Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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6.629
Wie sieht es bzgl. der Fahrgastrechte beim Deutschlandticket aus? Angenommen ich möchte mit dem RE von A nach B fahren und von dort mit einem weiteren RE nach C und der erste Re hat so viel Verspätung, dass ich voraussichtlich oder tatsächlich meinen Umstieg in den zweiten RE nach C nicht mehr erreiche oder erreichen würde und der RE fährt von B nach C nur einmal die Stunde, darf ich dann auch eine IC- oder ICE-Verbindung nach C nehmen, wenn dadurch meine voraussichtliche Ankunft in C weniger stark verspätet ist?
Beispiel: ich fahre von Berlin-Spandau mit dem RE nach Schwerin Süd, um dort in den RE nach Hamburg Hbf umzusteigen. Umstiegszeit dort 29 Min. (und man muss den Bahnsteig wechseln).
Wenn jetzt in Berlin der RE nach Schwerin bereits 30 Min. Verspätung hat, darf ich dann stattdessen auch einen ICE oder IC nach Hamburg nehmen?
Wie sieht das heute mit QDL-Ticket aus?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.464
6.629
OK, und was gilt bei Abos wie dem Deutschlandticket? Man hat ja gar keine Fahrkarte explizit von A nach C.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.432
15.061
Nach aktueller Rechtslage sind Mehrtageskarten nie stark ermäßigt. Also gelten für das 49-Euro-Ticket (wie schon für das Neun-Euro-Ticket) die vollen Fahrgastrechte.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.159
14.903
www.red-travels.com
Nach aktueller Rechtslage sind Mehrtageskarten nie stark ermäßigt. Also gelten für das 49-Euro-Ticket (wie schon für das Neun-Euro-Ticket) die vollen Fahrgastrechte.

nehme mal den VGN Gesamtraum als Grundlage Monatsticket im Abo (12 Monate Vertragslaufzeit) kostet aktuell monatlich knappe 250€ und dann willst du mir erzählen, dass das Deutschland-49 Euroticket nicht stark ermäßigt ist? Das passt irgendwie nicht zusammen
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Die Nutzung des Fernverkehrs bei einer zu erwartenden Verspätung im Nahverkehr ist für Hardcoremaximierer (mal abgesehen von jenen, denen es nur um Erstattungen geht) durchaus interessant. Es gibt täglich garantiert dutzende Anschlüsse im Regionalverkehr, die aufgrund der mäßigen Performance nicht erreichbar sind. Wo der Fahrgast zusteigt und wo er aussteigt ist für die Bahn nicht nachweisbar. Damit lässt sich wohl fast immer eine Fernverkehrsfahrt rechtfertigen, selbst wenn für Hannover-Hamburg der Regionalzug zwischen Lindau und Kempten herhalten muss. Oder sehe ich das falsch?

In diesem Zusammenhang bin ich letztes Wochenende auf einen anderen, diesmal nur hypothetischen aber durchaus realistischen Anwendungsfall der Fahrgastrechte gestoßen. Die Nutzung des Fernverkehrs wird ja bereits ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten erlaubt. Verhält es sich hier gleich wie im Falle der Zugsbindung, sprich einmalig eingeräumt bleibt das Recht bestehen, oder erlischt es falls die Verspätung doch nicht eintritt? Vor allem in dem Fall, dass man den bedrohten Anschluss trotzdem noch erwischt, und erst danach den FV nutzt?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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nehme mal den VGN Gesamtraum als Grundlage Monatsticket im Abo (12 Monate Vertragslaufzeit) kostet aktuell monatlich knappe 250€ und dann willst du mir erzählen, dass das Deutschland-49 Euroticket nicht stark ermäßigt ist? Das passt irgendwie nicht zusammen
Ist aber so:

§ 2 S. 3 u. 4 EVO:
"Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3."
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Oder sehe ich das falsch?
Nein siehst du komplett richtig!
Bedeutet Gratis ICE fahren bis das Pack endlich mal nicht mehr die Kunden belügt und betrügt und mal die Verträge wie abgeschlossen erbringt!!!

Die sollen ihre 441 Euro pro Jahr nehmen und ganz schnell die Fresse halten mehr ist der Dreck den die abliefern nicht wert!
 

blub1010

Reguläres Mitglied
24.11.2015
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Ist aber so:

§ 2 S. 3 u. 4 EVO:
"Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3."
Wobei sich die EVO derzeit in der Novellierung befindet und gerade in § 2 Änderungen anstehen könnten, die so manche Schweinereien verunmöglichen ;)
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Wobei sich die EVO derzeit in der Novellierung befindet und gerade in § 2 Änderungen anstehen könnten, die so manche Schweinereien verunmöglichen ;)
Wenn das Pack wirklich so einen hinterhältigen Move probiert dann kriegen sie eben dadurch aufs Maul weil die Route dann noch weiter mit letzten Zug des Tage gelegt wird!
Dann bringt denen dieser billige Trick auch nichts! Ach doch mehr kostenlose Bonuspunkte! sollen die ruhig machen!


Es gibt eine ganz einfache Lösung!!!
Wie wäre es denn mit pünktlich fahren???
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Nach dieser Meldung können Studenden in Hamburg ein Deutschlandcard-Abo für den Differenzbetrag zum Zwangssemesterticket bekommen:
Ich hoffe dass das bundesweit entsprechend möglich sein wird.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Interessantes Detail zum Deutschlandticket auf https://www.vbb.de/tickets/abonnements/deutschlandticket/erwerbsmoeglichkeiten-und-nutzung/
"Das Deutschlandticket gilt im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt in den tariflichen Grenzen der beteiligten Verkehrsverbünde. Damit können auch ausländische Haltepunkte, die heute vom VBB-Tarifgebiet umfasst sind (Słubice mit Verkehrsmitteln der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder), mit dem Deutschlandticket erreicht werden."

Demnach müsste es auch für andere grenzbenachbarte deutsche Verkehrsverbünde so gelten, also für alle ausländischen Haltepunkte, die heute von einem deutschen Verkehrsverbundstarifgebiet umfasst sind. Wie ist das denn heute in Aachen, Saarbrücken, Flensburg, der Pfalz, Kehl, Lörrach, Konstanz, Lindau, Freilassing?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Nein, das wird vermutlich nicht möglich sein. Den ersten beiden Zielen kommt man allerdings schon relativ nah.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wenn es wie beim Neun-Euro-Ticket gemacht wird, und darauf deutet die obige Aussage hin, wird man ohne Zusatzkosten einmal in alle Nachbarländer spucken können - weil überall mindestens ein deutscher Verkehrsverbund des Grenzgebietes in das Nachbarland reinragt oder es einen tariflich deutschen Bahnhof im Ausland gibt oder weil das Nachbarland ohnehin kostenlosen Nahverkehr anbietet.
 

geos

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23.02.2013
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Hier ist die Gültigkeit in der Schweiz beschrieben:
Auf der S6 gilt es wohl nur bis Basel Bad. Bhf, nicht bis nach Basel SBB, was wohl beim 9 € Ticket der Fall war:
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Das wird nicht der erste sein, gerade Mitnahme usw. kann ein sehr relevantes Thema sein.
Es bietet eben die Möglichkeit eigene Zusatzeinnahmen zu bekommen die dann nicht mit anderen geteilt werden müssen.
scheinen aber manche Verkehrsverbünde dennoch nicht zu wollen:

 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Der Verkehrsverbund Schleswig-Holstein schafft es nicht, dieses Jahr noch Chipkarten anzubieten. Zitat:
"In Schleswig-Holstein werden Chipkarten zum Start des Deutschlandtickets noch nicht verfügbar sein, sondern später eingeführt. Hintergrund ist, dass es aufgrund der aktuellen Beschaffungsmarktkrise nicht möglich ist, kurzfristig Chipkarten in der benötigten Anzahl zu erhalten. Zudem müssen die Prüfgeräte für Chipkarten aufgerüstet werden."

Ob das mit der Beschaffungskrise (zumindest für die Chipkarten) nicht nur eine Ausflucht ist.

Konsequenz: "Daher werden wir Ihnen das Deutschlandticket als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten."

Konsumenten, die das nicht möchten, kann ich nur raten, das Abo anderswo abzuschließen; es wird ja genug Auswahl geben.
 
10.02.2012
4.800
2.638
Konsequenz: "Daher werden wir Ihnen das Deutschlandticket als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten."

Konsumenten, die das nicht möchten, kann ich nur raten, das Abo anderswo abzuschließen; es wird ja genug Auswahl geben.
ob nun Ausrede oder Ausnutzung der Lage (was wird gerade nicht auf "auf aktuelle Situation" geschoben?), ich kann mir nicht vorstellen dass eine ausschliessliche Smartphoneloesung zulaessig ist - man wird ja wohl kaum argumentieren koennen, dass die handylosen Rentner aufm Land das mangels Linien sowieso nicht haetten nutzen koennen...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.464
6.629
Na ja, bei der Deutschen Bahn ist sie ja offenbar auch "zulässig":

Man muss übrigens nicht "handylos", nicht einmal "smartphonelos" sein; es genüg, kein Account bei dem entsprechenden "Store" einzurichten (und damit unweigerlich alle seinen kündftigen Verhaltensdaten an Google respektive Apple zu liefern).