Zudem müssen die Prüfgeräte für Chipkarten aufgerüstet werden.
Das müssen sie sowieso, schließlich gelten Chipkarten von anderswo ja auch dort. Wobei ein Mobiltelefon mit NFC reicht. Wenn die den Kunden Handytickets zumuten wollen sollten sie mit Handy-Kontollgeräten ja auch keine Probleme haben.
man wird ja wohl kaum argumentieren koennen, dass die handylosen Rentner aufm Land das mangels Linien sowieso nicht haetten nutzen koennen...
Und selbst wenn man (z.B. ich) das nutzen KÖNNTE muß man es nicht nutzen wollen. Den Fall des leeren Akkus hatte ich schon. Defektes Telefon (ungünstig gestürzt, fallen gelassen, nass geworden etc.) kann es auch geben. Dann nicht mehr fahren zu können (besonders wenn man grad irgendwo in der Pampa unterwegs ist) wäre blöd. Meins Erachtens muß eine Fahrkarte unabhängig von Strom und Netz funktionieren und hinreichend robust sein.
Aber wie gesagt, dann kauft man eben nicht bei nah-sh
Na ja, bei der Deutschen Bahn ist sie ja offenbar auch "zulässig":
Meines Wissens bezog sich das auf Fernverkehrsfahrkarten. Da besteht wohl eine größere Vertragsfreiheit. Aber trotzdem könnte ich mir vorstellen das diese AGB einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten würden.
Und wo wir gerade dabei sind - die Kölner Verkehrsbetriebe kündigen für Bestandskunden an:
Ab dem Starttermin des Deutschlandtickets können Sie dann übergangsweise mit der Chipkarte, die Sie bereits von uns haben, deutschlandweit fahren. Nach etwa zwei Monaten senden wir Ihnen eine neue Chipkarte zu.
Hm, wenn die das mit der bundesweiten Gültigkeit hinbekommen müsste man sie ja eigentlich gar nicht austauschen.
Und noch eine regionale Ergänzung, diesmal sogar ohne Zusatzkosten:
Kunden mit Deutschlandticket auf KVB-Chipkarte können das KVB-Rad (30min/Ausleihe) und das KVB-Lastenrad (90min/Woche) kostenlos nutzen.