AB: Erfahrung mit komplett gestrichener Strecke

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PatongPilot

Aktives Mitglied
26.05.2015
121
0
TXL
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Hallo an alle.
AIRBERLIN hat heute bekannt gegeben ab 25.09. keine Langstreckenflüge mehr in die Karibik zu tätigen. Diese Strecken werden eingestellt.

Hier kurz meine Situation:
am 23.09.2017: MUC-DUS-CUN
am 07.10.2017; CUN-DUS-MUC

Somit ist mein Rückflug von der Streichung betroffen. Die AB Goldhotline hat mir telefonisch mitgeteilt, dass die Streichung des Rückfluges keinen Einfluss
auf den Hinflug habe und dieser wie geplant stattfinden würde. Leider wurden in den letzen Tagen/Wochen/Monaten sehr viele Versprechnungen gemacht und leider
nicht eingehalten.

Da ich bereits vor 3 Wochen ernste Bedenken bezüglich dieses Fluges hatte, habe ich mit CONDOR einen Hin- und Rückflug gebucht. Leider gingen sich die selben Flutdaten
nicht aus, sodass dieser Ersatzflug vom 25.09 - 09.10.2017 stattfindet. Das Hotel habe ich bereits für den Gesamtzeitraum vom 23.09 - 09.10 gebucht! Fliege ich also mit Condor.
verliere ich 2 Tage. Der Condor Hinflug im stornierenbaren Flextarif, der Rückflug fix. Vom Bauchgefühl her würde ich sagen auch den Hinflug mit AB nicht anzutreten, sondern gleich auf den CONDOR Flug auszuweichen.

Meine AB Buchung wäre in BC.. die Buchung bei CONDOR wäre der Hinflug in Premium und bei Rückflug in BC.

Was schlägt ihr mir vor zu tun? Soll ich den AB antreten und risikieren vielleicht ohne Gepäck in Cancun zu sein, oder gar umsonst um Flughafen nach München gefahren zu sein.? Bin im Moment für jeden Vorschlag dankbar. LG Paolo

AB Hin, DE zurück
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.104
1.399
TXL
Hallo an alle.
AIRBERLIN hat heute bekannt gegeben ab 25.09. keine Langstreckenflüge mehr in die Karibik zu tätigen. Diese Strecken werden eingestellt.

Hier kurz meine Situation:
am 23.09.2017: MUC-DUS-CUN
am 07.10.2017; CUN-DUS-MUC

Somit ist mein Rückflug von der Streichung betroffen. Die AB Goldhotline hat mir telefonisch mitgeteilt, dass die Streichung des Rückfluges keinen Einfluss
auf den Hinflug habe und dieser wie geplant stattfinden würde. Leider wurden in den letzen Tagen/Wochen/Monaten sehr viele Versprechnungen gemacht und leider
nicht eingehalten.

Da ich bereits vor 3 Wochen ernste Bedenken bezüglich dieses Fluges hatte, habe ich mit CONDOR einen Hin- und Rückflug gebucht. Leider gingen sich die selben Flutdaten
nicht aus, sodass dieser Ersatzflug vom 25.09 - 09.10.2017 stattfindet. Das Hotel habe ich bereits für den Gesamtzeitraum vom 23.09 - 09.10 gebucht! Fliege ich also mit Condor.
verliere ich 2 Tage. Der Condor Hinflug im stornierenbaren Flextarif, der Rückflug fix. Vom Bauchgefühl her würde ich sagen auch den Hinflug mit AB nicht anzutreten, sondern gleich auf den CONDOR Flug auszuweichen.

Meine AB Buchung wäre in BC.. die Buchung bei CONDOR wäre der Hinflug in Premium und bei Rückflug in BC.

Was schlägt ihr mir vor zu tun? Soll ich den AB antreten und risikieren vielleicht ohne Gepäck in Cancun zu sein, oder gar umsonst um Flughafen nach München gefahren zu sein.? Bin im Moment für jeden Vorschlag dankbar. LG Paolo

Ich würde den Hinflug mit AB antreten, weil dieser ja vor dem DE Flug stattfindet. Wenn alles schief laufen sollte, kannst du immer noch mit DE fliegen. Ich würde den Hinflug von DE stornieren, sobald ich am Zielort angekommen bin.
 
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PatongPilot

Aktives Mitglied
26.05.2015
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TXL
Geht nicht, wenn er den DE Flug nicht antritt verfällt der restliche Flug, bleibt also nur DE Hin und DE zurück (es sei denn DE hat abweichende Regelungen, was ich bezweifel).

Er schreibt die Flüge sein Flex und restriktiv, daher denke ich dass er sie nicht als eine Reise gebucht hat, sondern ja wohl hoffentlich getrennt.
Alles andere wäre in der Tat jetzt blöd.
 
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darkboy_it

Reguläres Mitglied
31.08.2016
48
13
Ich habe mein Condor einen HIN- und RÜCKFLUG (eine Buchung) gebucht. Der HINFLUG ist im Flextarif der Rückflug nicht.
Condor hat mir zugesichert dass der Rückflüg gültig bleibt, sollte der Hinflug nicht angetreten werden. Dies kenn ich aber
auch bei AB nicht anders....
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
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Ich würde den Hinflug mit AB antreten, weil dieser ja vor dem DE Flug stattfindet. Wenn alles schief laufen sollte, kannst du immer noch mit DE fliegen. Ich würde den Hinflug von DE stornieren, sobald ich am Zielort angekommen bin.

Wenn du bei Condor die Flüge nicht getrennt gebucht hast, so wie ich, würde erst die Flexbedingungen lesen. Durch das unterschiedliche anklicken für Hin- und Rückflug müsste eigentlich eine einzelne Umbuchung möglich sein, nach den AGB bin ich aber davon ausgegangen, dass bei einer Stornierung des Hinflugs auch der Rückflug verfällt. Schau dir das mal genauer an. Da die getrennte Buchung bei mir nicht viel teurer war, habe ich das nicht genau geprüft.

Wenn du mit teurem Sportgepäck reist, würde ich nicht mit AB hinfliegen. Sonst wäre ich auch unsicher. Die Beiträge, wonach Flüge annulliert wurden, als die Leute schon nach Düsseldorf geflogen waren und dann stundenlang in einer Schlagen standen, klingen für mich nicht nach einem gelungenem Urlaubsanfang.
 
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espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
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Darkboy, ich glaube, Du hast bei Deiner Condor Buchung mit der Mischund aus flex und restriktiv schon eine sehr gute Intuition bewiesen. Jetzt zieh es durch und versuch Deinen Business-Hinflug noch mit AB abzufliegen. Die einzigen Risiken sind doch wohl eine vergebliche Anreise zum Flughafen, die Dir aber 600 € EU-Entschädigung als Masseforderung bescheren würde, und eine eventuelle Gepäckverspätung. Letzteres kannst Du noch abmildern, indem Du die 2x10kg Handgepäck im Business Tarif ausreizt.
 
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Nupshh

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
327
31
HAM
Air Berlin meldet Insolvenz an

Hat hier eigentlich jemand mit Langstreckenflügen ab Tegel nach dem 1. Oktober bereits die Möglichkeit zur Umbuchung bzw. eine offizielle Nachricht, dass die Flüge nicht mehr stattfinden, erhalten?
 

PatongPilot

Aktives Mitglied
26.05.2015
121
0
TXL
Die Kommentare bei Facebook unter den airberlin Posts von den "einmal im Jahr in den Urlaub" Touris sind der Oberburner. Kann jedem nur empfehlen sich das mal anzuschauen und zu lachen. [emoji23]

Diese pure Enttäuschung und Wut, dass ihre 500€ jetzt "geklaut" worden sind. Süß!
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
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Laut Facebook sind nur die Karibik Flüge von der Regel "keine Rückerstattung bei Buchung vor 15.08" betroffen - die anderen geplanten Streckeneinstellungen werden auf FB weiterhin mit Umbuchung erfolgt kommentiert. Könnte darauf schliessen lassen, dass die Angebote auch die Übernahme der Tickets im Direktvertrieb betreffen.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Laut Facebook sind nur die Karibik Flüge von der Regel "keine Rückerstattung bei Buchung vor 15.08" betroffen - die anderen geplanten Streckeneinstellungen werden auf FB weiterhin mit Umbuchung erfolgt kommentiert. Könnte darauf schliessen lassen, dass die Angebote auch die Übernahme der Tickets im Direktvertrieb betreffen.

Man könnte auch darauf schließen, dass das Social-Media-Team seine Text-Bausteine nicht geändert hat.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.997
10.053
Trans Balkan Express
Die Kommentare bei Facebook unter den airberlin Posts von den "einmal im Jahr in den Urlaub" Touris sind der Oberburner. Kann jedem nur empfehlen sich das mal anzuschauen und zu lachen. [emoji23]

Diese pure Enttäuschung und Wut, dass ihre 500€ jetzt "geklaut" worden sind. Süß!

Lernt man an der Uni jetzt nicht mehr, dass manchmal ein bißchen Mitgefühl für seine Mitmenschen angebracht ist. Schäm Dich!
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Lustig ist es dennoch, wie viele direkt wieder ihre Stammtisch-Liturgien auffahren und alle als Verbrecher bezeichnen, einen großen Betrug wittern und am Ende alle vor Gericht sehen wollen. Wahrscheinlich auch die Bundeskanzlerin.
 

Sokendo

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
325
0
TXL
Gab es hier denn nun mal Umbuchungen für Flüge ex TXL auf Langstrecke in die USA auf DUS?
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.312
1.305
TXL
Die heutige Ankündigung der Streichungen ab dem 25.09. kam rechtzeitig (14 Tage vorher), um neue Ansprüche gemäß Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht entstehen zu lassen - vorausgesetzt, die Kunden werden auch unmittelbar über ihre Flugstreichung informiert (und nicht nur über die Medien).
 
Zuletzt bearbeitet:
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Die heutige Ankündigung der Streichungen ab dem 25.09. kam rechtzeitig (14 Tage vorher), um neue Ansprüche gemäß Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 entstehen zu lassen - vorausgesetzt, die Kunden werden auch unmittelbar über ihre Flugstreichung informiert (und nicht nur über die Medien).

Du hast das Wort "nicht" vergessen. Aber selbstverständlich entstehen Ansprüche, nur die Kompensationzahlung entfällt. Auf andere Airlines buchen muss AB schon, zumindest die Tickets die nach der Insolvenzbekanntmachung gekauft wurden.
 
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aerospace

Reguläres Mitglied
07.01.2016
32
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ja, von TXL - SFO auf STR - DUS - SFO :) STR nach DUS war auf eigenen Wunsch.

Da U nicht mehr verfügbar war wurde in I umgebucht. Alles über die Platin Hotline.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.312
1.305
TXL
Meine sind auch noch nicht angefasst. Selber Zeitraum.

Noch sind ein paar Tage Zeit, dann fängt an Art. 5 der Fluggastrechteverordnung zu greifen, wenn nicht entsprechend umgebucht werden sollte... bloß ob einem das am Ende im Zweifel helfen wird?! :confused:
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
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Fröndenberg
AirBerlin hat die Streichung sämtlicher Karibik-Strecken bekannt gegeben. Ich hab jetzt mal über die LBB den Chargeback für die Flüge im Februar (Eco mit Voucher auf Biz) eingeleitet. Mal schauen was passiert. Ich berichte.

Dazu diese Antwort von vor einigen Monaten:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Folgende Informationen können wir Ihnen vorab geben:


Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.

Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.

Wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, wenden Sie sich bitte zwecks Erstattung direkt an den Aussteller des Sicherungsscheins.

Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

. die bezahlten Dienstleistungen werden nicht erbracht bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen,
. die Reisedaten sind abgelaufen und die Insolvenz des Unternehmens ist bestätigt.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
183
AirBerlin hat die Streichung sämtlicher Karibik-Strecken bekannt gegeben. Ich hab jetzt mal über die LBB den Chargeback für die Flüge im Februar (Eco mit Voucher auf Biz) eingeleitet. Mal schauen was passiert. Ich berichte.

Wegen versuchtem Betruges wirst du wahrscheinlich nicht angezeigt. Leider.
 

mannheimflyer

Aktives Mitglied
14.05.2010
131
0
Dazu diese Antwort von vor einigen Monaten:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Folgende Informationen können wir Ihnen vorab geben:


Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.

Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.

Wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, wenden Sie sich bitte zwecks Erstattung direkt an den Aussteller des Sicherungsscheins.

Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

. die bezahlten Dienstleistungen werden nicht erbracht bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen,
. die Reisedaten sind abgelaufen und die Insolvenz des Unternehmens ist bestätigt.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde mich auf Charge Back Code 30 Visa beziehen, daran muss sich auch die LBB halten. Das sind Visa Regel, die für jeden Issuer gelten.