Die Diskussion über Entschädigungen erinnert mich an einige Fragen, die sich in den letzten Monaten angehäuft haben. Konkret geht es um die Behandlung von Zwischenstopps im Rahmen einer Verbindung, und ob ich als Kunde ein Recht auf die gebuchte Streckenführung habe.
Fall 1: Die Strecke ist A-B-C, wobei zwischen B und C ein stunden- oder gar tagelanger Zwischenstopp liegt. Auf der ersten Teilstrecke A-B häuft sich einiges an Verspätung an, ich erreiche B erst spät oder sogar erst am Folgetag. Steht mir eine Entschädigung und ggf. ein Hotel zu, oder ist dies hinfällig weil C wegen des langen Stopps weiterhin planmäßig zu erreichen ist?
Fall 2: Selbiges Szenario, wobei A-B nur mit Nahverkehr und B-C (auch) mit Fernverkehr zurückgelegt wird. Auf A-B besteht folglich keine Zugbindung, aber auch kein Recht den Fernverkehr zu nutzen. Jetzt ist einer der Nahverkehrszüge zwischen A und B verspätet, B kann planmäßig nur noch erreicht werden wenn ich den Fernverkehr nehme. C ist wegen des langen Zwischenstopps weiterhin pünktlich mit Nahverkehr erreichbar, darf ich auf A-B trotzdem den Fernverkehr nutzen?
Fall 3: Nochmals A-B-C, wobei die Fahrt über B einen Umweg darstellt. Wegen Verspätung ist die Strecke nicht mehr planmäßig in der gewünschten Reihenfolge abzufahren, ein direkter Zug nach C würde mich aber rechtzeitig ans Ziel bringen. Muss ich mich damit zufrieden geben, wie geplant in C anzukommen?
Fall 4: Ähnliches Szenario wie 3., B wäre mit Wegfall der Zugbindung noch erreichbar. Der noch mögliche Weg nach B führt allerdings über C, ich würde folglich A-C-B-C fahren. Erlaubt?
Hintergrund: Um Geld zu sparen und flexibel zu bleiben ist es oft attraktiv, die gewünschte Strecke ausschließlich mit dem Nahverkehr zurückzulegen und für den Supersparpreis ein paar Meter Fernverkehr anzuhängen. Das Ziel auf dem Ticket entspricht somit nicht dem eigentlichen Ziel der Reise. Unabhängig davon macht es oft auch Sinn, den Besuch bei Tante Hilde und den Folgebesuch bei Onkel Heinz auf ein Ticket zu buchen.