ErrorFare: FRA-KUL mit Oman Air in C: 471 Euro

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Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
@Paddy_0511: Bitte höre auf mit deinen widerholten Fragen. Manche Dinge fragst du 10 mal. Du hast jetzt deine 250 Beiträge und kannst in die Lounge, sollte doch reichen :rolleyes:
Du kannst deine Beiträge auch editieren, es gibt kein Grund hier nacheinander Posts zu erstellen.

Sorry werde mich versuchen dran zu halten.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.898
169
im Paralleluniversum
Das stimmt, allerdings halte auch ich die Frage, wann man das Geld wiederbekommt, für vollkommen berechtigt. Und nur, weil LH sich das auch erlaubt, heißt es ja nicht, dass es so in Ordnung ist.

Dass es etwas dauern kann, wurde ja nun schon oft genug thematisiert und auch die Quellen genannt.
Jetzt gefühlt 100 Posts darüber zu schreiben, wann, wo, warum und wie das Geld zurück kommt und dass es doch ok ist danach zu fragen, wird am Sachverhalt abschließend nichts ändern.

Keine hatte Probleme damit, für eine offensichtliche Error Fare sofort Geld aufzutreiben und auszugeben.
Eine Errorfare ist ein Glücksspiel. Ihr habt verloren. Nu haltet die Füsse still und wartet ab.
Ich würde an Stelle der Fluglinie ehrlich gesagt mit der Begründung des erhöhten Aufkommens an Rückerstattungen mir auch mehrere Wochen Zeit lassen. Natürlich würde ich das nie öffentlich zugeben... ;)
 

DJMikeB

Neues Mitglied
15.11.2010
16
0
Ingolstadt
Na ja, ich kann schon verstehen, dass vielleicht einige vor der Buchung genau kalkulieren mussten, ob sie sich das leiten können und nun jetzt auf eine schnellstmögliche Erstattung waren. Aber auf sowas muss ich bei EF´s immer gefasst sein. Vielleicht klappts ja bei der nächsten.... :p
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Dass es etwas dauern kann, wurde ja nun schon oft genug thematisiert und auch die Quellen genannt.
Jetzt gefühlt 100 Posts darüber zu schreiben, wann, wo, warum und wie das Geld zurück kommt und dass es doch ok ist danach zu fragen, wird am Sachverhalt abschließend nichts ändern.

Genau wie man sich darüber austauschen kann, ob nun Sitz 12A oder Sitz 14F "besser" ist oder über sonstige Nebensächlichkeiten, kann man sich ja auch bei Entstehen einer neuen Situation (Stornierung) darüber unterhalten, wann man denn nun wohl sein Geld wiederbekommt. Da gleich zu spekulieren, wieviel Geld jemand hat oder nicht hat, finde ich merkwürdig.

Ich habe irgendwann vor ein paar Jahren mal eine Error Fare gebucht, die storniert wurde und habe es (von Expedia) überhaupt nicht wiederbekommen. Mir war es dann irgendwann zu blöd, mich darum zu kümmern (was natürlich von mir blöd war).

Klar, man sollte nicht dieselbe Frage 10 x stellen, das hab ich allerdings gar nicht bemerkt (und ich habe den Thread verfolgt). Es wurde ja auch mind. 4 x der Link zu der Facebook-Gruppe als "neu" gepostet, da hat sich auch keiner aufgeregt.

Keine hatte Probleme damit, für eine offensichtliche Error Fare sofort Geld aufzutreiben und auszugeben.
Eine Errorfare ist ein Glücksspiel.

Die gebetsmühlenartige Wiederholung dieser Tatsache ist für die meisten Leute völlig unnötig. Ja klar - aber das wurde auch schon mindestens 50 x gepostet in diesem Thread.

Ihr habt verloren. Nu haltet die Füsse still und wartet ab.

Was mir in diesen Threads auch auffällt, ist eine seltsame Häme mancher Poster, die entweder kein Interesse an der jeweiligen Fare hatten oder sie verpasst haben. Deren Freude darüber, dass andere sie nun auch nicht nutzen können, ist nicht zu übersehen. Vielleicht ist das auch was typisch deutsches, oder auch nicht.

Ich persönlich sehe es im Wesentlichen auch so, dass es halt ein Glücksspiel ist und würde nie auf die Idee kommen, bei einer Error Fare schon fix Hotels zu buchen oder sowas. Ich selber würde mir auch nicht die Mühe machen, einer derartigen Sache irgendwie rechtlich nachzugehen.

Aber es gibt auch Nuancen. Beispielsweise ist es bei einer 500 Euro - Business Fare mit Umsteigen, bei der rot "Spezialpreis" dran steht, sicherlich nicht genauso offensichtlich wie bei einer 14 Euro - interkontinentalen F-Error Fare. Darüber hinaus ist das Argument, dass es gerade im Flugbereich ein völlig unübersichtliches Pricing gibt (z.B. 0,01 Euro - Fares oder andere sehr günstige Fares wie z.B. die 999 Euro - LH - Biz-Fares nach SIN, ICN, etc.), sicherlich auch nicht von der Hand zu weisen, wenn es darum geht, ob der Buchende hätte erkennen müssen, dass es eine Error Fare ist (Schadensersatzpflicht nach 122 BGB). Außerdem ist es durchaus diskussionswürdig, ob eine Stornierung 5 oder 6 Tage nach Ausstellung einer Ticketnummer, wenn nachweisbar wäre, dass sowohl dem Reisebüro als auch der Airline (durch die berüchtigten Anrufer) schon mehrere Tage vorher der Irrtum bekannt gewesen sein muss, noch "unverzüglich" ist (also ob die Anfechtungserklärung überhaupt wirksam ist).

Dieser Fall ist bei weitem nicht so eindeutig, wie er hier teilweise dargestellt wird. Und die Häme mancher ist auch völlig unnötig.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.898
169
im Paralleluniversum
Irgendjemand hier im Forum meinte mal zu mir, dass es manchmal besser ist, nicht weiter auf ein Thema einzugehen (keine Sorge, ich weiß noch wer es war).
Spätestens seit Post 1356 wird mir klar, dass dieser Satz hier mal wieder Anwendung finden sollte.

Ich wünsche allen frohe und besinnliche Ostern.
Und ich wünsche uns allen Frieden. Wenn man so sieht, was da gerade in Nordkorea passiert, kann dieser Wunsch wohl nicht intensiv genug ausgesprochen werden.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Na ja, ich kann schon verstehen, dass vielleicht einige vor der Buchung genau kalkulieren mussten, ob sie sich das leiten können und nun jetzt auf eine schnellstmögliche Erstattung waren. Aber auf sowas muss ich bei EF´s immer gefasst sein. Vielleicht klappts ja bei der nächsten.... :p

Wer kalkulieren muss, ob das geht oder nicht hat imho grundsätzlich schon was falsch gemacht bei der Buchung. Da gilt dann wohl insbesondere, dass Gier Hirn frisst. Aber bei dem Einen oder Anderen Facebookhelden ist das ja schon am Profilbild zu erkennen.
 
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harry2772

Reguläres Mitglied
22.04.2010
39
0
Für alle die immer meinen Sie können klagen:

Besteht ein erkennbares Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung, ist es rechtsmissbräuchlich, sich auf den abgeschlossenen Vertrag zu berufen.

Im Dezember 2008 buchte der spätere Kläger über das Internet eine Pauschalreise nach Dubai für die Zeit von Ende April bis Mitte Mai 2009 für zwei Personen. Der Reisepreis sollte insgesamt 1392 Euro betragen. Auf diesen zahlte der Urlauber 282 Euro an.

Regulär hätte die Reise allerdings 4726 Euro gekostet, deshalb weigerte sich das Reiseunternehmen auch, die Reise durchzuführen. Es habe sich um einen Softwarefehler gehandelt. Deshalb fechte es den Vertrag an.

Der Urlauber wandte ein, dass er sich mehrfach telefonisch erkundigt habe, ob der Preis im Internet auch stimme. Deshalb wolle er eine Ersatzreise, hilfsweise Schadenersatz für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und die Rückzahlung seiner Anzahlung.

Das Reiseunternehmen weigerte sich. Schließlich sei das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung so groß, dass der Urlauber sich nicht auf den Vertrag berufen könne.

Der zuständige Richter beim Amtsgericht München verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung der Anzahlung, wies im Übrigen die Klage jedoch ab:
Für einen Anspruch auf eine Ersatzreise gäbe es schon keine Anspruchsgrundlage. Wenn eine Reise wegen Zeitablaufs nicht mehr durchgeführt werden könne, kämen allenfalls Ausgleichsansprüche in Geld in Betracht.

Diese stünden dem Urlauber im konkreten Fall aber nicht zu. Unabhängig von der Wirksamkeit der Anfechtung könne er sich jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf den per Internet geschlossenen Vertrag berufen. Der Preis belaufe sich lediglich auf etwa 30 Prozent des regulären Gesamtpreises. Damit habe ein ohne weiteres erkennbares Missverhältnis zur angebotenen Leistung bestanden. Der Kläger hätte sich diesbezüglich auch einfach durch andere Quellen im Internet, durch Reiseprospekte oder Fernsehsendungen informieren können. Wenn er sich dennoch auf den geschlossenen Vertrag berufe, handele er rechtsmissbräuchlich. Er habe erkennen müssen, dass die automatisch generierte Erklärung des Reiseunternehmens auf einem Irrtum beruhte und dass diesem die Durchführung der Reise zu dem niedrigen Preis unzumutbar sei.

Er könne sich auch nicht darauf berufen, da er sich mehrfach telefonisch erkundigt habe. Die bei dem Beklagten Beschäftigten könnten schließlich auch nur die Angaben machen, die in der EDV hinterlegt seien.

Damit habe der Kläger nur den Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 4.11.09, AZ 163 C 6277/09
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.511
424
ARN
klar sehe ich ja auch so.

Ist ja auch so wie es oben einer geschrieben hat, wie beim Aktienhandel.

Mich stören die 1000€ jetzt nicht , mir gehts da eher ums Prinzip.

Kann ja nicht sein, das das Geld erstmal eingesammelt wird und dann wo man sich auf einen Fehler beruft, erstmal mit dem Geld weiter gearbeitet wird.
Und dann 6 Wochen ein zinsloses Darlehen bekommen hat.
Ganz im Gegenteil. Ich finde das Verhalten von Oman Air geschickt und würde es genauso handhaben. Wie kann man nur ein faires und gerechtes Verhalten einer Airline verlangen wenn man selbst bewußt Fehler im Buchungssystem ausnutzt? Also bitte...
 
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footprint

Neues Mitglied
29.08.2012
19
0
Zum Beitrag von harry2772: Dieses Urteil empfinde ich als Dreistigkeit. Der Kläger hatte beim Reisebüro explizit angefragt ob der Preis korrekt ist und dieser wurde vom Reisebüro-Mitarbeiter bestätigt. Woher soll ein normaler Kunde wissen, dass der Preis eine EF ist, wenn selbst der erfahrene Reisebüro-Mitarbeiter das nicht merkt.
Und 1.400 Euro für 2 Personen für Dubai empfinde ich, wenn man sich einige Angebote anschaut, auch nicht als "krass günstig".
Naja, wahrscheinlich beim Anwalt gespart.
 
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footprint

Neues Mitglied
29.08.2012
19
0
Ganz im Gegenteil. Ich finde das Verhalten von Oman Air geschickt und würde es genauso handhaben. Wie kann man nur ein faires und gerechtes Verhalten einer Airline verlangen wenn man selbst bewußt Fehler im Buchungssystem ausnutzt? Also bitte...

Da kann man schon Böswilligkeit unterstellen und die Theorie aufstellen, die brauchten "mal eben" einen Kredit in Höhe von 5 Millionen Euro.
(ca. 10.000 Buchungen á 500 Euro)
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
Ganz im Gegenteil. Ich finde das Verhalten von Oman Air geschickt und würde es genauso handhaben. Wie kann man nur ein faires und gerechtes Verhalten einer Airline verlangen wenn man selbst bewußt Fehler im Buchungssystem ausnutzt? Also bitte...

Naja, es ist schon ein Unterschied, ob ich einfach einen Flug von A nach B buche (der dann via C geht) oder ob ich bewusst Flüge voranstelle oder anhänge oder side trips machen, um das Buchungssystem "auszutricksen". Hier ist es ja ersteres, wo die Airlines schlichtweg den falschen Knopf gedrückt hat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Da kann man schon Böswilligkeit unterstellen und die Theorie aufstellen, die brauchten "mal eben" einen Kredit in Höhe von 5 Millionen Euro.
(ca. 10.000 Buchungen á 500 Euro)

Wie kommst du auf 10000Buchungen? Lass es 1000 - 2000 in D gewesen sein - wenn überhaupt. Bei 20 Businessclass Sitzen in der C wird es schwer 10.000 Tickets zu verkaufen. Selbst wenn man von 40 Plätzen ausgeht (Fra & Muc) dann wären das immer noch 250 Tage die ausgebucht wären.

Da FRA auch nicht täglich bedient wird, wären deine 10.000Buchungen also ungefähr die Kapazität die Oman im Jahr in C hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Z

Zurich Flyer

Guest
Zum Beitrag von harry2772: Dieses Urteil empfinde ich als Dreistigkeit. Der Kläger hatte beim Reisebüro explizit angefragt ob der Preis korrekt ist und dieser wurde vom Reisebüro-Mitarbeiter bestätigt. Woher soll ein normaler Kunde wissen, dass der Preis eine EF ist, wenn selbst der erfahrene Reisebüro-Mitarbeiter das nicht merkt.
Und 1.400 Euro für 2 Personen für Dubai empfinde ich, wenn man sich einige Angebote anschaut, auch nicht als "krass günstig".
Naja, wahrscheinlich beim Anwalt gespart.


Oh Mann, oh Mann, selbst mein fünfjähriger Sohn kann erkennen, dass es sich bei einem Businss-Class-Flug nach Fernost für unter 500 EUR um einen Fehler handelt. Es ist wohl offensichtlich. Was du da behauptest ist einfach nur lächerlich!

Oman Air hat sich dazu entschieden, diese Error Fare nicht zu honorieren. Sie haben das schnell und unmissverständlich erklärt. Gut ist.

Hier gibt es offenbar sehr schlechte Verlierer im Forum!
 

Super

Erfahrenes Mitglied
25.03.2013
585
3
Ich kann den Ärger nicht nachvollziehen bei dem Fall. Wer glaubt mit telefonische Rückfragen Sicherheit zu gewinnen ist selbt Schuld. Warum hat er denn überhaupt mehrfach angerufen? Hat es ihn nicht auch schon gewundert, wie günstig der Preis ist.

Also geklagt...Spätestens dann sollte ihm doch aufgefallen sein, dass da etwas nicht stimmt.

Es handelt sich um Beförderungsverträge. Einige scheinen das mit dem Recht bei Kaufverträgen zu verwechseln.
 

Super

Erfahrenes Mitglied
25.03.2013
585
3
Oh Mann, oh Mann, selbst mein fünfjähriger Sohn kann erkennen, dass es sich bei einem Businss-Class-Flug nach Fernost für unter 500 EUR um einen Fehler handelt. Es ist wohl offensichtlich. Was du da behauptest ist einfach nur lächerlich!

Oman Air hat sich dazu entschieden, diese Error Fare nicht zu honorieren. Sie haben das schnell und unmissverständlich erklärt. Gut ist.

Hier gibt es offenbar sehr schlechte Verlierer im Forum!

Ich wette du hast dich bei Oman auf FB beschwert und geglaubt, dass im Forum nur arrogante Vielflieger sind. Deswegen war dir das Forum als Infoquelle dann auch zu schlecht :)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ich denke, dass deutlich unter 1000 tix verkauft wurden. Imho dürfte sich die Gesamtzahl irgendwo bei 500 bis 700 bewegen. Schliesslich waren ja auch nur begrenzte Plätze pro Flug verfügbar.
 
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Zurich Flyer

Guest
Ich wette du hast dich bei Oman auf FB beschwert und geglaubt, dass im Forum nur arrogante Vielflieger sind. Deswegen war dir das Forum als Infoquelle dann auch zu schlecht :)

Ich habe mich gar nirgendwo beschwert. Ich habe die Stornierung von Expedia bekommen und gut ist. Einmal gewinnt man, einmal eben nicht! Aber das scheinen nicht alle zu begfeifen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Ich habe mich gar nirgendwo beschwert. Ich habe die Stornierung von Expedia bekommen und gut ist. Einmal gewinnt man, einmal eben nicht! Aber das scheinen nicht alle zu begfeifen.

vielleicht solltest du nicht schon mit deinem zweiten beitrag derart präpotente meldungen ablassen. es wurden schon ganz andere fares honoriert... auch noch nach einem storno. und wenn hier zuvor ein urteil zitiert wurde sagt das auch noch genau gar nichts, ausser dass ein müncher richter einen schmarrn geurteilt hat.

und wenn du deinem 5 jährigen sohn eine derartige urteilsfähigkeit zusprichst will ich deine gar nicht erst beurteilen.

warten wir mal ab...

sagt dir ein in diesem fall unbeiteiligter beobachter.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich denke, dass deutlich unter 1000 tix verkauft wurden. Imho dürfte sich die Gesamtzahl irgendwo bei 500 bis 700 bewegen. Schliesslich waren ja auch nur begrenzte Plätze pro Flug verfügbar.

Wenn das so wäre, dann wären die OTAs ja nicht komplett überlastet mit den Stornierungen (ob sie es sind sei mal dahin gestellt, wurde aber ja gepostet).
Interessant ist doch, was mit den Buchungen geschieht die jetzt immernoch aktiv sind. Wenn das noch ein paar Tage so bleibt kann man Oman durchaus vorhalten, hier nicht umgehend gehandelt zu haben. Dann könnte ein evtl. Erklärungsirrtum tatsächlich zu spät ausgesprochen werden.
 

snobile

Erfahrenes Mitglied
30.03.2011
681
0
CGN/DUS
Den Fall hatten wir in einer Privatrechtklausur. :D

Dieses Gerichtsdeutsch...:confused: Aber ich lese daraus, dass die Klägerin vom BGH Recht bekommen hat? Dann können wir hier endlich dicht machen und uns Ostern widmen - Danke.

Btw.: Gab es nicht mal einen ähnlichen Fall bei Saturn o.Ä. mit falschen TV Preisen in den Werbeprospekten?