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Wer denkt, glaubt oder weiss, dass die AGB nicht rechtens sind, dem ist freigestellt, auf dem Rechtsweg gegen diese vorzugehen. Macht er es nicht, akzeptiert er die AGB. Akzeptiert er die AGB nicht bleibt jeden freigestellt, die Fluggesellschaft zu wechseln. Flugbuchungen sind schliesslich keine einseitigen Rechtsgeschäfte.
Ich versuche das ganze Thema nüchtern zu betrachten. Nachgeschobene Gründe wie von LHFan sind nicht dienlich. Sie führen zu Endlosschleifen. Genau so ist rechtlich nicht geklärt, ob die Zusatzleistungen wie beworbenes Bordessen, Getränke oder besagtes IFE zum Beförderungsvertrag gehören oder nicht.
Um noch mal auf die Antwort von EK zurückzukommen. Der Themensteller kann sich ja bei dem EK-Dienstleister oder direkt bei EK über unflädiges Verhalten des Personals beschweren. Das würde auch nichts ändern. Es gäbe ein weiteres Schreiben mit drei Entschuldigungen und dann ???
Ich schiebe rein gar nichts nach, ich sage nur ein C oder F Flug besteht nicht aus der reinen Beförderungsleistung von A nach B, da sind eine ganz ordentliche Menge an Merkmalen die einem z.B. in der Werbung versprochen werden.
Deiner Logik nach wäre es auch kein Grund zu jammern wenn man in einem Eco Sitz platznehmen muss, den die Airline sichert einem ja auch keine bestimmte Ausstattung bzgl. des Sitzes zu.
Jeder muss eintscheiden wie er damit umgeht wenn Teile des Produktversprechens nicht eingehalten werden - ein Verweis auf die AGBs ist da nicht hilfreich.
Mich würde so ziemlich nix stören was nicht funktioniert, solange der Sitz flachgelegt werden kann und es ordentlich Bloody Marys gibt, aber das ist eben jeder anders.
Es handelt sich hier zumindest meiner Auffassung nach nicht um ZUSTATZLEISTUNGEN sondern um Merkmale eines Produktes, schliesslich stehen diese Punkte oft im Mittelpunkt der Werbung.