Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
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Da es sich eine Absonderungspflicht und nicht um eine Ausgangssperre handelt, musst aber im Zweifelsfall du beweisen, dass du dich tatsächlich an der gegenüber den Behörden angegebenen Adresse abgesondert hast.

Da man das nur beweisen könnte wenn man Zeugen hat wird es ein wenig sinnlos. Es gibt wohl Punkte da müssen die Behörden erst mal glauben was man sagt und wenn sie es nicht glauben müssen sie das Gegenteil beweisen - so ist es ja auch eigentlich üblich.

Es handelt sich um eine Absonderungspflicht, aber eben nicht um eine "Türöffnungspflicht" oder "Telefonanrufannehmenpflicht". Das muss ich aus den verschiedensten Gründen nicht machen, nicht unter normalen Bedingungen und auch nicht unter den Bedingungen der Absonderungspflicht. Ich muss da noch nicht ein mal einen (richtigen) Namen am Klingelschild haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.463
1.241
Nähe LSME
Ich wollte Ende Oktober einen Sprachaufenthalt machen. Australien hat ja nun bekannt gegeben, bis sicher Ende 21 keine Touris zuzulassen. Ich denke Neuseeland wird nachziehen. Wie schätzt Ihr die Lage in den USA und in Kanada ein, denkt ihr das es bis dann möglich ist?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Boah Leute, bleibt doch einfach Zuhause bei Absonderung und öffnet die Tür, wenn die Polizei klingelt, nehmt euch im Zweifel die Zeit und nehmt noch die Milch vom Herd oder drückt die Klospülung...

Es sind eben zwei Paar Schuhe was man macht und was man machen muss. Die Polizei wird das in der Regel doch ohnehin nicht überprüfen, zumindest nicht in (Groß)Städten.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.217
13.931
der Ewigkeit
Bei uns war die Polizei zuhause und hat überprüft, ob wir auch während der Quarantäne anzutreffen sind!

Dann hast Du aber mit Deiner Einwilligung des Besuchs im vorauseilenden Gehorsam gehandelt,
ohne jegliche Notwendigkeit:

(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn​
1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach Art. 15 Abs. 3 vorgeführt oder nach Art. 17 in Gewahrsam genommen werden darf,
2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Sache befindet, die nach Art. 25 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder
3.das zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist.
2Die Wohnung umfaßt die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.​
(2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung in den Fällen des Abs. 1 nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig.​
(3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn​
1.aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort
a)Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
b)sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder
c)sich Straftäter verbergen, oder
2.sie der Prostitution dienen oder
3.sie als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dient.
(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, dürfen zum Zweck der Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1) während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden.​
 
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exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Wir möchten gerne auf der Hin- und Rückreise (Ab/Bis Basel Airport) eine Nacht vor bzw. nach dem Flug in einem Flughafenhotel verbringen und parallel das Auto für 14 Tage am Flughafen parken.
Weiß jemand, ob es auf der französischen Seite erlaubt ist nach 18 Uhr im Hotel anzureisen? Gilt hier eine Ausnahmeregelung wenn man das Hotel unverzüglich ansteuert?

Oder sollten wir lieber die Schweizer Seite nutzen, welche natürlich einiges teurer ist.

Weiß auch jemand, ob bei der Einreise über den Baseler Airport auch dann ein PCR Test notwendig ist, wenn man nach Frankreich einreisen möchte und dann direkt mit dem Auto nach Deutschland weiter fährt? Für die Schweiz wäre es wohl so, allerdings muss man nach der Ankunft doch gar nicht in die Schweiz einreisen?

Ich bin etwas verwirrt! :rolleyes:
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.247
6.499
BSL
Wir möchten gerne auf der Hin- und Rückreise (Ab/Bis Basel Airport) eine Nacht vor bzw. nach dem Flug in einem Flughafenhotel verbringen und parallel das Auto für 14 Tage am Flughafen parken.
Weiß jemand, ob es auf der französischen Seite erlaubt ist nach 18 Uhr im Hotel anzureisen? Gilt hier eine Ausnahmeregelung wenn man das Hotel unverzüglich ansteuert?

Oder sollten wir lieber die Schweizer Seite nutzen, welche natürlich einiges teurer ist.

Weiß auch jemand, ob bei der Einreise über den Baseler Airport auch dann ein PCR Test notwendig ist, wenn man nach Frankreich einreisen möchte und dann direkt mit dem Auto nach Deutschland weiter fährt? Für die Schweiz wäre es wohl so, allerdings muss man nach der Ankunft doch gar nicht in die Schweiz einreisen?

Ich bin etwas verwirrt! :rolleyes:

Wenn Du nach deiner Reise noch einmal in einem Schweizer Hotel übernachten wolltest, müsstest Du ja schon in die Schweiz einreisen. Befreiung von der Testpflicht gilt nur für die direkte Durchreise durch die Schweiz in ein anderes Land. Nur schnell das Auto in der Schweiz abholen, ist dann vielleicht Grauzone ;)

Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65073.pdf

Wie es in Frankreich aussieht, weiss ich nicht.
 
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exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Wenn Du nach deiner Reise noch einmal in einem Schweizer Hotel übernachten wolltest, müsstest Du ja schon in die Schweiz einreisen. Befreiung von der Testpflicht gilt nur für die direkte Durchreise durch die Schweiz in ein anderes Land. Nur schnell das Auto in der Schweiz abholen, ist dann vielleicht Grauzone ;)

Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65073.pdf

Wie es in Frankreich aussieht, weiss ich nicht.

Stimmt und wenn man aus einem Risikogebiet kommt (Kanaren) müsste man ja zusätzlich auch in Quarantäne. Übernachtung nach der Rückreise in die Schweiz fällt daher eher flach.
Die direkte Ausreise sollte wohl möglich sein nach Deutschland, nachdem man das Auto vom Parkplatz geholt hat.

Wäre also noch interessant, ob die Variante über Frankreich- insbesondere hinsichtlich der Ausgangssperre möglich wäre, bei an und abreise nach 18 Uhr.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus :) In diesem Fall natürlich Test vorausgesetzt.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Ich pendle praktisch täglich zwischen CH und F. Die Kanaren sind für F kein Risikogebiet und daher keine Q. Einreise Mit dem Auto braucht es auch kein PCR Test. Du kannst mit einem Grund und dem ausgefüllten Dokument auch während der Ausgangssperre unterwegs sein. Gendarmerie habe ich ausser am grossen Autobahnzoll so gut wie noch nie gesehen. Ist hier im Elsass/Grenzgebiet nach meinem Gefühl relativ easy.
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Ich pendle praktisch täglich zwischen CH und F. Die Kanaren sind für F kein Risikogebiet und daher keine Q. Einreise Mit dem Auto braucht es auch kein PCR Test. Du kannst mit einem Grund und dem ausgefüllten Dokument auch während der Ausgangssperre unterwegs sein. Gendarmerie habe ich ausser am grossen Autobahnzoll so gut wie noch nie gesehen. Ist hier im Elsass/Grenzgebiet nach meinem Gefühl relativ easy.

Danke für Deinen Erfahrungsbericht! Weißt/Meinst Du der Grund "Direkte Anreise zum Hotel" wäre im Falle einer Kontrolle anerkannt? Ich bin der französischen Sprache leider überhaupt nicht mächtig, um das anständig herauszufinden....
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Ich pendle praktisch täglich zwischen CH und F. Einreise Mit dem Auto braucht es auch kein PCR Test.

Das ändert sich doch ab Sonntag, oder nicht?

Ich meine das Schweizer ab morgen einen negativen PCR-Test benötigen. Auch mit dem Auto. Meine Information bezieht sich auf die Lokalzeitung "Alsace".
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.755
7.767
Ich wollte Ende Oktober einen Sprachaufenthalt machen. Australien hat ja nun bekannt gegeben, bis sicher Ende 21 keine Touris zuzulassen. Ich denke Neuseeland wird nachziehen. Wie schätzt Ihr die Lage in den USA und in Kanada ein, denkt ihr das es bis dann möglich ist?

ein so gute Glaskugel hat hier wohl niemand. Selbst wenn hier jemand antwortet mit ja oder nein, wäre diese Antwort zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel wert.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Danke für Deinen Erfahrungsbericht! Weißt/Meinst Du der Grund "Direkte Anreise zum Hotel" wäre im Falle einer Kontrolle anerkannt? Ich bin der französischen Sprache leider überhaupt nicht mächtig, um das anständig herauszufinden....

Gründe:

um sich von seinem Wohnsitz zu seinem Arbeitsplatz bzw. zu seiner Bildungseinrichtung zu begeben, oder um eine Dienstreise anzutreten, die nicht verschoben werden kann;
um Arztbesuche zu tätigen oder Behandlungen zu erhalten, die nicht aus der Ferne durchgeführt oder verschoben werden können, oder um Gesundheitsprodukte zu kaufen;
aus absolut zwingenden familiären Gründen, um hilfsbedürftige oder prekäre Personen zu unterstützen oder zur Kinderbetreuung;
für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen;
um gerichtliche oder behördliche Termine wahrzunehmen;
um auf Anfrage einer Verwaltungsbehörde an Aufgaben von allgemeinem Interesse teilzunehmen;
um im Rahmen von Fernreisen Bahn- oder Flugtransits durchzuführen;
um in einem Radius von maximal einem Kilometer um seinen Wohnsitz herum Haustiere auszuführen.

https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/
 

exodos

Reguläres Mitglied
30.04.2017
31
11
Gründe:

um sich von seinem Wohnsitz zu seinem Arbeitsplatz bzw. zu seiner Bildungseinrichtung zu begeben, oder um eine Dienstreise anzutreten, die nicht verschoben werden kann;
um Arztbesuche zu tätigen oder Behandlungen zu erhalten, die nicht aus der Ferne durchgeführt oder verschoben werden können, oder um Gesundheitsprodukte zu kaufen;
aus absolut zwingenden familiären Gründen, um hilfsbedürftige oder prekäre Personen zu unterstützen oder zur Kinderbetreuung;
für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen;
um gerichtliche oder behördliche Termine wahrzunehmen;
um auf Anfrage einer Verwaltungsbehörde an Aufgaben von allgemeinem Interesse teilzunehmen;
um im Rahmen von Fernreisen Bahn- oder Flugtransits durchzuführen;
um in einem Radius von maximal einem Kilometer um seinen Wohnsitz herum Haustiere auszuführen.

https://www.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19/

Danke Dir. Aber das ist mal wieder echt ne schwierige Auslegungssache.
Man kann natürlich das ganze Prozedere auf "um im Rahmen von Fernreisen Bahn- oder Flugtransits durchzuführen;" beziehen. Sowohl die Fahrt zum Hotel nach 18 Uhr, als auch die Übernachtung vorher stehen ja im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Flug am nächsten Tag. Wie die "Fernreise" definieren wäre auch mal interessant...

Ggfs. lassen wir es drauf ankommen. Ich denke die schwammige Formulierung kann man in diesem Fall durchaus zu unseren Gunsten auslegen... kann :D
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Meine Info ist das mit dem Auto weiterhin kommend aus EU/Schengen kein Test nötig ist. Infos sind echt spärlich. Hier gute Infos aber leider keine Primärquelle.

Es ist echt total unübersichtlich. Der Tweet von Clement Beaune ist zwar nett aber sagt auch; "sauf pour les travailleurs frontaliers et transports routiers" das hiesse direkt nur Grenzgänger betreffend Arbeit und Lastwagenfahrer sind vom PCR-Test ausgenommen. Alle Anderen ob mit Auto oder Flugzeug bräuchten den Test.

Ich verstehe nicht wieso man die Regeln (wenn man sie schon machen muss) nicht klar definiert.
 
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MargareteSenn

Reguläres Mitglied
25.01.2021
34
5
Der Euroairport hat schon eine Sonderstellung. Wir sind letzte Woche dort von den Kanaren gelandet. Da die Landung sehr spät war, haben wir uns entschieden auf der Schweizer Seite aus dem Flugplatz rauszugehen, da ja in F Auftragsbestätigung 18 Uhr die Ausgangssperre ist. Wir sind dann über den normalen Zoll nach Deutschland eingereist. Wir fanden es etwas schwierig, wegen der Ausgangssperre in D, hat jedoch alles geklapppt. Wir wussten nur nicht, ob es jetzt ein triftiger Grund ist bei eventueller Kontrolle, oder ein Problem, wenn uns jemand abholt. Ansonsten hatten wir ja die Einreiseanmeldung und sind direkt nach Hause in Quarantäne. Wobei ich mich schon frage, inwieweit die Passagierlisten der Landung weiter kommuniziert werden.
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.247
6.499
BSL
Der Euroairport hat schon eine Sonderstellung... Wobei ich mich schon frage, inwieweit die Passagierlisten der Landung weiter kommuniziert werden.

Ein passendes Erlebnis hierzu ist, dass im Sommer (Flug AMS-BSL mit KLM) das für die Einreise per Flugzeug in die Schweiz verpflichtende Kontaktformular in Basel beim Aussteigen kontrolliert wurde, und wenn als Reiseziel oder Adresse kein Ort in der Schweiz daraufstand, das Blatt dann weggeworfen wurde :)
 
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