beibehalten werden. Und die restlichen 10% melden wild in zig verschiedenen Konstellationen... leider.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich habe in meiner Schufa online Auskunft zwei Einträge der Barclays Bank PLC:

Kreditkarte mit Kreditrahmen, Gemeldeter Kreditrahmen XXXX Euro
Forderung ausgeglichen, Datum der Erledigung XX.11.2015

Kreditkarte mit Kreditrahmen, Gemeldeter Kreditrahmen XXXX Euro
Forderung ausgeglichen, Datum der Erledigung XX.10.2017

Beide Male war es eine Germanwings Kreditkarte, die ich dann zum Ende des kostenfreien Jahres wieder gekündigt hatte. Die Schufa teilt mir dazu mit:

Die Erledigung der zu Ihrer Person im SCHUFA-Datenbestand vermerkten Kreditkarte mit Kreditrahmen haben wir dokumentiert. Zu Ihrer Information erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich hierbei lediglich um einen für Sie zur Verfügung gestellten Verfügungsrahmen handelt. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wird ein Erledigungsdatum vermerkt. Diese Angaben bewahren wir für weitere drei Jahre taggenau nach der Rückzahlung auf. So wird nachvollziehbar, ob es sich bei den angegebenen Daten um eine bestehende oder erledigte Geschäftsbeziehung handelt. Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass keine Angaben darüber gespeichert werden, ob und wie weit der Kreditrahmen ausgeschöpft wird. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an die einmeldende Stelle zu wenden.

Ist das so richtig, oder muss die Schufa diese Einträge zumindest auf meinen Wunsch hin löschen?
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Hatte ich mit der GenialCard.
Schritt 1 war bei mir: über das Kontaktformular um Löschung gebeten (den "Rückfrage Button" besser gesagt)
Antwort der Schufa war, dass das ja kein negatives Merkmal sei, aber man es auf meinen ausdrücklichen Wunsch dennoch löschen würde (sinngemäß).
Schritt 2: Auf deren Antwort geantwortet (ich glaube wieder über den Button) und gesagt, dass ich mir bewusst bin, dass es kein negatives Merkmal ist, aber ich es dennoch gerne gelöscht haben will.

Zwei Tage später war es weg.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
Hatte es Auswirkungen auf deinen Score? In welcher Richtung?
Grob gesagt: Bankenscores 2.0 unverändert - 3.0 wurden nach Löschung (in meinem Fall Santander KK) schlechter! 1.0 habe ich nicht beobachtet. Eine Auskunft war einen Monat vor Löschung, die andere zwei Monate danach.
 
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flopower1996

Guest
Wie oft konntet ihr meineSchufa über GMX und Web.de für 90 Tage kostenlos nutzen? Hab jetzt beide mal benutzt und überlege mir es noch ein mal zu probieren...
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Es sind 100 Tage und über die Google-Suche findet man außer den genannten noch weitere Aktionspartner. Ich hab das schon das vierte oder fünfte Mal in Folge genutzt, meist direkt hintereinander. Steht ja auch nirgends, dass man es nicht so nutzen darf. Man sollte halt die Kündigung nicht vermasseln.

Dank E-Postbrief kommen die Zugangsdaten auch meist noch am Tag der Bestellung. Zumindest dafür ist meine alte E-Post-Adresse gut(y)
 

azerty

Aktives Mitglied
25.07.2017
103
0
Wurde jemandes DKB-Visa-Karte hier auch erst ein paar Jahre nach Eröffnung des Girokontos der Schufa gemeldet, obwohl alles gemeinsam eröffnet und ausgegeben wurde? Hat mich etwas gewundert, das in meiner Auskunft so zu finden.

Habe übrigens kürzlich erstmalig eine §34-BDSG-Auskunft angefordert per E-Mail an meineschufa@schufa.de unter Nennung meiner Adresse. Keine Dokumentkopien irgendwovon eingereicht. Auskunft kam an, jedoch nur Teil I. Aktuelle Scorewerte werde ich also noch einnmal anfordern müssen mit Verweis auf die Existenz der Tabelle II, "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte", wie sie ja auch etwa in diesem Artikel im Bild unten gezeigt wird: https://www.focus.de/finanzen/banke...esen-sie-ihre-schufa-auskunft_id_5227595.html

Interessanterweise scheint die Schufa selbst auf Ihrer Webseite nicht mehr auf ein Auskunftsrecht nach BDSG hinzuweisen, sondern nennt nun die DS-GVO. Hat sich am BDSG in der neuen Fassung eigentlich etwas für die Auskunft Relevantes geändert? Ist die Datenkopie nach DS-GVO umfangreicher als die alte Selbstauskunft nach BDSG?
 

azerty

Aktives Mitglied
25.07.2017
103
0
Noch eine Frage: Hat jemand ein Idee, wie es sein kann, dass sich bei den übermittelten Scorewerten das Feld "Länge Kredithistorie" bei einer späteren Übermittlung gegenüber einer vorangegangenen Übermittlung negativ entwickelt, obwohl keine Produkte gekündigt wurden? Meine naive Annahme wäre, dass die "Länge Kredithistorie" immer nur länger werden kann, also je länger, desto besser.

Bin ohnehin von den übermittelten Werten etwas irritiert, da ich mir manches Auf und Ab nicht wirklich erklären kann, da ich mich in den betroffenen Zeiträumen an keine Produktabschlüsse oder Veränderungen erinnern kann. Wenn auf diesen Werten irgendwelche Vergabeentscheidungen getroffen werden, dann können die Auskunftnehmer ihre Entscheidungen auch durch Bleigießen treffen und würden vermutlich keine schlechteren Ergebnisse erzielen. Nur mein erster Eindruck.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Wurde jemandes DKB-Visa-Karte hier auch erst ein paar Jahre nach Eröffnung des Girokontos der Schufa gemeldet, obwohl alles gemeinsam eröffnet und ausgegeben wurde? Hat mich etwas gewundert, das in meiner Auskunft so zu finden.

Ich musste vor einigen Jahren eine Ersatzkarte bestellen, da meine alte in einem gestohlenen Datensatz aufgetaucht ist. Seitdem ist die Karte komplett aus der Schufa verschwunden. Meine "Sparkarte" ist mit dem Datum der Ausstellung eingetragen (ungleich Kontoeröffnung).
 
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Manfred62

Aktives Mitglied
06.06.2018
145
19
STR
Hallo zusammen,

hat eigentlich jemand schon versucht mehrmals (also nicht nur 1x jährlich) eine kostenlose Auskunft anzufordern?

Beispiel: meine übliche Auskunft habe ich im Januar angefordert. Seit Ende Mai gilt das neue DSGVO. Man könnte sich nun darauf berufen und eine weitere detaillierte Auskunft verlangen. Beim letzten Mal waren sowieso die Tabelle II, "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte", nicht drin. Andererseits könnte man dies auch mit den "100 Tage Aktionen" machen, oder?
 

111

Reguläres Mitglied
11.04.2017
88
1
Hallo zusammen,
Beispiel: meine übliche Auskunft habe ich im Januar angefordert. Seit Ende Mai gilt das neue DSGVO. Man könnte sich nun darauf berufen und eine weitere detaillierte Auskunft verlangen. Beim letzten Mal waren sowieso die Tabelle II, "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte", nicht drin. Andererseits könnte man dies auch mit den "100 Tage Aktionen" machen, oder?

Mit der 100-Tage Aktion kriegst du die Branchenscores nicht. Die alte Regelung (§34 Abs. 8 BDSG a.F.) mit "einmal pro Kalenderjahr" ist m.W. mit der DSGVO sowieso hinfällig, entsprechend solltest du beliebig oft anfragen können.


Habe ansonsten heute meine am 25.5 nach DSGVO angeforderte Auskunft (ist prinzipiell genauso wie die alte nach BDSG nur mit einem - glaube ich - neuen allgemeinen Infozettel zur Datenverarbeitung) erhalten und was fehlte natülich? Die aktuellen Scorewerte.

Klar könnte ich jetzt nochmal hinschreiben (oder gleich neu anfragen), darauf hinweisen und irgendwann würden die mir das zuschicken, aber irgendwie finde ich das nicht wirklich zufriedenstellend.
Gerade aus DSGVO-Sicht: Gibt es da nicht effektivere Wege? (Bringt eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten was?


Im Übrigen: Art. 15 DSGVO:

Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt

Hab den Antrag direkt bei denen elektronisch gestellt - und was ist? Natürlich per Briefpost (stand vielleicht irgendwo im Kleingedruckten).

Alles nicht wirklich so toll.
 
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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
Habe ansonsten heute meine am 25.5 nach DSGVO angeforderte Auskunft (ist prinzipiell genauso wie die alte nach BDSG nur mit einem - glaube ich - neuen allgemeinen Infozettel zur Datenverarbeitung) erhalten und was fehlte natülich? Die aktuellen Scorewerte.
Hier auch von Ende Mai und es fehlen: die Wahrscheinlichkeitswerte :LOL:
 
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Txx

Guest
Ich hab bei meiner letzten Auskunft 2 Briefe am gleichen Tag bekommen, einen mit einen ohne aktuelle Werte...
 

111

Reguläres Mitglied
11.04.2017
88
1
Oh ja, ich sehe gerade "Informationen darüber, welche Wahrscheinlichkeitswerte wir in den letzten zwölf Monaten zu Ihrer Person übermittelt haben, erhalten Sie in Kürze mit einem gesonderten Schreiben" (sogar fett gedruckt - aber wer liest denn den Standardtext?). Gut, lesen sollte man können. Mea culpa
 

Xdrive86

Erfahrenes Mitglied
16.09.2016
255
9
Ich habe mi vor 2 Monaten eine Auskunft mit Aktuellen Scorewerten bestellt. Durch 1 weitere Kreditkarte und 1 Girokonto würde ich gerne jetzt die Veränderung der Scorewerte sehen, und dachte mir, ich bestelle sie einfach nochmal.
Online Das Formular ausgefüllt und den Personalausweiß hochgeladen. Denkt ihr man bekommt die Auskunft auch 2 Mal innerhalb eines Jahres?
Gab ja Mal früher die Regel, dass man die Auskunft 1 Mal pro Jahr beantragen darf. Wisst ihr mehr dazu ?
 

Alex6

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
706
145
Ich hatte auch noch eine Auskunft nach BSDG angefragt und meiner hatte auch keine aktuellen Scorewerte. Den Brief mit der Auskunft hatte ich nach dem 25.05. erhalten.

Auf meine Beschwerde per E-Mail kam folgendes E-Mail als Antwort.

Sehr geehrter xxx,

...

Die Übersicht der aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte bei der Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz ist nur optional bestellbar. Wenn dies nicht ausdrücklich bei der Bestellung gewünscht wird, erfolgt der Versand automatisch lediglich mit den historischen Wahrscheinlichkeitswerten.

Nach Prüfung Ihrer Bestellung vom xxx weist diese keinen besonderen Vermerk auf.

Des Weiteren gilt ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Sie ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personen-bezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

Die neue Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) ermöglicht es Ihnen, sich über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu informieren. Diesen Rechtsanspruch haben Sie bei allen Unternehmen, die Daten über Sie gespeichert haben. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient. Sie bietet keinen Schutz Ihrer Privatsphäre und sollte daher vertraulich behandelt werden. Bei diesem Produkt erhalten Sie ausschließlich die historischen Wahrscheinlichkeitswerten gemäß DS-GVO.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft ist speziell für wirtschaftliche Zwecke entwickelt worden und informiert Sie gleichzeitig in den erläuternden Informationen ausführlich über die SCHUFA-Daten zu Ihrer Person.

Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner aufzubauen. Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Geschäftspartnern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.

Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen erläuternde Informationen. Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen SCHUFA-Orientierungswert und die SCHUFA-Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft kostet 29,95 EUR (inkl. 19 % MwSt.).


Falls Sie noch weitere Fragen haben: Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen) unter der SCHUFA-Service-Nummer 0611‑92780.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SCHUFA-Serviceteam

Absatz 1 - hatte ich früher nie explizit angefragt und immer erhalten.
Und so wie ich den Text verstehe sind die Datenauskünfte nach DSGVO immer ohne aktuellen Scorewerte.
 
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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
Das Geschäft mit kostenpflichtigen Auskünften ist doch seit DSGVO Geschichte, weil kein Unternehmen Geld für Auskünfte mehr verlangen darf. Aber die SCHUFA halt :censored: für wirtschaftliche Zwecke entwickelt :doh:
 
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Txx

Guest
Ich wünsche mir dass die mit dieser Art so dermaßen auf die Nase fallen das ist ja unglaublich.
Wenn die meinen bestell ich mir halt nun wöchentlich ne DSGVO Auskunft aus Protest, darf ich ja.

Na wenn OpfenSCHUFA gut läuft hat sich das Thema eh bald.
 

Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.156
119
Na wenn OpfenSCHUFA gut läuft hat sich das Thema eh bald.

Selbst wenn dieses Projekt in der Lage sein sollte, den Schufa-Algorithmus zu ermitteln, ist das noch nicht das Ende der Schufa. Schließlich hat die Schufa nach wie vor eine Masse an Daten, die sie von den Konkurrenten abhebt.
 
T

Txx

Guest
Ist mir klar, aber sobald man weiß was den Score beeinflusst, muss man nicht mehr mit hoffen und bangen auf die Wahrscheinlichkeitswerte hoffen :)
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.445
1.021
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Ich hab gestern ne Nachricht in meineSCHUFA bekomme... schaue nach, die Schufa hat einfach mein Eintrag über die erledigte Kreditkarte mit Kreditrahmen gelöscht. Welcher noch 1 Jahr drin geblieben wäre.

Die Veränderung hatte anscheinend so großen Einfluss, das mein Basisscore zu heute neu berechnet wurde...

Damit hab ich schon gerechnet. Wenn die Auswirkungen auf den Score bei mir zu stark sind, berechnen die den Score einfach neu. Könnte ko****

Ich bezweifel, das die den Eintrag jetzt wieder reinnehmen... letztlich wäre das Speicher Datum auch nicht mehr das selbe.