LX: Erlebnisbericht: Unklarheiten bei Upgrade auf LX Flug ZRH-SIN

ANZEIGE

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
ANZEIGE
Nö! Im Flieger sollte man das tunlichst lassen.
Auch ausserhalb nicht.

LX hat dem TO CHF 200 angeboten, und Du meinst jetzt also wenn man den LX Mitarbeiter "brandmarkt", wird LX ein höheres Angebot machen?
Ich weiss ja nicht wo (überhaupt?) Du angestellt bist, aber der Arbeitgeber wird sich erst Mal vor den MA stellen. Der Purser ist nicht für den Fehler der Buchungs-/Upgradesteuerung verantwortlich. Und Mitarbeiter "brandmarken" kann auch zu Gegenmassnahmen seitens LX führen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Auch ausserhalb nicht.

Der Purser ist nicht für den Fehler der Buchungs-/Upgradesteuerung verantwortlich.

Den Fluggast dann aber einfach wegzuschicken, ist auch nicht die feine Art.

Verdutzt fragte ich beim Einstieg die Purserin am Eingang nach meinem Sitzplatz. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Platz in der Economy Class sei. Auf Anraten wurde ich gebeten, beim anderen Purser in der Economy nachzufragen.


Und Mitarbeiter "brandmarken" kann auch zu Gegenmassnahmen seitens LX führen.
Und die wäre?
Es geht ja nur darum, die Corporate Ladder zu nutzen, um sich über den Purser zu beschweren.


Ich weiss ja nicht wo (überhaupt?) Du angestellt bist, aber der Arbeitgeber wird sich erst Mal vor den MA stellen.
Da bist Dir beim LH Konzern auch absolut sicher, dass das so ist ?


wird LX ein höheres Angebot machen?
Nach der schriftlichen Antwort schuldet LX dem TE ja jetzt 75% vom Flugpreis für das Segment.
Da sollten doch wesentlich mehr als CHF 200 sein.
 

Olfi

Neues Mitglied
15.12.2016
18
15
Nach der schriftlichen Antwort schuldet LX dem TE ja jetzt 75% vom Flugpreis für das Segment.
Da sollten doch wesentlich mehr als CHF 200 sein.
Ich habe einen kurzen Blick in die EU Verordnung geworfen, welche für diese Situation ziemlich unklar formuliert ist. Werden 75% vom halben Y Returnticket angesetzt? Die Nutzung eines fiktiven, nicht gezahlten C Tickets leite ich daraus nicht ab. Gibt es Erfahrungswerte oder Rechtssprechungen hierzu?
 

i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.320
3.359
Ich habe einen kurzen Blick in die EU Verordnung geworfen, welche für diese Situation ziemlich unklar formuliert ist. Werden 75% vom halben Y Returnticket angesetzt? Die Nutzung eines fiktiven, nicht gezahlten C Tickets leite ich daraus nicht ab. Gibt es Erfahrungswerte oder Rechtssprechungen hierzu?
Also erstmal vorweg:
- warum hast du das Ticket in C nicht gezahlt? Du hast doch die Voucher abgezogen bekommen. Wenn du es nicht gezahlt hättest, dann drehen wir uns im Kreis und die ganze Fragestellung im Thread hier wäre unsinnig!?
- natürlich gibt es grundsätzlich Erfahrungswerte und Rechtssprechung dazu, aber da musst du ggf. selbst etwas recherchieren, z.B. bei Dr. Böse oder hier im Forum
- die Schweiz ist nicht in der EU, und der Flug ging weder von der EU aus noch ging er in die EU - oder habe ich das falsch verstanden? Denn ansonsten müsste man ja erstmal klären, ob die EU Verordnung hier überhaupt zur Anwendung kommt (was ich nicht glaube).

Ich frage mich aufgrund der Komplexität des Themas und des Zeitaufwandes, was es dir wert ist. Mir wäre es meine Zeit nicht wert. Ich würde der Swiss nochmal nett schreiben, dass du dich für das nette Schreiben bedanken würdest, jedoch du enttäuscht von 200 CHF bei einem Invol Downgrade seiest. Weiterhin würde ich darauf verweisen, dass du ja noch nicht einmal die eVoucher zurück erhalten hättest. Du würdest also vorschlagen, dass sie die die eVoucher und z.B. 500 CHF erstatten, oder aber die eVoucher als "Bezahlung" behalten und du dafür die 75% eines Business Class Tickets auf dieser Strecke erstatten.

Ich würde da 5 Minuten reinstecken und das Thema dann auf sich beruhen lassen (natürlich nur, wenn sie dir die eVocuher erstatten). Dann hast du doch eine Entschuldigung, eine Entschädigung und kannst dann das Upgrade nochmal versuchen. Ja, es ist ein Fehler passiert, aber er ist doch nach gesundem Menschenverstand dann auch wirklich "in Ordnung" gebracht worden und du hast ja eine Leistung erhalten, die du ursprünglich auch gebucht hattest.
(Ich finde ein Downgrade eines C Tickets in Y insofern schlimmer, als dass es ja einen Grund gegeben haben könnte, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht Eco fliegen kann. Sowas ist ja hier ausgenommen, wenn man ursprünglich in Y fliegen wollte, deshalb würde ich das Thema nicht übertreiben).

Oder wie seht ihr das?
 

Olfi

Neues Mitglied
15.12.2016
18
15
Also erstmal vorweg:
- warum hast du das Ticket in C nicht gezahlt? Du hast doch die Voucher abgezogen bekommen. Wenn du es nicht gezahlt hättest, dann drehen wir uns im Kreis und die ganze Fragestellung im Thread hier wäre unsinnig!?
- natürlich gibt es grundsätzlich Erfahrungswerte und Rechtssprechung dazu, aber da musst du ggf. selbst etwas recherchieren, z.B. bei Dr. Böse oder hier im Forum
- die Schweiz ist nicht in der EU, und der Flug ging weder von der EU aus noch ging er in die EU - oder habe ich das falsch verstanden? Denn ansonsten müsste man ja erstmal klären, ob die EU Verordnung hier überhaupt zur Anwendung kommt (was ich nicht glaube).

Ich frage mich aufgrund der Komplexität des Themas und des Zeitaufwandes, was es dir wert ist. Mir wäre es meine Zeit nicht wert. Ich würde der Swiss nochmal nett schreiben, dass du dich für das nette Schreiben bedanken würdest, jedoch du enttäuscht von 200 CHF bei einem Invol Downgrade seiest. Weiterhin würde ich darauf verweisen, dass du ja noch nicht einmal die eVoucher zurück erhalten hättest. Du würdest also vorschlagen, dass sie die die eVoucher und z.B. 500 CHF erstatten, oder aber die eVoucher als "Bezahlung" behalten und du dafür die 75% eines Business Class Tickets auf dieser Strecke erstatten.

Ich würde da 5 Minuten reinstecken und das Thema dann auf sich beruhen lassen (natürlich nur, wenn sie dir die eVocuher erstatten). Dann hast du doch eine Entschuldigung, eine Entschädigung und kannst dann das Upgrade nochmal versuchen. Ja, es ist ein Fehler passiert, aber er ist doch nach gesundem Menschenverstand dann auch wirklich "in Ordnung" gebracht worden und du hast ja eine Leistung erhalten, die du ursprünglich auch gebucht hattest.
(Ich finde ein Downgrade eines C Tickets in Y insofern schlimmer, als dass es ja einen Grund gegeben haben könnte, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht Eco fliegen kann. Sowas ist ja hier ausgenommen, wenn man ursprünglich in Y fliegen wollte, deshalb würde ich das Thema nicht übertreiben).

Oder wie seht ihr das?
Ich habe mich tatsächlich noch nie ausgiebig mit einer Airline gestritten und bin daher kein Experte, will die Thematik jedoch gerne besser verstehen.

Zu deinen Punkten:
1. Ja, ich habe mit eVouchern bezahlt. Jedoch bin ich nicht davon ausgegangen, dass man einen konkreten Cash value hierfür ansetzen kann.
2. Ich hatte einen Zubringer aus der EU. Wenn in diesem Fall die EU Verordnung nicht greift macht es auch wenig Sinn über die 75% Kompensation zu diskutieren.
3. Ich weiss nicht wie ich hier rüberkomme, aber ich denke nicht, dass ich den Eindruck hinterlasse, als würde ich mich mit LX anlegen wollen und es auf ein Rechtsverfahren absehen. Daher stimmt ich deinem Vorschlag zum Umgang mit der Situation auch vollständig zu und danke dir für deinen Input. Trotzdem würde ich die Sachlage gerne verstehen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich habe mich tatsächlich noch nie ausgiebig mit einer Airline gestritten und bin daher kein Experte, will die Thematik jedoch gerne besser verstehen.

Zu deinen Punkten:
1. Ja, ich habe mit eVouchern bezahlt. Jedoch bin ich nicht davon ausgegangen, dass man einen konkreten Cash value hierfür ansetzen kann.
2. Ich hatte einen Zubringer aus der EU. Wenn in diesem Fall die EU Verordnung nicht greift macht es auch wenig Sinn über die 75% Kompensation zu diskutieren.
3. Ich weiss nicht wie ich hier rüberkomme, aber ich denke nicht, dass ich den Eindruck hinterlasse, als würde ich mich mit LX anlegen wollen und es auf ein Rechtsverfahren absehen. Daher stimmt ich deinem Vorschlag zum Umgang mit der Situation auch vollständig zu und danke dir für deinen Input. Trotzdem würde ich die Sachlage gerne verstehen.
Die Sachlage ist einfach.

Hast du ein bestätigtes Businessclass Ticket hast du alle Rechte die man als Pax im Falle eines Invol Downgrades hat, hast du das nicht, hast die diese Rechte nicht.

Ob du ein solches Ticket hast/hattest oder nicht weisst du wohl am besten oder auch LX:

Für mich sieht es so aus als ob irgendetwas schiefgelaufen ist und du kein C Ticket hattest, aber um das genau zu beurteilen fehlen mir Informationen.

Bevor ich mich lange rumstreiten würde ich so vorgehen wie i_miss_flying angeraten hat.

500€ Kompensation und die Voucher mit längerem Verfallsdatum zurück empfände ich als angemessen. MA zu brandmarken (alleine diese Wort) würde mir im Traum nicht einfallen.
 

Kabiraneko

Aktives Mitglied
27.02.2023
166
552
Und ich würde bei einem erneuten Schreiben noch anfügen, dass ich am Resultat der internen Abklärungen interessiert wäre, um zu verstehen, warum ich nach mündlicher Bestätigung und Stopp beim Boarding sowie angeblichem Flug in C gemäss M&M dann doch in der Y gesessen habe. So hast du Klarheit.
 

Olfi

Neues Mitglied
15.12.2016
18
15
Es wird immer kurioser:
M&M hat mich benachrichtigt, dass sie mir die eVoucher nicht zurückerstatten, da ich ihren Aufzeichnungen zufolge in C geflogen bin.
Bin mir gerade nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll. Am Ende soll ich noch nachweisen, dass ich in Y gesessen habe...

Kein Feedback von LX bisher.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Es wird immer kurioser:
M&M hat mich benachrichtigt, dass sie mir die eVoucher nicht zurückerstatten, da ich ihren Aufzeichnungen zufolge in C geflogen bin.
Bin mir gerade nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll. Am Ende soll ich noch nachweisen, dass ich in Y gesessen habe...

Kein Feedback von LX bisher.
Ohje das hört sich nach großem Spass an. Hast du Zeugen für deine Geschichte?
 

Olfi

Neues Mitglied
15.12.2016
18
15
Mein einziger Nachweis ist meine Y Bordkarte und eine WhatsApp Kommunikation während der ganzen Angelegenheit.
So schnell wird aus dem Opfer ein Täter, der sich zu unrecht beschwert :eek:


Wäre ich nicht selbst betroffen, würde ich mich fragen, ob gerade Schulferien sind 😅
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: LH88

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
768
2.635
Interessanter Thread (gerade erst entdeckt). Meine Einschätzung:
- Dass du hinten gesessen hast, dürfte sich ja (hoffentlich) unter anderem mittels der Entschuldigungsmail von Swiss "beweisen" lassen.
- Die Antwort von M&M ist hingegen ein Indiz, dass du möglicherweise tatsächlich (zumindest kurzzeitig) einen bestätigten Businessplatz hattest. Hast du mal in der App nachgeschaut, ob das Ticket ggf. doch umgeschrieben worden war (neue Ticketnummer)?

FALLS du also einen Businessplatz hattest, war es ein INVOL Downgrade:
- Wenn du Deutschland-ZRH-SIN geflogen bist, greift klar EU261 und dir stehen ggf. SÖP, deutsche (Foren-)Anwälte, etc. offen.
- In der Verordnung steht ja nur lapidar "75%". Anschließend hat der EuGH entschieden, dass es sich auf das jeweilige Segment ohne Steuern/Gebühren bezieht. Bei einem Kaufticket wäre der Anspruch also eindeutig, in deinem Fall hingegen könnte man sich unter anderem Folgendes vorstellen:
1.) 75% deines bezahlten Economy-Preises für das ZRH-SIN Segment (lässt sich aus deinem Rechnungsbeleg ermitteln) sowie 75% deiner eingesetzten eVoucher (falls du zwei eingesetzt hast, müsste Swiss dir also 1,5 Voucher auszahlen ;-).
2.) 75% des Preises für das ZRH-SIN Segment eines fiktiven Business-Tickets. Hier stellen sich natürlich weitere Fragen: Oneway oder halbes Returnticket? Welcher Fare? Welche Buchungsklasse?

Die zweite Lösung wäre mutmaßlich lukrativer. Allerdings sind mir diesbezüglich keine Präzedenzfälle bekannt. Eventuell kann ja die Foren-Anwalts-Schwarmintelligenz etwas Licht ins Dunkel bringen..
 
  • Like
Reaktionen: LH88

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.593
8.337
FRA / FMO
- Die Antwort von M&M ist hingegen ein Indiz, dass du möglicherweise tatsächlich (zumindest kurzzeitig) einen bestätigten Businessplatz hattest. Hast du mal in der App nachgeschaut, ob das Ticket ggf. doch umgeschrieben worden war (neue Ticketnummer)?
Seit wann werden Tickets für sowas umgeschrieben? Das Ticket bleibt ja gleich und das Upgrade wird ja quasi nur draufgesetzt.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
768
2.635
Seit wann werden Tickets für sowas umgeschrieben? Das Ticket bleibt ja gleich und das Upgrade wird ja quasi nur draufgesetzt.

Sorry, ich komme ja eher ausm VölkerrechtMeilengame (und kenne mich entsprechend bei Kauftickets/Upgrades nicht so gut aus).
So erhalte ich beispielsweise bei einem Upsell von I nach O immer eine neue Ticketnummer..
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn M&M und sich LX hier nicht regen:
Was hältst Du davon, bei der Kantonspolizei Zürich eine Strafanzeige zu stellen?

Jetzt kommen gleich die üblichen Verdächtigen und schreien mich gleich an.

Aber -> Du hast eine schriftliche Information von M&M darüber, dass Du in C geflogen bist.
Dieser Sitz wurde Dir aber weggenommen. Das riecht schon nach Diebstahl (ist es juristisch vermutlich nicht).
Du kannst in der Anzeige auch schreiben, dass Du das Schweizerische Strafrecht nicht kennst und deshalb nicht beurteilen kannst, ob tatsächlich eine Straftat vorlag.

Zwar wird die Strafanzeige straflichtlich zu nichts führen. Aber Du könntest damit Bewegung in die Sache bekommen.
Dann würde jmd. mal schauen, wer denn tatsächlich im Sitz 17G gesessen hat.
 
  • Haha
Reaktionen: jobonky und dahi1809

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.671
3.839
Das ist keine Straftat. Ein Diebstahl sowieso nicht, da man einen bestimmten Sitzplatz nicht stehlen kann.

Ein Betrug ist es auch nicht, da dafür Vorsatz vorliegen muss.

Wenn man das versucht anzuzeigen, wird man nur ausgelacht.

Das ist alles eine rein zivilrechtliche Geschichte.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn man das versucht anzuzeigen, wird man nur ausgelacht.
Das stimmt so nicht.

Was mit so einer Anzeige geschieht, entscheidet der Beamte der Kantonspolizei.
Ausgelacht wird man nur, wenn man LX/M&M mit einer Strafanzeige droht. Aber das habe ich hier gar nicht empfohlen. Bitte richtig lesen @marcus67 .

Ein Betrug ist es auch nicht, da dafür Vorsatz vorliegen muss.
Das wissen wir nicht. Das soll ja gerade geprüft werden.
Wenn der Fluggast auf 17G ein guter Bekannter eines LX-Mitarbeiters ist, dann sehe ich schon einen Vorsatz.
Wie gesagt -> Wer auf 17G tatsächlich gesessen hat, dann sollte die Kantonspolizei einfach rausfinden.



Es geht nicht um Vorsatz, sondern um eine Bereicherungsabsicht.
Auf ZRH-SIN in der C zu fliegen, ist doch klar als Bereicherung anzusehen.