Erstattung nur an OTA?

ANZEIGE

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
ANZEIGE
Wenn Du im Anschreiben auf die Unterlassungserklärung, die man gegenüber dem vzbv abgegeben hat, hinweist, passiert das nicht (selbst getestet). Jedenfalls wenn Du an die Niederlassung in Frankfurt schreibst.

Wenn Du nach Frankfurt schreibst, leiten die das Schreiben nach Paris weiter. Paris antwortet dann unter Nutzung eines Billigpostdienstleisters, der zu wochenlangen Brieflaufzeiten via UK führt, in mäßigem Deutsch mit Allgemeinplätzen und verweist - auch eine Anwaltskanzlei - darauf, bei Nachfragen weitere Korrespondenz über einen (nicht auffindbaren) Kundendialog auf der Website zu führen. Andere Kommunikationskanäle (email, Fax, Telefon) werden nicht eröffnet.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.501
3.505
Düsseldorf
www.drboese.de
Einfach die Mailadresse aus dem Impressum nehmen. Nach Ablauf von 9-10 Tagen kann man dann mal den nächsten Schritt gehen. Teils zahlen Airlines schon nach Post vom Anwalt, manche erst nach Zahlung.

Eine mündliche Verhandlung hatte ich in Erstattungsfällen mit AF noch nie, die zahlen spätestens rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung.
 
  • Like
Reaktionen: WUAF und sweet

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
Da über OTA gebucht, diese ja nur Vermittler sind muss AF direkt kontaktiert werden. (OTA -> außerdem nicht mehr erreichbar!)
.
Über ein Feedback ob meine Gedanken korrekt sind, würde ich mich freuen.

Wie hier im Thread mehrfach erwähnt - wenn es sich um einen "nicht mehr erreichbaren" OTA handelt, dürfte es einer aus der Abteilung windig und unseriös sein und dann sollte man die Risiken genauer abwägen. Denn dann ist nicht ausgeschlossen, dass die Airline längst an den OTA refundiert hat (insbesondere wenn Du diesen hierzu vor Längerem aufgefordert hast) und der einfach das Geld nicht an Dich weitergibt. Dass man erstattet hat, teilt Air France mit, dauert aber ein bisschen (in em von mir geschilderten Fall wurde das Aufforderungsschreiben 12 Tage nach Eingang in Frankfurt in Paris bearbeitet, Briefversand laut Stempel +22 Tage und Posteingang +32 Tage). Ich würde dann, wenn Du eine Erstattung beim OTA angefragt hast, bis zu einer Antwort von Air France warten, ob sie schuldbefreiende Leistung an den OTA geltend machen. Denn dann läufst Du mit einer Klage gegen air France Risiko, dass außer Spesen nichts gewesen ist.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Moin,
ich möchte hier mal einen Fall zu dem Thema in eigener Sache darstellen.

...

Für die zwei Flüge, von denen ich bislang noch nichts gehört hatte, wurde der geltend gemachte Anspruch sofort anerkannt. (!)

Das Gerichtsverfahren läuft noch. Diese beiden Flüge wurden heute erstattet. An den OTA.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Ich schreibs jetzt doch, obwohl OT:
Der Grund für die Res 890 ist, dass wenn per INVOICE gezahlt wird, das Reisebüro über BSP aller 2 Wochen alle Rechnungen bezahlt. Wenn das Reisebüro danach insolvent geht, hat die Airline das Geld schon per Überweisung erhalten, es besteht eben immer nur ein 2 Wochen Risiko für den Zahlungsausfall.

Wenn Rsb mit der eigenen Kreditkarte bezahlt, besteht das Risiko, das das Reisebüro mehr verkauft als es bezahlen kann, da es einen hohen Verfügungsrahmen auf der cc hat und alles auf Pump bezahlt. Bei einigen cc hast du ja sogar ein 60 Tagesziel. Wenn in diesen 60 Tagen das Reisebüro insolvenz anmeldet, sind Airline Einnahmen der letzten 60 Tage und nicht der max 14 Tage futsch.

Ich erinnere nur an AFT von damals.

Und der 2. große Grund: Airlines wollen keine hohen cc fees bezahlen. In der EU für consumer cards ja gedeckelt (0.2% bzw 0.3% interchange fee + accquirer fee) aber in den anderen Ländern kann das richtig teuer werden. Da ist Geld per Überweisung *sehr* viel billiger
Diese falschen Aussagen hatte ich bereits an anderer Stelle einmal korrigiert, scheinbar ist es aber nicht angekommen.

Es gibt genau zwei Gründe für die IATA Resolution 890:
- Die Sicherheitsleistung der Reisebüros bemisst sich an den Barumsätzen
- Zahlreiche Airlines haben keine Lust auf die Kosten der Kreditkartenzahlungen, wo auch immer sie es vermeiden können

Die Aussage, die Airline-Einnahmen der letzten 60 Tage und nicht der max. 14 Tage wären futsch, ist falsch.

Zum einen trägt das kartenausgebende Institut einer Kreditkarte das Risiko des eingeräumten Kreditrahmens, und nicht die Akzeptanzstelle. Zum anderen muss jedes IATA-Reisebüro eine adäquate Sicherheitsleistung für die Barumsätze hinterlegen, weshalb auch nie die gesamten Airline-Einnahmen "futsch" sind.

Der Fall von AFT und die damit verbundenen Verluste für die Fluggesellschaften hatten zwei Gründe - zum einen die sehr laxe Vergabe von Ticketing Authorities an einen neuen OTA, und ein zu laxes Risiko-Management bei der IATA, die die notwendige Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig hat anpassen lassen.

All diese Punkte sind bereits sehr geraumer Zeit adressiert und behoben - wer es nachlesen möchte, wird mit den Stichworten NewGen ISS und der Remittance Holding Capacity fündig. Darüber hinaus haben zahlreiche Airlines noch ein eigenes Risiko-Management eingeführt und haben im Hintergrund ein Kreditlimit für die einzelnen Reisebüros in deren Systemen hinterlegt.

Ein nicht unerheblicher Teil der Erstattungen, die hier in diesem Thread mit diskutiert werden, sind sogenannte Ticketless-Buchungen. Egal ob Easyjet, Ryanair, Eurowings (nur um einmal 3 Beispiele zu nennen) - diese Low Cost Carrier laufen so oder so außerhalb des IATA-BSP-Abrechnungsschemas und können nicht per CASH/INVOICE abgerechnet werden. Diese Ticketless-Buchungen mit den LCCs müssen von Reisebüros und OTAs gleichermaßen mit Kredit- bzw. Debitkarte abgerechnet werden.

Das wahre Problem jetzt mit Corona ist, dass insbesondere die OTAs als auch Ticketgroßhändler mit der Flut an Erstattungen schlichtweg überfordert waren (und vielfach noch sind). Die Airlines, die seit Corona vielfach auch weiterhin nicht wie vor der Krise die Erstattungen im Rahmen der üblichen Erstattungsabläufe leisten, sind hier ein großes Übel. Der Arbeitsaufwand, die Kundengelder von den Airlines zurückzuholen, ist vielfach exorbitant - und man braucht dafür dann auch das Personal, das das notwendige Fachwissen hat, die Erstattungsaufträge im Namen der Kunden richtig zu stellen respektive dann auch diese ganzen manuellen Transaktionen (die nach wochenlanger oder monatelanger Verspätung dann irgendwann geleistet werden) von Hand den Kundenvorgängen zuzuordnen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Korrigiert - es handelte sich nur um Rechnungen mit neuem 16% MwSt.-Ausweis
 
Zuletzt bearbeitet:

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
37
0
Muss man das hinnehmen, dass der OTA Flighttix 50€ Bearbeitungsgebühr für von der Airline stornierte verlangt? Flugladen erstattet beispielsweise ohne jegliche Gebühr zurück..
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.501
3.505
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Frage ist ja nicht gerade neu. Der erste Blick wird dich vermutlich in die von dir akzeptierten Vertragsbedingungen des Vermittlers führen.
In einem zweiten Schritt muss man sich dann überlegen, ob diese Gebühren auch dann verlangt werden können, wenn die Erstattung nicht vom Kunden verlangt wird, sondern von der Airline ausgelöst wird.

Da gibt es durch aus gute Argumente. Aber sicher ist das aus meiner Sicht nicht.
 
A

Anonym38428

Guest
Muss man das hinnehmen, dass der OTA Flighttix 50€ Bearbeitungsgebühr für von der Airline stornierte verlangt? Flugladen erstattet beispielsweise ohne jegliche Gebühr zurück..

Du bist bei Buchung einen Vertrag eingegangen. Bearbeitungsgebühren sind bei Reisebüros und OTAs nunmal nichts völlig überraschendes, entsprechend sollte man auch das in seine Kaufentscheidung und Wahl eines Dienstleisters mit einfließen lassen. 50€ ist jetzt sicherlich kein Schnapper, aber auch kein Wucher. Die OTA hat sich dazu entschieden bestimmte Leistungen kostenfrei anzubieten (=Buchung eines Fluges), bei einem "normalen" Reisebüro gehen für Buchung und Refund gerne jeweils 20-30€ über den Tisch. Entsprechend kalkuliert die OTA ein wenig anders.
 
  • Like
Reaktionen: sweet

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Wir werden es die nächsten Tage testen.... ob AF auf OTA verweist, trotz Unterlassungserklärung.

Rückflug MEL->Nürnberg gecancelt, keinen Alternativflug wegen Corona angeboten bekommen.
Ist es richtig, dass man nun die ganze Summe des Fluges zurückverlangen kann? Hab so ein bisschen Zweifel, aber viele schreiben das.
Da über OTA gebucht, diese ja nur Vermittler sind muss AF direkt kontaktiert werden. (OTA -> außerdem nicht mehr erreichbar!)
Da AF in Deutschland ja offiziell nur Marktingabteilung hat muss also AF in Paris angeschrieben werden, korrekt?
Kann man davon ausgehen, dass AF in PAris, da sie ja eine Deutsche Internetseite betreiben auch einen Deutschen Brief verstehen müssen?
Problem ist wenn der Brief in Französisch oder Englisch geschickt wird, muss man im evtl. späteren Verfahren wieder teure Übersetzungen beauftragen.

Über ein Feedback ob meine Gedanken korrekt sind, würde ich mich freuen.

Würde mich euer Feedback freue zu folgender Entwicklung:

Air France behauptet die Kosten bereits in OTA Bravofly zurück überwiesen zu haben, leider haben Sie auch nach Aufforderung keinen Nachweis geliefert.
Bei Bravofly steht im Portal sie warten auf Airline.

Nachdem sich dies jetzt schon hinzieht wäre jetzt die Klage vor einem Deutschen Gericht vermutlich der besten Schritt.

Frage klage ich gegen Air France oder Bravofly.

Meine Bedenken, wenn Air France dann irgendwoher einen Nachweis zaubert, dass man auf den Gerichtskosten sitzen bleibt.
Gefahr bei Klage gegen Bravofly, dass diese auf die Airline schicken und man wieder auf den Kosten sitzen bleibt.

Wie würdet ihr vorgehen?

Schöne Grüße aus Franken!
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
Würde mich euer Feedback freue zu folgender Entwicklung:

Air France behauptet die Kosten bereits in OTA Bravofly zurück überwiesen zu haben, leider haben Sie auch nach Aufforderung keinen Nachweis geliefert.
Bei Bravofly steht im Portal sie warten auf Airline.

Nachdem sich dies jetzt schon hinzieht wäre jetzt die Klage vor einem Deutschen Gericht vermutlich der besten Schritt.

Selbes Problem mit einer AF/Bravofly-Buchung einer Bekannten, über die ich schon mal berichtet hatte. Auf erstes Anwaltsschreiben hat Air France Erstattung an Bravofly behauptet, auf zweites Schreiben mit Aufforderung zu einem Zahlungsnachweis nicht mehr reagiert. Bravofly reagiert überhaupt nicht. Die Bekannte will es aber einstweilen nicht eskalieren lassen, weil man gegen Bravofly Probleme mit Klage und Vollstreckung hätte, und hat sich den Betrag bei Bravofly bis Anfang 2021 in der Hoffnung kreditieren lassen, dann Reisebedarf zu haben oder (wie versprochen...) eine Erstattung zu bekommen....

Dass man sich auf die Aussagen von Bravofly verlassen kann, dass es seitens der Airline keine Erstattung gegeben hat, glaube ich eher nicht... Ich verstehe Dich so, dass von Dir bei Bravofly eine Erstattung veranlasst/angefragt worden ist, dh Bravofly sich gegenüber Air France auf einen "Rückabwicklungsauftrag" Deinerseits berufen kann? Ich halte es für wahrscheinlicer, dass Air France auf dieser Basis längst refundiert hat und Bravofly einfach als prinzipielle Geschäftspolitik darauf setzt, das Thema gegenüber deutschen Kunden im Tessin (bzw. Spanien) gemütlich aussitzen und das Geld einstreichen zu können... Gibt ja diverse windige OTA, die sich zB bei gestrichenen Flügen oder No Shows sogar unaufgefordert von den Airlines erstatten lassen in der Hoffnung, dass der Kunde sich nie meldet...

Insofern würde mich mal interessieren, ob Bravofly nach einer Verurteilung schon mal freiwillig gezahlt hat oder es in solchen Fällen auf eine Zwangsvollstreckung ankommen lässt (und eine solche schon mal erfolgreich war).
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.499
1.073
Ja, schief ausgedrückt. Ich meinte nicht die Klage als solche, sondern die Erstattung der Kosten für selbige nach Obsiegen. Das Problem ist natürlich die nicht unwahrscheinliche Notwendigkeit einer Vollstreckung von Hauptforderung und Kosten, daher ja meine Frage, ob jemand weiß, wie sich Bravofly auf die relativ problemlos zu bewirkende Verurteilung verhält. Das gesamte Geschäftsgebaren und das Setup des Ladens (die Adresse in Lugano scheint eine bloße Briefkastenadresse zu sein, der Zahlungsverkehr wird über eine spanische Schwestergesellschaft in Madrid abgewickelt) lässt es für mich unwahrscheinlich erscheinen, dass die auf eine titulierte Forderung ohne Weiteres zahlen. Insofern das übliche Dilemma, schlechtem Geld gutes Geld hinterher zu werfen....
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Tja, nicht so easy.
Man könnte es über SÖP probieren, aber die sind so überfordert, da hörst du auch in den nächsten 12 Monaten nichts mehr.
AF hat am Anfang gar nichts ausgezahlt und GDS Refund abgeschaltet, aber seit einiger Zeit ist das alles wieder möglich.
Ich würde daher auch eher davon ausgehen, dass gewisse OTAs aus Liquiditätssicherungsgründen erstmal alle Refunds sich einholt und das nicht auszahlt / Gutschein selber rausgeben will.
Wie ist denn die Rechtslage, ist AF verpflichtet einen Zahlungsnachweis an den Pax zu liefern?

Falls es ein Flug von/in die USA ist, dann ein DOT claim aufmachen. Darauf habe ich nämlich von AF und auch in einem anderen Fall von DL jeweils einen Screenshot aus deren Datenbank bekommen, wo ALLE Daten ersichtlich waren inkl. welcher Coupon wieviel gekostet hat, wann bezahlt, refundet, etc.pp. wurde.
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Ja, schief ausgedrückt. Ich meinte nicht die Klage als solche, sondern die Erstattung der Kosten für selbige nach Obsiegen. Das Problem ist natürlich die nicht unwahrscheinliche Notwendigkeit einer Vollstreckung von Hauptforderung und Kosten, daher ja meine Frage, ob jemand weiß, wie sich Bravofly auf die relativ problemlos zu bewirkende Verurteilung verhält. Das gesamte Geschäftsgebaren und das Setup des Ladens (die Adresse in Lugano scheint eine bloße Briefkastenadresse zu sein, der Zahlungsverkehr wird über eine spanische Schwestergesellschaft in Madrid abgewickelt) lässt es für mich unwahrscheinlich erscheinen, dass die auf eine titulierte Forderung ohne Weiteres zahlen. Insofern das übliche Dilemma, schlechtem Geld gutes Geld hinterher zu werfen....

Gibt es schon erfolgreiche Klagen gegen Bravofly? Vollstreckung wird als schwierig bezeichnet, was heißt das in diesem Fall. Wenn Bravofly ein Konto in der Schweiz hat, muss man da doch irgendwie rankommen, oder?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Eine weitere Meldung meinerseits, mal gucken was nun passieren wird:

Sehr geehrte/r miamitraffic,


wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.


Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihre Flüge wie geplant durchzuführen.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir eine pauschale Ausgleichsleistung hinsichtlich Ihrer Buchungsreferenz ABC123 in Höhe von 250,00 € auf die angegebene Bankverbindung anweisen. Wir bitten um Verständnis, dass es bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann, bis die Summe Ihrem Konto gutgeschrieben wird.


Die Erstattung der Flugscheinkosten aus Buchungsreferenz DEF456 haben wir nach Artikel 10.3.1 unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen (?!) ebenfalls auf die von Ihnen genannte Bank-/Kontoverbindung veranlasst.


Hinsichtlich Ihres Umbuchungswunsches bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0180 6 320 320 (dt. Festnetz: 0,20 € pro Anruf – dt. Mobilfunknetz: max. 0,60 € pro Anruf).


Wir versprechen Ihnen, weiter an unserem Produkt und unseren Prozessen zu arbeiten, um künftige Flüge wieder rundum angenehm zu gestalten. Uns liegt viel daran, Sie weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Customer Relations Team
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Was fehlt dir denn? Das Gericht ist über das Thema hier ("Erstattung nur an OTA?") relativ hemmungslos und undifferenziert drübergebügelt. das Problembewusstsein war wohl weder bei der Beklagten noch bei dem Gericht sonderlich ausgeprägt.

Wollte eigentlich noch eine Klageerweiterung vornehmen, da seither wieder einige Flüge dazu gekommen sind mit dem gleichen Problem, aber so schnell hatte ich nicht mit einer Aburteilung gerechnet, auch wenn man das bei 495a ZPO natürlich jederzeit muss.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Nur richtig. Witzig, dass das entschieden werden musste. Gerade in Düsseldorf habe ich da schon Anerkenntnisurteile.

Und wurde dann freiwillig an den Kläger persönlich gezahlt? Hier wurde nämlich einige Zeit nach der Anerkenntniserklärung eine Erstattung vorgenommen. Drei mal dürft ihr raten - genau, wieder auf die Kreditkarte der OTA.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.309
7.950
LEJ
Was fehlt dir denn? Das Gericht ist über das Thema hier ("Erstattung nur an OTA?") relativ hemmungslos und undifferenziert drübergebügelt. das Problembewusstsein war wohl weder bei der Beklagten noch bei dem Gericht sonderlich ausgeprägt.

Das konnte ich aus dem Schreiben nicht erkennen. Die Airline hat also an die Kreditkarte des OTA erstattet und der Fluggast hat bestritten die Zahlung erhalten zu haben bzw. abgestritten, dass es seine Kreditkarte ist?