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Guten Abend,
wir hatten auf einem Air Canada Flug von Toronto nach München im Januar 20222 eine Annullierung (direkt am Gate) aufgrund eines technischen Defekts. Insoweit greift für unseren Flug die EG 261/2004 nicht, da keine europäische Airline noch Startflughafen in der EU. Jedoch greifen m. E. die ähnlich gelagerten Rechte aus Kanada; sowohl die Airline selbst auch auch die Canadian Transportation Agency (faktisch Schlichtungsstelle) lehnen eine Entschädigung aufgrund der Kurzfristigkeit (somit nach dortiger Argumentation kein Verschulden) ab. Daher meine Frage, da keine entsprechenden Fundstellen gefunden: Kennt Ihr Flightright, EUclaims o. ä. nach kanadischem Recht, um unsere Ansprüche geltend zu machen?
wir hatten auf einem Air Canada Flug von Toronto nach München im Januar 20222 eine Annullierung (direkt am Gate) aufgrund eines technischen Defekts. Insoweit greift für unseren Flug die EG 261/2004 nicht, da keine europäische Airline noch Startflughafen in der EU. Jedoch greifen m. E. die ähnlich gelagerten Rechte aus Kanada; sowohl die Airline selbst auch auch die Canadian Transportation Agency (faktisch Schlichtungsstelle) lehnen eine Entschädigung aufgrund der Kurzfristigkeit (somit nach dortiger Argumentation kein Verschulden) ab. Daher meine Frage, da keine entsprechenden Fundstellen gefunden: Kennt Ihr Flightright, EUclaims o. ä. nach kanadischem Recht, um unsere Ansprüche geltend zu machen?