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Vielleicht im Cargobereich
Auch da ist die Nachfrage eingebrochen.
Vielleicht im Cargobereich
..., jedoch erwarte ich tatsächlich in so einem fall kulanz seitens des Transportunternehmen.
Sehe ich auch so und kann mich da freddie nur anschließen. Ich selber bin auch von solch einem Fall betroffen, aber unterm Strich bin ich da auch selber Schuld dran. In der aktuellen Situation für den Herbst/Winter ein nicht flexibles Ticket zu buchen, ist nun einmal ein Risiko. Das bin ich bewusst eingegangen und bleibe nun eben auf den (doch überschaubaren) Kosten sitzen. Was kann die Bahn dafür, dass ich in einer solchen Situation ohne Stornierungsoption buche?
Immerhin bietet die Bahn ja die Leistung an und der Zug fährt.
Ich finde, ein Gutschein zum Beispiel mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr wäre in einen solchen Fall eine vertrauensbildende Massnahme, mit der man auch werben könnte. Das Geld einzubehalten bringt doch nur einen kurzzeitigen Gewinn. Leute, die jetzt auf das Auto umgestiegen sind, werden sich zweimal überlegen, ob sie wieder ein Bahnticket kaufen.
Um ehrlich zu sein kann ich die Bahn hier verstehen. Es gilt kein innerdeutsches Reiseverbot, niemand hindert dich daran die Bahnfahrt trotzdem anzutreten und mit dem nächsten Zug zurückzufahren. Deine Situation ist ärgerlich, aber eben dein persönliches Pech. In Corona-Zeiten muss man mit so etwas rechnen.
Hotels kann ich ja auch kostenlos stornieren, die könnten ja auch sagen es wäre denen egal und Geschäftsreisende sind ja gestattet.
..., die könnten ja auch sagen es wäre denen egal und Geschäftsreisende sind ja gestattet.
Der große Irrtum:
Touristische Übernachtungen sind verboten! Alle anderen Übernachtungsgründe sind erlaubt! (Möchte hier nicht hundert erlaubte Reisegründe aufzahlen). Bin selbst betroffen und habe mich schlau gemacht.
Übernachtungsangebote werden ab dem 02.11.2020 nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Nur, Freunde macht sich die bahn mit der Einstellung nicht und ich versuche noch mehr die bahn zu meiden, dort wo es geht auf die kleineren privaten betreiber umsteigen.
Ich finde das hätte man eindeutiger formulieren müssen.
wie beweist man das
D.h. ich tauche abends um 21:30 an der Rezeption auf, bitte um ein Zimmer weil ich mir 4 weitere Stunden am Steuer nicht mehr zutraue, und die Aushilfskraft hinter der Theke muss dann ein Gutachten erstellen?SPAUZ. Sachverstaendigengutachten, Parteivernehmung (also eigene Aussage), Augenschein, Urkunde, Zeugeaussage.
Das deutsche Recht ist aber systematisch anders: Die Gesetze zaehlen nicht eine lange Latte von Einzelfaellen auf, die saemtliche erdenklichen Konstellationen abdecken sollen. Sondern es wird abstrakt formuliert, und anschliessend muss der Rechtsanwender gucken, ob sein Sachverhalt .
D.h. ich tauche abends um 21:30 an der Rezeption auf, bitte um ein Zimmer weil ich mir 4 weitere Stunden am Steuer nicht mehr zutraue, und die Aushilfskraft hinter der Theke muss dann ein Gutachten erstellen?![]()
Genau das ist hier aber aus Zeitgründen nicht möglich da viele „nicht touristische“ Übernachtungen ungeplant sind.
Ich frag mich gerade ob man es sich bei Ablehnung an der Rezeption einfach in der Lobby gemütlich machen dürfte.![]()
Das kommt darauf an, wie eng das Hotel diese aergerliche Sache mit dem Hausrecht sieht![]()
Zitat Zitat von Snappy Beitrag anzeigen
wie beweist man das
SPAUZ. Sachverstaendigengutachten, Parteivernehmung (also eigene Aussage), Augenschein, Urkunde, Zeugeaussage.
Die Aushilfskraft wird mich dann panikartig ablehnen, weil sie selbst keine Ahnung hat und jeglichen Ärger für sich und ihren Arbeitgeber vermeiden möchte. Ich muss mein Auto also entweder gegen einen Baum lenken, oder auf dem Rücksitz erfrieren. Wie Bon Scott, nur ohne Spaß dabei.Nein, der aerztliche Sachverstaendige, der Deine Fahrtuechtigkeit beurteiltNein, im Ernst, SPAUZ ist alternativ nicht kumulativ. Wir haben also Deine Aussage und ggf. ihren Augenschein, dass Du ziemlich fertig aussiehst
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"Hiermit versichere ich das Vorliegen von wichtigen, nicht touristischen Gründen für die Übernachtung.
Fuckingen, den Sanktnimmerleinstag,
Karl Otto"
Der Hotelier wendet dann die 3G Regel an. Gelesen, gelacht, gelocht. Und ist aus dem Schneider.