Erfahrungen mit Sixt...

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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
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Mal wieder Probleme mit Sixt...

Gebucht wurde ein PKW bei Flizzr über billiger-mietwagen.de. Flizzr ist die Billigmarke von Sixt, wobei der Fahrzeugpool als auch der Abholort identisch ist (nur zur Info). Der Gesamtbetrag (Mietwagen + Vollkaskopaket) wurde mit Kreditkarte bezahlt und direkt nach der Buchung über billiger-mietwagen.de auf der Kreditkarte vorgemerkt und wenige Tage später auch abgezogen.

Für die Abholung des Fahrzeugs hatte ich einen Voucher per Mail zugeschickt bekommen. Mit diesem bin ich dann in die Sixt Filiale, woraufhin die Sixt Mitarbeiterin meine Kreditkarte haben wollte. Aufgrund der Anmietung über Flizzr lief der Anmietvorgang nicht wie üblich digital über das Tablet, sondern komplett analog. Auch die Hinterlegung der Kaution mit der Kreditkarte lief nicht über das Lesegerät, sondern die Mitarbeiterin hat die Daten der Kreditkarte per Hand abgetippt und eingetragen. Anschl. habe ich den Schlüssel bekommen und fertig. Mir wurde weder ein Mietvertrag vorgelegt, noch konnte ich die Kosten etc. einsehen.

Auf der Kreditkarte wurden 300 EUR Kaution plus ~70 EUR geblockt.

Nach zwei Wochen habe ich dann die Sixt Rechnung zugeschickt bekommen, die 300 EUR Kaution wurden "entblockt" und die ~70 EUR eingezogen. Angeblich hätte ich "3x Min. Selbstbehalt" zu je 19,20 EUR (netto) dazugebucht, was ich definitiv nicht habe. Erstens hatte ich das Vollkaskopaket über billiger-mietwagen.de, zweitens die Mietwagenversicherung auf der Kreditkarte.

Die Hotline verweist nur auf kundendialog@sixt.com, da habe ich aber schon vor zwei Wochen eine Mail hingeschickt. Bislang kam nur eine "es dauert länger, bitte haben sie Geduld" Antwort.

Da ich wie bereits geschrieben weder einen Mietvertrag vorgelegt bekommen oder irgendwas beauftragt / unterschrieben habe und auch die Mietwagenkaution über die Kreditkarte nicht durch mich durchgeführt oder bestätigt wurde: wie bekomme ich mein Geld wieder? :D

Frist setzen und anschl. einen Anwalt kontaktieren? Chargeback durchführen? Wie will Sixt nachweisen, dass ich angeblich etwas beauftragt habe?
Die „Dame“ hat dich offensichtlich abgezockt.
Miese Nummer, vermutlich deshalb auch nicht mit dem Tablet gearbeitet.
Ich würde den unterschriebenen Vertrag anfordern, mit dem Hinweis, dass anderenfalls die zusätzlichen Kosten für nicht gewünschte Leistungen umgehend erstattet werden sollten.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.760
6.341
LEJ
Kommst du nochmal bei der Station vorbei?
Normalerweise nicht, aber ich kann mich aufs Rad schwingen und in 10 Minuten vor Ort sein.
Miese Nummer, vermutlich deshalb auch nicht mit dem Tablet gearbeitet.
Und ich bin davon ausgegangen, dass die analoge Bearbeitung dem Umstand geschuldet ist, dass die Anmietung nicht über die Sixt-Kanäle gelaufen ist...
Ich würde den unterschriebenen Vertrag anfordern, mit dem Hinweis, dass anderenfalls die zusätzlichen Kosten für nicht gewünschte Leistungen umgehend erstattet werden sollten.
Klingt gut, werde ich vermutlich morgen in der Filiale so auf den Tisch bringen. Danke!
 
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blublub

Erfahrenes Mitglied
19.10.2010
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Grundsätzlich sollte das übrigens auch alles nicht stimmen, was da gelaufen ist.

es hätte ja ein Handmietvertrag sein müssen wie von dir beschrieben, da ja komplett ohne System.
den hätte man dir ja in Kopie geben müssen.

mal abgesehen davon, dass flizzr ganz normal im System abgebildet ist, da passt also so einiges nicht.

problem ist: ohne Stationsleiter wird das nichts, weil die normalen Mitarbeiter meist die Rechte nicht haben, etwas nachträglich zu ändern.
deshalb wird das sehr unschön in der Station werden, an den Stationsleiter ranzukommen.
wenn du dafür nicht der Typ ist, dann würde ich es lassen.
ist nicht böse gemeint, will dir nur Zeit sparen.

der Stationsleiter wird
- im Urlaub sein,
- auf einer Schulung sein,
- schlafen
- auf einer Transferfahrt
- bei dem wichtigsten Kunden der gesamten Region
und bei nichts davon darf er gestört werden.
 

blublub

Erfahrenes Mitglied
19.10.2010
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567
Nein, Kundenservice wird sich schon melden, aber das dauert halt.
ist halt die Frage wie schnell du die 60€ wiederhaben willst
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.545
25.095
MUC
Während einer Anmietung bei Sixt kam es leider zu einem Steinschlag. Auf der A8 machte es einen lauten Knall und auf einmal war auf der Frontscheibe ein langer Riss zu sehen. Obwohl die 374 PS des M240i xDrive echt Spaß gemacht hatten, fuhr ich die letzten paar Kilometer vorsichtshalber eher schleichend nach Hause und war froh, dass der Steinschlag erst auf der Rückreise kurz vor Zuhause auftrat.

Bei der Rückgabe des Mietwagen an meiner Stammstation in München-Laim wies ich direkt darauf hin, sodass der Mitarbeiter mit mir zum Fahrzeug ging und den Steinschlag direkt als Schaden aufnahm.

Eine Woche später erhielt ich Post bzw. eine E-Mail von der Sixt Schadenregulierung. Ein "Schadenbericht" der TÜV SÜD Auto Plus GmbH Abteilung "MOI Remote Damage Expertise Office" listete pauschal Reparaturkosten i.H.v. 1.400€ zzgl. 266€ MWSt. auf, also in Summe 1.666€ ohne auch nur irgendwelche Details zu nennen, wie diese Summe zustande gekommen sei.

Im Anschreiben bat man mich, binnen 14 Tagen die Selbstbeteiligung i.H.v. 1.100€, die sich durch mein bei Buchung gewähltes Basic-Schutz Paket ergab, zu überweisen.

Nach etwas Internet-Recherche bestätigte sich der Hinweis von @chris-99 , dass ein Mieter nicht für Steinschlag an einem Mietfahrzeug haftet. U.a. fand ich das recht aktuelle Urteil, das @kexbox erfolgreich erstritten hatte:


Mit Verweis auf das Aktenzeichen dieses Urteils wies ich Sixt darauf hin, dass ein Mieter nicht für ein nicht durch ihn beeinflussbares Ereignis haften kann. Ich erklärte, nicht für den Schade zu haften und demzufolge die 1.100€ nicht zu zahlen. Dazu bat ich um Bestätigung, dass man auf die Forderung verzichten würde.

Eine gute Woche später kam nun die Bestätigung, dass man nach neuerlicher Prüfung auf eine Schadenersatzforderung gegenüber mir verzichten würde.

Einerseits sehr positiv, dass man nach einmaligem Einspruch von der Forderung absieht, aber dennoch dreist, bei der sehr eindeutigen Rechtslage einen Mieter für einen Schaden haftbar machen zu wollen.