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einschlägige höchstrich-terliche Entscheidungen lagen bisher nicht vor.
Dr. Deppert Dr. Leimert Wiechers
Dr. Frellesen Hermanns
genauso sinnlos wie der erste fall... schau ma mal...
ps:
und letzteres ist nachweislich nicht der fall, denn die tickets wurden auch noch munter verkauft als die ersten stornos versendet wurden...§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.