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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
150
101
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Wenn dir Schufa so wichtig ist kannst du bei Otto jederzeit deine Bestellung mit einer Überweisung bezahlen.
Klar hätte ich das tun können - & sicher auch gemacht, denn aufgrund der Löschung alter Konten und Kreditkarten aus meinem SCHUFA-Datensatz im letzten Jahr gepaart mit den SCHUFA-Abfragen von OTTO Payments ist mein Basisscore insgesamt um rund sechs Prozentpunkte gesunken, und IMHO steht dieser Scoreverlust in keinem angemessenen Verhältnis zu dem einen Prozent "Saveback", das ich für die Kartenzahlung erhalten habe. YMMV, natürlich.

Allerdings - & das ist das, worüber ich mich aufrege - fand die SCHUFA-Abfrage ja bereits beim bloßen Angucken der Bestellübersichtsseite statt. Selbst wenn ich also "echte" Vorkasse per Vorabüberweisung ausgewählt hätte, hätte die SCHUFA-Abfrage mutmaßlich dennoch stattgefunden - oder vielleicht auch nicht, denn empirisch überprüfen lässt sich das ja nun nicht mehr.

Zudem habe ich ja rund drei Wochen zuvor eine Bestellung beim gleichen Händler (übrigens mit doppeltem Bestellwert) durchgeführt, die ich ebenfalls per Debitkarte bezahlt habe, bei der aber keine SCHUFA-Abfrage stattfand. Ich hatte also keinen Grund anzunehmen, dass dieses Mal eine Abfrage stattfinden würde.
 

Thiesi

Aktives Mitglied
15.12.2020
150
101
Bereits vor dem Aufruf des Warenkorbes bzw. Bestellabschluß erfolgt die Abfrage. Dem wurde im Kleingedruckten mit Betreten der Seite oder bei Anlage eines Kundenkontos zugestimmt. Begründet Otto damit, daß damit dem Kunden beim Bestellabschluß alle verfügbaren (geprüften) Zahlungsmittel angezeigt werden können.
Ja, das habe ich mittlerweile auch den Datenschutzbestimmungen von OTTO entnommen.
Der DSB hält das Verfahren aufgrund der vorab erteilten Einwilligung für zulässig.
Gut, dann kann ich mir meine Beschwerde ja schenken, wenn die Behörde das letztes Jahr erst abgesegnet hat.

Ich sehe das zwar anders als die Behörde, weil OTTO a) ein Verfahren anwendet, das ich bisher bei keinem anderen Händler gesehen habe, & b) eben gerade nicht explizit darauf hinweist (sondern nur auf der x-ten Seite eines Dokuments mit 30 oder so Seiten).
Falls eine Beschwerde beim DSB in Betracht gezogen wird, empfehle ich, den Bestellverlauf en détail zu schildern. Der von Otto erhaltene Datenabzug ist es auch. Ggf. erst einmal diesen anfordern.
Ja, habe ich getan. Geht bei OTTO einfach online - & ist komplett nutzlos, da der keine Informationen zu SCHUFA-Abfragen enthält, weil diese ja von OTTO Payments durchgeführt werden. Bei denen allerdings muss man ein PDF-Formular ausfüllen.
(..und das Kundenkonto sowohl bei Otto als auch Otto Payments löschen lassen.)
Tja, nun hat sich OTTO in den letzten Jahren zu einem mehr Meinung nach durchaus attraktiven Marktplatz entwickelt, der ein reichhaltiges Angebot feilbietet.

Muss ich da unbedingt Kunde sein? Sicher nicht. Will ich es? Derzeit eher ja.

Ich werde dennoch mal der OTTO-Kundenbetreuung schreiben & anregen, dass man das SCHUFA-Verfahren transparent erläutert, bevor es zu einer Abfrage kommt, um so eventuellem Verdruss auf Kundenseite vorzubeugen.
 

nkm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2018
274
241
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OTTO Payments ... Bei denen allerdings muss man ein PDF-Formular ausfüllen.
Schreib den DSB von Otto Payments per Email an. Fordere die vollumfassende Auskunft an Deine bei Otto Payments angegebene und denen bekannte Postanschrift an und gib noch Details zu einer getätigten Bestellung (Datum, Bestellnr., Betrag o.ä.) mit an. Das ist ausreichend für den geforderten Identifikationsnachweis.
Ich werde dennoch mal der OTTO-Kundenbetreuung schreiben & anregen, dass man das SCHUFA-Verfahren transparent erläutert,
Das ist vergebene Müh'.