Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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2.017
HAM
www.hdz.hamburg
Nun ist mir mal wieder bestätigt worden weshalb die bahn und ich keine Freunde mehr werden.

gebucht im august eine fahrkarte essen nach kiefersfelden, 1. klasse. Günstigstes angebot knapp 40€.

sollte in den urlaub am 04.11.

jetzt ist privaturlaub verboten, hotel ist eh geschlossen worden.

nun versucht die Fahrkarte umzutauschen oder ähnliches.

keine chance, bahn sagt pech gehabt, ich hätte ja ein flexibles ticket buchen können.

nun ja, was kann ich dafür das ich nicht wegfahren darf, ja ich weiß, die bahn kann auch nix dafür, jedoch erwarte ich tatsächlich in so einem fall kulanz seitens des Transportunternehmen.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Um ehrlich zu sein kann ich die Bahn hier verstehen. Es gilt kein innerdeutsches Reiseverbot, niemand hindert dich daran die Bahnfahrt trotzdem anzutreten und mit dem nächsten Zug zurückzufahren. Deine Situation ist ärgerlich, aber eben dein persönliches Pech. In Corona-Zeiten muss man mit so etwas rechnen.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
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Sehe ich auch so und kann mich da freddie nur anschließen. Ich selber bin auch von solch einem Fall betroffen, aber unterm Strich bin ich da auch selber Schuld dran. In der aktuellen Situation für den Herbst/Winter ein nicht flexibles Ticket zu buchen, ist nun einmal ein Risiko. Das bin ich bewusst eingegangen und bleibe nun eben auf den (doch überschaubaren) Kosten sitzen. Was kann die Bahn dafür, dass ich in einer solchen Situation ohne Stornierungsoption buche? Immerhin bietet die Bahn ja die Leistung an und der Zug fährt.

Daher zählt die vermeintliche Kritik von hdz für mich eher zur Kategorie: "Hauptsache man konnte mal wieder über die Bahn meckern".
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Sehe ich auch so und kann mich da freddie nur anschließen. Ich selber bin auch von solch einem Fall betroffen, aber unterm Strich bin ich da auch selber Schuld dran. In der aktuellen Situation für den Herbst/Winter ein nicht flexibles Ticket zu buchen, ist nun einmal ein Risiko. Das bin ich bewusst eingegangen und bleibe nun eben auf den (doch überschaubaren) Kosten sitzen. Was kann die Bahn dafür, dass ich in einer solchen Situation ohne Stornierungsoption buche?

Immerhin bietet die Bahn ja die Leistung an und der Zug fährt.

Einfach beobachten ob der Zug wirklich so fährt oder nicht doch noch ausfällt bzw. Verspätung anhäuft. Dann über die Fahrgastrechte gehen.

Muss da auch noch 2 ausgefallene und nicht genutzte IC-Tickets von Sommer hinschicken...

Ich habe auch noch 2 Tickets für dieses Wochenende, wo ich auf ähnlichen Fall warte.

Im Nachhinein haben ich und +1 den Fahrkartenwert sicherlich bereits mit Kaffee & Eis in den Lounges der Bahn abgegolten ;)
 
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Chemist

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28.10.2017
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BSL
Ich finde, ein Gutschein zum Beispiel mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr wäre in einen solchen Fall eine vertrauensbildende Massnahme, mit der man auch werben könnte. Das Geld einzubehalten bringt doch nur einen kurzzeitigen Gewinn. Leute, die jetzt auf das Auto umgestiegen sind, werden sich zweimal überlegen, ob sie wieder ein Bahnticket kaufen.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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Ich finde, ein Gutschein zum Beispiel mit Abzug einer Bearbeitungsgebühr wäre in einen solchen Fall eine vertrauensbildende Massnahme, mit der man auch werben könnte. Das Geld einzubehalten bringt doch nur einen kurzzeitigen Gewinn. Leute, die jetzt auf das Auto umgestiegen sind, werden sich zweimal überlegen, ob sie wieder ein Bahnticket kaufen.

Aber genau dafür gibt es doch die Sparpreise...? :confused:

Man zahlt ein bisschen mehr und bekommt abzüglich 10€ den Restwert wieder. Natürlich gibt es auch Fälle, da können 10€ auch mal mehr als 50% des Ticketpreises ausmachen, wenn man einen günstigen Supersparpreis geschossen hat. Da investiere ich dann auch nicht unbedingt 5€ mehr in den Sparpreis und muss eben mit dem Risiko leben, dass ich im dümmsten Fall die Ticketkosten abschreiben muss.
Die Diskussion gab es doch erst letzte Woche oder so hier... im Buchungsprozess wurde auch schon im August mehrmals transparent darauf hingewiesen, dass Supersparpreise unter keinen Umständen (es wurde explizit auch Ausfall des Reisegrunds aufgrund von Corona erwähnt) erstattet werden und man sich lieber ein (teil)stornierbares Ticket kaufen soll.

Ich würde mich an deiner Stelle auch ärgern, aber auf die Bahn zu schimpfen halte ich hier für den falschen Ansatz ehrlich gesagt...
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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HAM
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Um ehrlich zu sein kann ich die Bahn hier verstehen. Es gilt kein innerdeutsches Reiseverbot, niemand hindert dich daran die Bahnfahrt trotzdem anzutreten und mit dem nächsten Zug zurückzufahren. Deine Situation ist ärgerlich, aber eben dein persönliches Pech. In Corona-Zeiten muss man mit so etwas rechnen.

das sehe ich halt nicht ganz so, im august war keine rede von einem Reiseverbot im November, das Corona für alles hin halten muss oder soll geht mir auf den keks.
aber ja , es ist pech, stimmt.
Hotels kann ich ja auch kostenlos stornieren, die könnten ja auch sagen es wäre denen egal und Geschäftsreisende sind ja gestattet.
Es ist ja auch kein großer Verlust und wollte nur meinen kleinen Frust loswerden, grins.
Nur, Freunde macht sich die bahn mit der Einstellung nicht und ich versuche noch mehr die bahn zu meiden, dort wo es geht auf die kleineren privaten betreiber umsteigen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Hotels kann ich ja auch kostenlos stornieren, die könnten ja auch sagen es wäre denen egal und Geschäftsreisende sind ja gestattet.

Nein, das Hotel darf Dich nicht beherbergen und muss den Vertrag sogar kuendigen. Die Bahn darf und will Dich befoerdern.

Guck auf die tatsaechliche Verbindung, wie gesagt - die Chancen stehen gut, dass Du ueber die Fahrgastrechte zum Zug kommst.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
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Naja, muss jeder selber wissen wo er die Schuld sucht. Die Bahn bietet flexible und stornierbare Tickets gegen einen Mehrpreis an, die gebuchte Leistung wird (voraussichtlich) immer noch erbracht, nur ich bin es, der die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Da irgendeinen Anspruch zu erheben, fiele mir im Traum nicht ein. Ich hätte ja auch flexibel buchen können. Dann auf Kulanz zu pochen und das Unternehmen zu meiden, nur weil es auf beiderseitige Einhaltung der Bedingungen besteht, erscheint mir da ein wenig wie eine kindische Trotzreaktion. Möchte ich fahren und die Fahrt kann nicht wie angegeben erbracht werden, besteht die Masse (zurecht) ja auch immer auf ihre Fahrgastrechte. Soll die Bahn da jetzt zukünftig auch Kulanz einfordern, wegen unvorhergesehener Ereignisse? (Ja ich weiß, Äpfel und Birnen...)

Ich will in diesem Thread nicht auch mit Corona anfangen, aber auch im Sommer hatten wir noch Corona-Fälle und gewisse Einschränkungen und es wurde davon gesprochen, dass im Herbst mit einer zweiten Welle zu rechnen ist. Buche ich in solch einer Situation nicht flexibel, ist das nun mal ein gewisses Risiko, welches ich aber in dem Moment bewusst in Kauf nehme. Und genau dies wurde von Anfang an auch genau so von der Bahn kommuniziert.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
..., die könnten ja auch sagen es wäre denen egal und Geschäftsreisende sind ja gestattet.

Der große Irrtum:

Touristische Übernachtungen sind verboten! Alle anderen Übernachtungsgründe sind erlaubt! (Möchte hier nicht hundert erlaubte Reisegründe aufzahlen). Bin selbst betroffen und habe mich schlau gemacht.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Der große Irrtum:

Touristische Übernachtungen sind verboten! Alle anderen Übernachtungsgründe sind erlaubt! (Möchte hier nicht hundert erlaubte Reisegründe aufzahlen). Bin selbst betroffen und habe mich schlau gemacht.

auch wenn wir schon stark vom Thema abweichen, welche anderen Gründe außer einer notwendigen Geschäftsreise sind erlaubt? Quelle angeben reicht mir!
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Aber wie definiert sich dann touristisch? Ich finde das hätte man eindeutiger formulieren müssen.

Beispiele:

- man holt etwas in 500 km Entfernung ab und will nicht 10 Stunden im Auto sitzen, sondern lieber übernachten.
- man kommt aus dem Ausland so spät am Flughafen an das es keine Züge mehr nach Hause gibt.
- Das Auto ist unterwegs kaputt und die Werkstatt macht erst am nächsten Tag wieder auf.
- Aufgrund einer Zugverspätung ist der letzte Anschlusszug des Tages weg und der nächste fährt erst um 6 Uhr morgens
- die Wohnung hat einen Wasser/Feuerschaden
- man besucht Freunde/Verwandte und kann nicht in deren Wohnung übernachten
u.s.w.

Alles nicht touristisch, aber wie beweist man das dem Hotel?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich finde das hätte man eindeutiger formulieren müssen.

Das deutsche Recht ist aber systematisch anders: Die Gesetze zaehlen nicht eine lange Latte von Einzelfaellen auf, die saemtliche erdenklichen Konstellationen abdecken sollen. Sondern es wird abstrakt formuliert, und anschliessend muss der Rechtsanwender gucken, ob sein Sachverhalt darunter faellt.

wie beweist man das

SPAUZ. Sachverstaendigengutachten, Parteivernehmung (also eigene Aussage), Augenschein, Urkunde, Zeugeaussage.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Das deutsche Recht ist aber systematisch anders: Die Gesetze zaehlen nicht eine lange Latte von Einzelfaellen auf, die saemtliche erdenklichen Konstellationen abdecken sollen. Sondern es wird abstrakt formuliert, und anschliessend muss der Rechtsanwender gucken, ob sein Sachverhalt .

Genau das ist hier aber aus Zeitgründen nicht möglich da viele „nicht touristische“ Übernachtungen ungeplant sind.

Ich frag mich gerade ob man es sich bei Ablehnung an der Rezeption einfach in der Lobby gemütlich machen dürfte. ;)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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D.h. ich tauche abends um 21:30 an der Rezeption auf, bitte um ein Zimmer weil ich mir 4 weitere Stunden am Steuer nicht mehr zutraue, und die Aushilfskraft hinter der Theke muss dann ein Gutachten erstellen? :confused:

Nein, der aerztliche Sachverstaendige, der Deine Fahrtuechtigkeit beurteilt ;) Nein, im Ernst, SPAUZ ist alternativ nicht kumulativ. Wir haben also Deine Aussage und ggf. ihren Augenschein, dass Du ziemlich fertig aussiehst ;)

Genau das ist hier aber aus Zeitgründen nicht möglich da viele „nicht touristische“ Übernachtungen ungeplant sind.

Der oben beschriebene Augenschein, eine Urkundsvorlage (z.B. Verspaetungsbescheinigung der Bahn) oder eine Zeugenaussage (-> Mitreisender) koennen sofort vorgenommen werden.

Ich frag mich gerade ob man es sich bei Ablehnung an der Rezeption einfach in der Lobby gemütlich machen dürfte. ;)

Das kommt darauf an, wie eng das Hotel diese aergerliche Sache mit dem Hausrecht sieht ;)
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.250
897
Zitat Zitat von Snappy Beitrag anzeigen
wie beweist man das
SPAUZ. Sachverstaendigengutachten, Parteivernehmung (also eigene Aussage), Augenschein, Urkunde, Zeugeaussage.

"Hiermit versichere ich das Vorliegen von wichtigen, nicht touristischen Gründen für die Übernachtung.

Fuckingen, den Sanktnimmerleinstag,
Karl Otto"

Der Hotelier wendet dann die 3G Regel an. Gelesen, gelacht, gelocht. Und ist aus dem Schneider.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Nein, der aerztliche Sachverstaendige, der Deine Fahrtuechtigkeit beurteilt ;) Nein, im Ernst, SPAUZ ist alternativ nicht kumulativ. Wir haben also Deine Aussage und ggf. ihren Augenschein, dass Du ziemlich fertig aussiehst ;)
Die Aushilfskraft wird mich dann panikartig ablehnen, weil sie selbst keine Ahnung hat und jeglichen Ärger für sich und ihren Arbeitgeber vermeiden möchte. Ich muss mein Auto also entweder gegen einen Baum lenken, oder auf dem Rücksitz erfrieren. Wie Bon Scott, nur ohne Spaß dabei.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Es wird nicht alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird ;)

"Hiermit versichere ich das Vorliegen von wichtigen, nicht touristischen Gründen für die Übernachtung.

Fuckingen, den Sanktnimmerleinstag,
Karl Otto"

Der Hotelier wendet dann die 3G Regel an. Gelesen, gelacht, gelocht. Und ist aus dem Schneider.

In Bremen sieht es die Verordnung explizit so vor, ja.