Auf dem Lande mag das funktionieren - da reicht für den Kleinbedarf vielleicht noch eine Schuko-Steckdose.
Für unsere Tiefgarage hier in HH (30 Stellplätze) hatten wir das auf das Agenda der letzten Eigentümerversammlung, weil allgemeines großes Interesse am E-Autos besteht.
Fazit: Antrag abgelehnt, da Investitionskosten von 200.000€ für eine neue Trafo-Station vom Netzbetreiber verlangt wurden.
Damit kriegt erstmal keiner hier von den 30 Stellplätzen eine Ladestation, denn mit einer Schuko-Steckdose ist es da nicht getan.
Hier passiert etwas ähnliches: Dimension sind 40 Plätze in insgesamt 7 Segmenten auf 2 Etagen verteilt - also total ca. 280 Plätze.
Garage liegt im Prinzip zwischen zwei gut sanierten Plattenbau Reihen für die Wohnungen.
Die Garage muss saniert werden (eher wegen Beton). Da Mieter wohl in Zukunft einen Anspruch auf Elektroanschluss haben werden muss jetzt auch vorausgeplant werden.
Idee ist ist für den Anfang eine skalierbare Elektro Architektur mit zunächst 3- später 5 - dann mehr Anschlüssen / Segment. Das Problem ist, das solche Sachen bisher überhaupt nicht bedacht waren, d.h. sowohl auf Anwender als auch auf Anbieterseite besteht Unsicherheit welche Massnahmen denn überhaupt verrechnet werden können und müssen.
Idee (rechtlich noch nicht durchdacht - reine Papieridee):
1) Versorgung des Gebietes mit entsprechender Kapazität:
Verantwortung Stromanbieter und gehört zur Grundversorgung des Anbieters wie der normale Stromanschluss für 'Licht und Waschmaschine'. Keine extra Kosten für Gemeinschaft und Mieter.
2) Leitungsverlegung und Dimensionierung (soll ja skalierbar sein - sagen wir alle 3 Jahre ein zusätzliches Versorgungkabel Kabel für 2-3 weitere Ladestationen): Trägt die Eigentümergemeinschaft wie sonstige Strukturkosten auch.
3) Ladestation am Stellplatz: Wird auf Basis eines Vertrages der Eigentümergemeinschaft (Standardkomponenten um Wildwuchs und elektrische Verträglichkeit zu gewährleisten) mit 'Einkaufsmacht' vom Eigentümer, (bzw. Mieter in Diskussion) getragen. Offen ist noch der Verbrauch über Eigentümer an den Vermieter, denn so einfach mit Stromanbieterwahl ist es nicht.
Wie gesagt, alle sind unsicher- rechtliche und vertragliche Optionsmöglichkeiten werden noch (von Hausverwaltung und Beirat) erarbeitet werden müssen.
Kompliziert.
Flyglobal