Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.253
815
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Es besteht keine Pflicht für KITAS KITAP Inhaber Bahasa Indonesia zu verstehen / Zu sprechen.

Ich weiss. Der Sprachtest war vor 15 Jahren mal in Diskussion, wurde wohl wieder verworfen. Trotzdem darf man das erwarten, finde ich. Ich weiss, dass da viele anders denken, es gibt auch in Europa jede Menge Expats, denen die lokale Sprache schnuppe ist, die nicht mal nach dem Weg zum Bahnhof fragen können.

Aber immerhin können die ja nachfragen, wenn sie etwas nicht verstehen, die Immigrationsbeamten in Jakarta sprechen alle Englisch.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.317
11.865
Belgien hat jetzt auch allen Ernstes Luxemburg auf die Liste der „orangen Länder“ gesetzt, sowohl für die Abreise, als auch für die Rückkehr.

Ich hab's gestern schon mitbekommen, das ist echt ein Witz, natürlich hat L "recht Hohe" zahlen, aber es wird ja auch getestet wie verrückt. Ich bin gespannt wie das noch weiter geht. Bis Mittwoch/Donnerstag wird es noch spannend was D und E sagen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Quarantäne bei Rückreise aus einem Risiko-Gebiet nach Deutschland? Normalerweise muss man dann ja direkt in Quarantäne für 14 Tage.

Meine Fragen dazu:

a)
Es heißt, bei Flügen aus Risikogebieten würden von den Airlines "Aussteigekarten" an die Passagiere verteilt, die diese ausfüllen müssten, und anschließend würden diese Karten dann von den Airlines an die lokalen Gesundheitsämter übergeben, womit diese u.a. die Einhaltung der Qurantäne überprüfen können.

Kommt man dadurch auf eine Sperrliste, also angenommen, man will (in Verletzung der Qurantäne-Pflicht) 5 Tage später den nächsten Flug antreten, wird man dann am Flughafen erkannt und kassiert sowohl ein Verbot, die Reise anzutreten plus ein Bussgeld für den Verstoss, oder wird das gar nicht bemerkt, weil man nicht auf so eine Sperrliste kommt?

b)
Es heißt, man könne sich von der Qurantänepflicht "freikaufen", indem man bei Rückreise einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegt, der allerdings muss in deutscher oder englischer Sprache sein, und das Aussteller-Land muss in der EU liegen. Doch was passiert, wenn ich diese Kriterien nicht erfüllen kann, z.B. weil das Risikoland, aus dem ich einfliegen, nicht in der EU ist, sodass ein von dort mitgebrachter, negativer Corona-Test nicht anerkannt wird?

Da ich nach Landung ja "auf unverzüglichem, direktem Weg" in meine Wohnung muss für die Qurantäne, bliebe mir ja verwehrt, mir die 14 Tage Quarantäne zu ersparen, da mir damit nicht einmal erlaubt wird, auf direktem Weg vom Flughafen eine Stelle aufzusuchen, wo ich einen Test machen lasse, und danach erst meine Wohnung aufzusuchen ..

c)
Um das unter b) geschilderte Problem zu umgehen, wäre es toll, gäbe es an allen deutschen Flughäfen Corona-Testzentren, so wie meines Wissens bereits in Frankfurt, München und Stuttgart. Dann könnte man dort direkt nach Landung den Test noch am Flughafen durchführen lassen und würde sich die Quarantäne so ersparen können. Ich finde es indiskutabel, dass das noch nicht an allen Flughäfen der Fall ist. Oder kennt ihr weitere deutsche Flughäfen mit solchen Testzentren ausser den genannten?
 

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
515
1.004
LBC/HAM
b)
Es heißt, man könne sich von der Qurantänepflicht "freikaufen", indem man bei Rückreise einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegt, der allerdings muss in deutscher oder englischer Sprache sein, und das Aussteller-Land muss in der EU liegen.

Das ist so nicht ganz richtig. Das RKI führt eine lange Liste von Nicht-EU-Staaten auf, deren Tests akzeptiert werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
Das ist so nicht ganz richtig. Das RKI führt eine lange Liste von Nicht-EU-Staaten auf, deren Tests akzeptiert werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Danke! Ich habe mir die Seite mal angesehen, und da sind tatsächlich viel mehr als nur die EU-Staaten enthalten. Bleibt natürlich das Problem, dass bestimmt nicht alle genannten Länder ein Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache bescheinigen werden (womit er dann nicht anerkannt würde).

Witzigerweise heisst es auf der Seite auch: "Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise nach Deutschland testen zu lassen." Wie ich aber schon in meinem vorigen Post schrieb, frage ich mich, wie das ablaufen soll, wenn es einerseits nicht direkt am Flughafen die Möglichkeit gibt, sich gleich nach der Landung testen zu lassen, aber andererseits die Quarantäne-Verordnung vorschreibt, dass ich mich "unverzüglich und auf direktem Wege" in die Qurantäne begebe; somit bliebe mir ja die Möglicjkeit einer Testung verwehrt, und ich müsste zwangsläufig in Qurantäne.

Das ist wohl wieder einer dieser Stilblüten der Bürokratie in diesen verrückten Zeiten, in denen alles schnell und undurchdacht geregelt wird, oft ohne jeden Praxisbezug. Meiner Meinung nach müsste die Qurantäne-Verordnung mit einem Passus wie folgt ergänzt werden: "Der aus einem Risikogebiet Einreisende hat sich unverzüglich und auf direktem Weg in Qurantäne zu begeben; eine Ausnahme hiervon ist der Weg zu einer Corona-Testelle - dieser ist zulässig, sofern der Einreisende keinen Corona-Test aus dem Einreise-Land vorlegen konnte" (oder "die Qurantäne kann nur zum Zwecke des Aufsuchens einer Corona-Teststelle zur Durchführung eines Corona-Tests unterbrochen werden").
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.300
2.984
Wie ich aber schon in meinem vorigen Post schrieb, frage ich mich, wie das ablaufen soll, wenn es einerseits nicht direkt am Flughafen die Möglichkeit gibt, sich gleich nach der Landung testen zu lassen, aber andererseits die Quarantäne-Verordnung vorschreibt, dass ich mich "unverzüglich und auf direktem Wege" in die Qurantäne begebe; somit bliebe mir ja die Möglicjkeit einer Testung verwehrt, und ich müsste zwangsläufig in Qurantäne.
Du rufst rechtzeitig deinen Hausarzt an und machst mit ihm einen Termin gleich nach deiner Ankunft. Bis das Ergebnis da ist, bleibst du halt die 2 Tage zuhause. So aufregend ist das nun nicht.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
800
Du rufst rechtzeitig deinen Hausarzt an und machst mit ihm einen Termin gleich nach deiner Ankunft. Bis das Ergebnis da ist, bleibst du halt die 2 Tage zuhause. So aufregend ist das nun nicht.

Klingt pragmatisch, wäre aber wohl ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen die Qurantäne-Pflicht. Nach der hätte ich unverzüglich nach Einreise meine häusliche Qurantäne anzutreten, und müsste diese dann auch die vollen 14 Tage absitzen. Von einer Ausnahme zum Durchführen eines Corona-Tests sagt die Verordnung nichts; daher gehe ich davon aus, dass das nicht zulässig wäre, und somit wirklich die einzige Chance, der Qurantäne zu entgehen, entweder a) das Mitbringen eines anerkannten, aktuellen Tests aus dem Abreiseland, b) ein Test direkt bei Einreise noch am Flughafen (der aber nicht an allen Flughäfen angeboten wird, somit entfällt je nach Wohnort diese Möglichkeit).
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.114
2.292
Neues NOTAM für VIE - nun 18 Länder auf der Liste

LOVV - FIR-WIEN:

A1924/20 - COVID-19: FLIGHT RESTRICTIONS
ACCORDING TO PARA 25 EPIDEMIC ACT 1950 FLIGHTS FROM
1. ALBANIA
2. BELARUS
3. BOSNIA AND HERCEGOVINA
4. BULGARIA
5. PEOPLES REPUBLIC CHINA
6. ARABIC REPUBLIC OF EGYPT
7. ISLAMIC REPUBLIC IRAN
8. KOSOVO
9. MOLDAVIA
10. MONTENEGRO
11. NORTH MACEDONIA
12. PORTUGAL
13. ROMANIA
14. RUSSIAN FEDERATION
15. SERBIA
16. SWEDEN
17. UKRAINE
18. UNITED KINGDOM
ARE PROHIBITED TO LAND AT FIR LOVV.
EXEMPTED ARE: FLIGHTS IN THE INTEREST OF THE REPUBLIC OF AUSTRIA,
CARGO FLIGHTS, EMERGENCY FLIGHTS, AMBULANCE FLIGHTS, FERRY
FLIGHTS, REPATRIATION FLIGHTS, FLIGHTS TO TRANSPORT SEASONAL
WORKERS IN THE AGRICULTURAL OR FORESTRY SECTOR AS WELL AS NURSING
AND HEALTH PERSONNEL.
INQUIRIES REGARDING EXEMPTIONS PPR 72 HOURS BEFORE ETD AT
AACCC(AT)BMK.GV.AT.
EXEMPTIONS TO THIS PROHIBITATION OF LANDINGS DO NOT RELEASE PAX FROM
ANY ENTRY REQUIREMENTS. 16 JUL 00:00 2020 UNTIL 31 JUL 23:59 2020.

CREATED:
13 JUL 21:53 2020

Dann kann ja Wizzair & Austrian wieder einmal befristet bis zum 31.07.2020 von/nach VIE canceln...
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.168
1.738
KUL (bye bye HAM)
Ich weiss. Der Sprachtest war vor 15 Jahren mal in Diskussion, wurde wohl wieder verworfen. Trotzdem darf man das erwarten, finde ich. Ich weiss, dass da viele anders denken, es gibt auch in Europa jede Menge Expats, denen die lokale Sprache schnuppe ist, die nicht mal nach dem Weg zum Bahnhof fragen können.

Aber immerhin können die ja nachfragen, wenn sie etwas nicht verstehen, die Immigrationsbeamten in Jakarta sprechen alle Englisch.

Aber wie lange wartest du bis du nachfragst ob man jetzt doch weiter laufen kann? Da die KITAS ja nur an Auslaender ausgestellt wird, kann man nicht erwarten das der Inhaber Bahasa spricht. Sonst koennte das Management der Zweigstellen von internationalen Firmen direkt nach Hause fliegen. Englisch ist da eigentlich der gemeinsame Nenner. Sollte das nicht moeglich sein, ich schau mal virtuell zu den koreanischen und chinesischen Expats rueber, dann kann man ihnen wirklich nicht helfen.

Nebenan in Malaysia duerfen jetzt wieder EP1, 2 & 3, DP Holder 1 &2 und Long Term Social Visit Pass Holder aus- und einreisen. Aber man braucht vor der Ausreise eine entsprechende Genehmigung der ESD und muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Genehmigung wieder einreisen. Bei der Rueckkehr muss ein maximal 3 Tage alter negativer Covid19 Test vorgelegt werden. Dann wird ein weiterer am Flughafen nach der Ankunft durchgefuehrt. Danach geht es 14 Tage in die Heimquarantaene. Zum Ende der Quarantaene muss wieder ein Test gemacht werden. Darueber hinaus muss bei Ankunft die offizielle Tracking App installiert werden.

Wenn das so weiter geht, schau ich die Tage mal lieber wie der Zustand des Plastikweihnachtsbaumes im Lagerraum ist....
 

Jellyphisch

Aktives Mitglied
18.05.2019
101
16
a)
Es heißt, bei Flügen aus Risikogebieten würden von den Airlines "Aussteigekarten" an die Passagiere verteilt, die diese ausfüllen müssten, und anschließend würden diese Karten dann von den Airlines an die lokalen Gesundheitsämter übergeben, womit diese u.a. die Einhaltung der Qurantäne überprüfen können.

Kommt man dadurch auf eine Sperrliste, also angenommen, man will (in Verletzung der Qurantäne-Pflicht) 5 Tage später den nächsten Flug antreten, wird man dann am Flughafen erkannt und kassiert sowohl ein Verbot, die Reise anzutreten plus ein Bussgeld für den Verstoss, oder wird das gar nicht bemerkt, weil man nicht auf so eine Sperrliste kommt?

Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass deine Daten so schnell fließen und fliegen, in Deutschland. Das Papier will ja auch erst einmal digital erfasst werden. Und in 5 Tagen bei dt. Gesundheitsbehörden...

Eine Sperrliste? Kann ich mir in Deutschland nicht vorstellen, dass das funktioniert. Und noch weniger, dass die Staaten länderübergreifend dich dann nicht boarden lassen.
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Wundert mich, dass in den letzten 6.5h kein Kommentar dazu gekommen ist, denn das ist durchaus harter Tobak. Wenn man mal auf die Ankunftstafeln deutscher Flughäfen schaut, dann sind da reichlich Flüge drauf, die in Deutschland landen dürfen, in Österreich jedoch kategorisch gesperrt sind.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.490
9.687
BRU
...Wenn man mal auf die Ankunftstafeln deutscher Flughäfen schaut, dann sind da reichlich Flüge drauf, die in Deutschland landen dürfen, in Österreich jedoch kategorisch gesperrt sind.

Und genau mit denen werden die Paxe jetzt halt fliegen. Also via FRA etc. statt direkt nach VIE/ via VIE (zumindest bei OS dürfte ein relativ großer Anteil der Paxe auf den Flügen aus den Balkanländern Umsteiger sein).

Oder eben nach MUC und dann mit Bahn oder Auto weiter.

Ok, man hält vielleicht ein paar "Spaßflieger" ab, die bei Wizz für 9,99 Euro gebucht haben und denen solche Umwege zu blöd sind. Nur deren Anzahl dürfte sich in Grenzen halten. Und der Rest ist höchstens noch schwerer zu kontrollieren, wenn er statt auf dem Direktflug SOF-VIE etc. jetzt mit dem Flugzeug aus FRA ankommt...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Und was soll es bringen, solange die Grenzen nach DE offen sind, kann jeder der Einreisenden bequem von MUC nach VIE per Bahn oder Auto.

Natürlich verhindert das nicht komplett die Einreise. Eine Grenze wirst Du idR niemals hermetisch schließen können - selbst die unselige innerdeutsche Grenze hat damals nicht alle Übertritte verhindert, so sehr sich die DDR auch mit perversesten Methoden bemüht hat. Ich bin selbst in den 90ern im per Embargo geschlossenen Libyen gewesen, obwohl es keine Flöge mehr gab. Fähre via Malta war das Stichwort. Aber die Anzahl derer, die einen solchen (unbequemen und zeitaufwendigen) Umweg in Kauf genommen haben, war klein.

Ähnlich hier: Man reduziert mit einer Schließung der österreichischen Flughäfen die Anzahl der Einreisenden indem man die Anreise deutlich erschwert.

Mir ging es allerdings eher um die Tatsache, dass AT hier mal wieder einen rein nationalen Weg geht, in diesen Stunden landen/starten überall in DE z.B. Flüge aus/nach UK, Montenegro, dem Kosovo, Bulgarien, Rumänien, Portugal etc etc. Und auch als ich letzte Woche in AT im Urlaub war, hat man nichts von solchen Plänen in der Presse gehört. Das kommt jetzt gerade ziemlich leiser per NOTAM durch die Hintertür...
 

rolandditz

Erfahrenes Mitglied
03.12.2012
1.632
1.935
54
Westfalen
... und ohne die USA und Rußland, aber mit z.B. Portugal auf der Liste ist diese Auswahl für diese NOTAM sicher diskussionswürdig.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA
Belize öffnet ab 15.8 wieder die Grenzen, auch für den Tourismus.

PCR-Test + App ist Pflicht.