Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
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Ich gehe ohnehin davon aus, dass wegen der immer größer werdenden Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Risikogebiete die Quarantänepflicht für letztere bald reihenweise von den Gerichten kassiert wird.
Berliner Verwaltungsgericht kassiert die Sperrstunde.
In Bayern kommt das Beherbungsverbot nun wohl doch nicht?
 

Lamanda

Gesperrt
02.10.2020
20
0
In der Schweiz ist der Druck der Verfechter einer generellen Maskenpflicht enorm, mittlerweile fordert die ersten auch die Maske im Freien. (Die nehmen sich doch tatsächlich Italien als Vorbild ... :) )

Es stehen zwei Konzepte sich gegenüber. Eine "Jede-mögliche-Ansteckung.verhindern"-Strategie, die vor allem den Westen prägt und "Schutzmassnahmen-und-Eigenverantwortung", man nimmt Ansteckungen in Kauf, wie es im Osten gelebt wird.

Mittlerweile wird über die Medien wieder eine derartige Panik verbreitet, dass man auf die Variante "Westen" zunehmend einschwenkt. Man verlangt sogar vom Bundesrat, wieder das Zepter zu übernehmen und die Maske in den sich sträubenden Kantonen durchzusetzen (das sind sie mit tieferen Fallzahlen als im Westen).

Der Kanton Thurgau wählt den "Schwyzer"-Weg. Das heisst Maskenpflicht nur, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Der Ski-Kanton Graubünden führt dagegen die Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden ein.

Die Kantone, die sich gegen eine generelle Maskenpflicht wehren, stehen unter massivem medialem Druck. Es wird sowieso nur noch von der Maske geredet, Hygiene und Abstand halten werden kaum noch thematisiert. Da ist die Corona-Taskforce, die als einzige Lösung die Maske sehen und deren Gegner, die betonen, dass der Beweis der Wirkung ausbleibt.

Grosser Frust im Kanton Zürich. Er landete auf der Quarantäneliste Deutschlands. Die Stadt Zürich kriegt die Zahlen nicht in den Griff. Dabei hat sie die Maske in allen öffentlichen Gebäuden eingeführt, um das zu verhindern. Genützt hat diese Massnahme offensichtlich gar nichts. Die Einwohner aus dem Kanton dürfen somit auch nicht mehr in Deutschland einkaufen. Spannend ist, was das für die Grenzgänger heisst, ich habe es nicht gelesen.

Das Ziel ist es, die Spitalkapazitäten zu garantieren ohne Lookdown. Fakt ist auch, dass bisher die "Null-Risiko-Strategie" in der Westschweiz nicht funktioniert. Weder Maske noch Einschränkungen im Nachtleben haben einen Effekt gezeigt. Trotzdem scheint dies für deren Verfechter und Medien der einzig denkbare Weg zu sein.

Mittlerweile kommt eh keiner mehr draus. Da sagte ein Zürcher Arzt, dass die Maske Ansteckungen nicht verhindere, aber die Menge der Viren, die durch die Maske hinausgehe, reduziere, die sei der Grund für die mildem Verläufe der Krankheit...


Müsste wohl eher in den Maskenthread? Egal. Also ich entscheide mich auf jeden Fall für :
"Schutzmassnahmen-und-Eigenverantwortung", man nimmt Ansteckungen in Kauf, wie es im Osten gelebt wird.
 
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comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.419
509
Transit heißt fur die Schweiz, dass du nicht den Zollbereich verlässt. Ansonsten bei Risikogebiet 10 Tage Quarantäne ;)

In NRW definieren sie Transit als <24h meine ich. Steht auf jeden Fall in der VO

Auch wenn ich mit dem Auto direkt nach DE reise? :eyeb:
 

Santo

Aktives Mitglied
24.05.2019
172
4
VIE
Danke dir!

Lebe immer noch in der Hoffnung, es klappt im NOVM... nach so viel Stress mit den Flügen und Hotels (alle 2 Tage alles umbuchen zu müssen, war weder angenehm noch einfach).

-- Wie bist geflogen?
-- Details zum Test vor der Reise hin?
-- Bist in mehr als 1 Resort dort gewesen? Hat es problemlos mit dem "Stay Split" funktioniert?
-- Nach der Rückkehr: Wie ist die Einreise aus dem Risikogebiet gewesen (Test, Quarantäne, ...). Kann man einen noch vor der Ausreise vor Ort in den Malediven machen (wo, Wartezeit, Preis?), um die Rückreise nach DE (?) zu "vereinfachen"?

Danke dir!

- VIE - DOH - MLE - DOH - VIE mit QR
- max 72h alter PCR-Test muss innerhalb von 24h vor Reisestart hochgeladen werden; QR Code wird bei Checkin und Einreise überprüft
- waren nur auf 1er Insel
- AT hat für die Maldiven die höchste Reisewarnung ausgerufen und eigentlich 14 tägige Zwangsquarantäne, aus der man sich aber mit neg. PCR Ergebnis rauskaufen kann. Bei der Ankunft in Wien wurden wir gefragt wo wir waren und uns wurde ein schöner Tag gewunschen... Keine Registrierung oder Erfassung obwohl am letzten Leg entsprechende Formulare ausgeteilt worden sind. Wir haben als vorbildliche Bürger natürlich trotzdem nach Ankunft einen Test gemacht...
- Testmöglichkeit wird auf allen Inseln angeboten; kosten ca. €100,- aufgrund des notwendigen Probentransportes nach Male.
 
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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.497
929
BRN
Auch wenn ich mit dem Auto direkt nach DE reise? :eyeb:

Natürlich nicht, die Aussage von DUSZRH stimmt so nicht. Aus der Schweizer COVID-19 Verordnung, Artikel 4:

"Von der Pflicht zur Quarantäne nach Artikel 2 ausgenommen sind Personen:
f. die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen;"

Also Flug in die Schweiz und direkte Ausreise wie auch immer (Flug, Auto, Zug, ...) ist natürlich möglich ohne Quarantäne.
Letztendlich steht da sowieso niemand am Ausgang und kontrolliert, das beruht auf Eigenverantwortung und wird höchstens stichprobenartig kontrolliert bei Reiserückkehrern. Und auch hier steht niemand von den kantonalen Gesundheitsbehörden am Ausgang von ZRH...

Soviel zur Schweizer Sicht, ob du dann in DE in Quarantäne musst definiert die Coronaverordnung deines Bundeslandes in der dann geltenden Fassung.
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
64
6
Hab mir gerade mal die neue Quarantäne Musterverordnung durchgelesen.
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/musterquarantaeneverordnung--1798178)

Zwei Sachen fallen mir auf:
1. Man soll sich auch das neg. Testergebnis dem Gesundheitsamt mitteilen. Das ist doch aktuell anders oder? Ich hatte das so gelesen und meinen neg. Test auch im August nirgends gemeldet. Gab auch keine Probleme.
2. Die Ausnahme für "Besuche aus familiären Gründen. Über 72 Stunden". Hier geht es weiterhin dass man sich sofort (quasi wie jetzt) frei-testen kann. Das würde für mich immer gelten, da mein Vater in Spanien wohnt und ich hier wenigstens 2x im Jahr hin fliege, wegen gesundheitlichen Problemen, ihm im Haus zu helfen usw. Die Frage ist was man hier ggf. nachweisen müsste um das geltend machen zu können.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wie ich Deutschland so kenne wird wohl ein Nachweis eines Pflegegrades verlangt. Da würde ich mit deinem Vater sprechen, ob es eine Vorlage der Krankenversicherung in Spanien gibt.

Keine Ahnung wie das in Spanien ist, aber vielleicht helfen da ich die Ärzte in Spanien um zu bescheinigen, dass er Hilfe braucht.



Hoffen wir mal, dass alle Bundesländer sich an die Ausnahmen halten, und es wieder keine Abweichler gibt.
 
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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
960
939
Hab mir gerade mal die neue Quarantäne Musterverordnung durchgelesen.
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/musterquarantaeneverordnung--1798178)

Zwei Sachen fallen mir auf:
1. Man soll sich auch das neg. Testergebnis dem Gesundheitsamt mitteilen. Das ist doch aktuell anders oder? Ich hatte das so gelesen und meinen neg. Test auch im August nirgends gemeldet. Gab auch keine Probleme.
2. Die Ausnahme für "Besuche aus familiären Gründen. Über 72 Stunden". Hier geht es weiterhin dass man sich sofort (quasi wie jetzt) frei-testen kann. Das würde für mich immer gelten, da mein Vater in Spanien wohnt und ich hier wenigstens 2x im Jahr hin fliege, wegen gesundheitlichen Problemen, ihm im Haus zu helfen usw. Die Frage ist was man hier ggf. nachweisen müsste um das geltend machen zu können.

Zu 2, so steht es dann ausführlich in der Verordnung erklärt.

Das Von den Verpflichtungen nach § 1 sind bei Vorlage eines negativen Testergebnisses
Personen ausgenommen, die aus einem Risikogebiet einreisen, um [im Land/im
Freistaat/in der Freien Hansestadt Bremen/in der Freien und Hansestadt Hamburg]
Verwandte ersten oder zweiten Grades oder den nicht dem gleichen Hausstand
angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten zu besuchen oder die den Besuch
aufgrund eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts, einer dringenden medizinischen
Behandlung oder des Beistands oder zur Pflege schutz-, beziehungsweise
hilfebedürftiger Personen vornehmen




Interessant finde ich auch Ausnahme 6 - die sich aktuell ja nur auf die Türkei beziehen sollte. Es klingt zumindest so, als würden bald andere Länder auch aufgenommen:
6. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des
§ 1 Absatz 4 zurückreisen und die unmittelbar vor Rückreise in ihrem
Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt haben, sofern
a) auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der betroffenen nationalen Regierung vor Ort
besondere epidemiologische Vorkehrungen (Schutz- und
Hygienekonzept) für einen Urlaub in diesem Risikogebiet getroffen
wurden (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes unter [einfügen:
Link]) sowie des Robert Koch-Instituts [einfügen: Link])
b) die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung der
Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht entgegensteht und
c) das Auswärtige Amt nicht wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine
Reisewarnung unter https://www.auswaertigesamt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise für die
betroffene Region ausgesprochen hat

Aber mit den drei Unterpunkten will ich den Abschnitt auch nicht so richtig verstehen - steht "6. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet im Sinne des
§ 1 Absatz 4 zurückreisen" nicht im Widerspruch zu Punkt c?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Bei Punkt 2 verwechselt du etwas. Es geht hier nicht um die Einreise nach Deutschland zu den Verwandten. Es geht um den umgekehrten Fall.

Zu dem Widerspruch in c)

Die Urlaubsregionen in der Türkei um Antalya, Bodrum und Izmir sind von der Reisewarnung ausgenommen.

Es ist eigentlich schon merkwürdig, dass man in diesem Fall der Türkei mehr traut als den EU-Partner Spanien, Portugal oder Frankreich.

Ist dann der Türkei-Urlaub ohne Quarantäne und Test (mit Test vor Ort) möglich ?
Und in der EU kann das nicht funktionieren ?

Das ist doch nicht zu glauben.

Endlich hat man sich auch mal darum gekümmert:
3. bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen,
a) die [im Land/im Freistaat/in der Freien Hansestadt Bremen/in der Freien und Hansestadt Hamburg] ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 begeben und regelmäßig, mindestens ein Mal wöchentlich, an ihren Wohnsitz
zurückkehren (Grenzpendler), oder

b) die in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 ihren Wohnsitz haben und
die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung [in das Land/in den Freistaat/in die Freie Hansestadt Bremen/in die Freie und Hansestadt Hamburg] begeben und regelmäßig, mindestens ein Mal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger);

die zwingende Notwendigkeit sowie die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sind durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen.
https://www.bundesregierung.de/reso...sterquarantaeneverordnung-data.pdf?download=1
 
Zuletzt bearbeitet:

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.060
824
- max 72h alter PCR-Test muss innerhalb von 24h vor Reisestart hochgeladen werden; QR Code wird bei Checkin und Einreise überprüft

Bist du dir sicher, dass zur Berechnung der Einhaltung der 72-Stunden-Frist nicht der Einreisezeitpunkt zählt? Also dass der Test in der Minute der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf? So wie Du es schilderst wäre, es ja möglich, den Test schon 96 Stunden vor "Reisestart" zu machen. Wobei sich die Frage stellt, was bzw. wann der "Reisestart" ist .. Anfahrt zum Flughafen, Checkin-Öffnung, offizieller Flugstart laut Boarding-Karte, ...?

In diesem Zusammenhang wäre auch interessant, mal zu besprechen, wie die diesbezügliche Regel so grundsätzlich bei den verschiedenen Ländern ist, die einen maximal XX Stunden alten negativen Test verlangen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass dafür der tatsächliche Einreisezeitpunkt zählt, also dass der Test eben in der Minute der Einreise maximal XX Stunden davor gemacht worden sein darf, wobei auch zu beachten ist, dass der Zeitpunkt der Probenentnahme zählt und auf der Testbescheinigung vermerkt sein müsste, weil das Ausstelldatum der Bescheinigung nicht zählt bzw. nicht ausreicht ..

Was denkt / wisst ihr dazu?
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.059
6.027
BSL
Wer in Baden-Württemberg wohnt, kann offensichtlich noch Kurzreisen in Risikogebiete ohne Selbstisolation oder Test unternehmen. So klar war das, glaube ich, vorher nicht formuliert:

Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
"Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, unabhängig vom Grund der Reise."

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-sm/
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.059
6.027
BSL
Das war schon länger so meine ich. Das Wort Ausland ist da aber fehl am Platze.

In einer früheren Fassung stand "Personen, die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben."

Da konnte man vielleicht noch unsicher sein, ob "beruflich veranlasst im Ausland" nicht doch zusammengehört und ein beruflicher Anlass auch für die 48 Stunden gilt.
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Bayern und Hessen haben jetzt auch das Beherbergungsverbot gestrichen bzw. sie werden es nicht verlängern. Der Druck wurde wohl zu groß.
Ein schwacher Trost. Denn die Nachrichtenmagazine und Zeitungen titeln bereits "Albtraum Lockdown. Mit steigenden Infektionszahlen droht ein zweiter Stillstand des Landes" (SPON), "Auch die Bundesregierung hält Abriegelungen von Hotspots für ein mögliches Mittel" (Welt), "Zurück im Ausnahmezustand. [...] Droht ein zweiter Lockdown?" (Süddeutsche).
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.130
2.229
FFM
Wer in Baden-Württemberg wohnt, kann offensichtlich noch Kurzreisen in Risikogebiete ohne Selbstisolation oder Test unternehmen. So klar war das, glaube ich, vorher nicht formuliert:

Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
"Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, unabhängig vom Grund der Reise."

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-sm/

Das war schon die ganze Zeit so. Nichts Neues.
 

B.Obachter

Reguläres Mitglied
27.01.2019
72
33
Bist du dir sicher, dass zur Berechnung der Einhaltung der 72-Stunden-Frist nicht der Einreisezeitpunkt zählt? Also dass der Test in der Minute der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf? So wie Du es schilderst wäre, es ja möglich, den Test schon 96 Stunden vor "Reisestart" zu machen. Wobei sich die Frage stellt, was bzw. wann der "Reisestart" ist .. Anfahrt zum Flughafen, Checkin-Öffnung, offizieller Flugstart laut Boarding-Karte, ...?

In diesem Zusammenhang wäre auch interessant, mal zu besprechen, wie die diesbezügliche Regel so grundsätzlich bei den verschiedenen Ländern ist, die einen maximal XX Stunden alten negativen Test verlangen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass dafür der tatsächliche Einreisezeitpunkt zählt, also dass der Test eben in der Minute der Einreise maximal XX Stunden davor gemacht worden sein darf, wobei auch zu beachten ist, dass der Zeitpunkt der Probenentnahme zählt und auf der Testbescheinigung vermerkt sein müsste, weil das Ausstelldatum der Bescheinigung nicht zählt bzw. nicht ausreicht ..

Was denkt / wisst ihr dazu?

Gesundes Halbwissen: Zeitraum zwischen dem Vorliegen des Laborbefunds (Machine spuckt das Ergebnis aus) und dem (vorgesehenen) Abflug.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.992
3.038
CGN
Ja. Leider. Die Bayern sind der Entscheidung des VG vorweg gekommen. Schade. Denn das war sowas von verfassungswidrig.
Was die Schleswiger leider nicht gehindert hat, auf eine Folgenabwägung auszuweichen statt einfach die Mannheimer Entscheidung abzuschreiben. Auch eine Form von richterlicher Arbeitsverweigerung.
 

Santo

Aktives Mitglied
24.05.2019
172
4
VIE
Gesundes Halbwissen: Zeitraum zwischen dem Vorliegen des Laborbefunds (Machine spuckt das Ergebnis aus) und dem (vorgesehenen) Abflug.


Fast; 72h gelten von Abstrich bis Abflug vom Heimatflughafen:

"COVID-19 negative PCR test result, attached while completing Traveler Health Declaration form (sample taken 72 hours prior to departure to Maldives, counting from the first port of embarkation en-route to the Maldives." (https://immigration.gov.mv/tourist-visa/)
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.344
4.687
GRQ + LID
Zitierbare offizielle Quelle?

Cependant, le Maroc a autorisé la reprise des liaisons aériennes et maritimes pour permettre à certaines catégories de personnes d’entrer sur le territoire marocain et d’en ressortir. Il s’agit :

[...]

des citoyens étrangers non soumis aux formalités de visa, qui disposent d’une réservation confirmée dans un établissement hôtelier.

Quelle.

Also zelten wird noch nichts :)
 
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