Die juristische Seite ist doch im Alltag völlig egal.
Darum ist das Aufgabe des Gesetzgebers und auch der Beteiligten Beförderungsunternehmen hier vorab Klärung zu schaffen, in dem Fall ist ja durchaus Zeit bis zur Gültigkeit, so ein juristisches Gutachten zu genau dieser Frage ist sicher kein Problem.
Aber irgendwie finde ich gar nicht den Gesetzestext dazu.
Im Übrigen hat der Staat auch ein ureigenes Interesse an der Klärung denn es könnte ja viele Nutzer im IC treffen die dann §265a StGB Anzeigen oder Verfahren erhalten was für die Gerichte ebenfalls problematisch wäre.
Aber die DB scheint ja ohnehin von den Rechtsinstitutionen privilegiert zu sein, denn sonst kann ich mir nicht erklären warum die DB nicht schon längst wegen ihrer "merkwürdigen" Preisanzeige für Nahverkehrsfahrscheine in Baden-Württemberg eine Abmahnung erhalten hat.