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Das Wesentliche lässt sich meines Erachtens wie folgt zusammenfassen (insbesondere die Juser aus der Schweiz mögen mich bitte korrigieren, falls etwas falsch ist):
Der Flughafen liegt auf französischem Staatsgebiet.
Nach Art. 6 des französisch-schweizerischen Staatsvertrages über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen gilt auf dem Gebiet des Flughafens französisches Recht, soweit nicht durch den Staatsvertrag oder seine Anhänge ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist.
Wenn man an einer Telefonzelle auf dem Flughafen den Polizei-Notruf wählt, landet man bei der Schweizer Polizei. Die den Anrufer schulterzuckend an die Gendarmerie verweist. Nein, durchstellen könne man nicht, und eine Telefonnummer der Kollegen habe man nicht, excusez. Ja, dass der Notruf in der Schweiz auflaufe sei ein Problem, aber das könne man nicht ändern, excusez und auf wiederlügen.