Also erstmal vorweg:
- warum hast du das Ticket in C nicht gezahlt? Du hast doch die Voucher abgezogen bekommen. Wenn du es nicht gezahlt hättest, dann drehen wir uns im Kreis und die ganze Fragestellung im Thread hier wäre unsinnig!?
- natürlich gibt es grundsätzlich Erfahrungswerte und Rechtssprechung dazu, aber da musst du ggf. selbst etwas recherchieren, z.B. bei Dr. Böse oder hier im Forum
- die Schweiz ist nicht in der EU, und der Flug ging weder von der EU aus noch ging er in die EU - oder habe ich das falsch verstanden? Denn ansonsten müsste man ja erstmal klären, ob die EU Verordnung hier überhaupt zur Anwendung kommt (was ich nicht glaube).
Ich frage mich aufgrund der Komplexität des Themas und des Zeitaufwandes, was es dir wert ist. Mir wäre es meine Zeit nicht wert. Ich würde der Swiss nochmal nett schreiben, dass du dich für das nette Schreiben bedanken würdest, jedoch du enttäuscht von 200 CHF bei einem Invol Downgrade seiest. Weiterhin würde ich darauf verweisen, dass du ja noch nicht einmal die eVoucher zurück erhalten hättest. Du würdest also vorschlagen, dass sie die die eVoucher und z.B. 500 CHF erstatten, oder aber die eVoucher als "Bezahlung" behalten und du dafür die 75% eines Business Class Tickets auf dieser Strecke erstatten.
Ich würde da 5 Minuten reinstecken und das Thema dann auf sich beruhen lassen (natürlich nur, wenn sie dir die eVocuher erstatten). Dann hast du doch eine Entschuldigung, eine Entschädigung und kannst dann das Upgrade nochmal versuchen. Ja, es ist ein Fehler passiert, aber er ist doch nach gesundem Menschenverstand dann auch wirklich "in Ordnung" gebracht worden und du hast ja eine Leistung erhalten, die du ursprünglich auch gebucht hattest.
(Ich finde ein Downgrade eines C Tickets in Y insofern schlimmer, als dass es ja einen Grund gegeben haben könnte, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht Eco fliegen kann. Sowas ist ja hier ausgenommen, wenn man ursprünglich in Y fliegen wollte, deshalb würde ich das Thema nicht übertreiben).
Oder wie seht ihr das?