Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Wäre auch in dem Fall entwendet, vgl. "Containern". Aber man weiß es nicht, es sind natürlich auch Konstellationen denkbar, in denen es eine legitime Herkunft gibt.

wobei die Bahn auch dabei Codes aus dem Verkehr ziehen könnte, wenn sie die ganze Aktion stoppt und neue Codes verteilt, die evtl. erst beim Kauf auf dem Beleg gedruckt werden, aber ja deren IT kann sowas natürlich nicht ;)
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.010
3.958
hat eigentlich noch jemand diese ominösen 1.000 Prämienpunkte bekommen ?
Ich habe sie bekommen, obwohl ich mich im Sommer 2020 mit den Restpunkten aus 2019 und dem Kauf der Bahncard First 25 gerade so nochmal in den Status reingemogelt habe und seitdem genau Null Bahnfahrten hatte.

Ich überlege, ob ich mir diesen Sommer die günstigste Bahncard kaufe, um mit den 1000 Punkten aus Dezember 2020 und den aktuellen 1000 ein Jahe lang kostenlosen Kaffee am Hauptbahnhof zu haben ;-)
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
185
73
Kann jemand berichten, ob es tatsächlich seit diesem Pfingst-Wochenende wieder Kaffee- und Kaltgetränke in den DB Lounges gibt, wie angekündigt?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Ich habe sie bekommen, obwohl ich mich im Sommer 2020 mit den Restpunkten aus 2019 und dem Kauf der Bahncard First 25 gerade so nochmal in den Status reingemogelt habe und seitdem genau Null Bahnfahrten hatte.

Ich überlege, ob ich mir diesen Sommer die günstigste Bahncard kaufe, um mit den 1000 Punkten aus Dezember 2020 und den aktuellen 1000 ein Jahe lang kostenlosen Kaffee am Hauptbahnhof zu haben ;-)

für den Status reicht aber eigentlich auch die kostenlose BahnBonus-Card.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Das ist der "Große Irrtum (der Menschheit)".

Es gibt sie nicht, die BahnBonus-comfort-Card

Im Businessbereich gibt's sie schon ;)

Beförderungsbedingungen K5.2 https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahn...sbedingungen_der_db_ag_-_stand_17_05_2021.pdf

Mit Erreichen des Comfort-Status bekommt der Kunde automatisch eine Karte mit Comfort-Status zugesandt, die seine bisherige BahnCard/BonusCard Business ersetzt und zur Inanspruchnahme der unter www.bahn.de/comfortstatus aufgeführten Statusleistungen dient; die Laufzeit dieser Karte mit Comfort-Status entspricht der Restlaufzeit und den sonstigen Vertragsbedingungen der ursprünglichen Karte.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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Kann jemand berichten, ob es tatsächlich seit diesem Pfingst-Wochenende wieder Kaffee- und Kaltgetränke in den DB Lounges gibt, wie angekündigt?
Komme heute Nachmittag vsl. an einer vorbei und kann dann schauen, wobei ich nicht weiß, ob heute schon "Pfingswochenende" ist.

Soll leider nicht kommen.
Ich würde doch nach der wohlklingenden oben verlinkten PM doch annehmen, dass das so kommt?
Selbst mitgebrachte Dinge essen / trinken ist seit einigen Tagen ja auch wieder gestattet. Wobei der Ausschank in Bezug auf andere Innengastronomie auch irgendwie inkonsequent wäre.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
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Komme heute Nachmittag vsl. an einer vorbei und kann dann schauen, wobei ich nicht weiß, ob heute schon "Pfingswochenende" ist.


Ich würde doch nach der wohlklingenden oben verlinkten PM doch annehmen, dass das so kommt?
Selbst mitgebrachte Dinge essen / trinken ist seit einigen Tagen ja auch wieder gestattet. Wobei der Ausschank in Bezug auf andere Innengastronomie auch irgendwie inkonsequent wäre.
Habe eben in Berlin in der Premium lounge gefragt, es gibt keinerlei Service.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.227
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Persönliche soeben erfolgte Erhebung: Kein Kaffee in der Lounge. Sah auch nicht so aus, als würde sich das Morgen ändern.
Dafür aber trinken eines externen Kaffees gestattet.
Wundert mich nach der erfolgten Ankündigung schon etwas.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
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Köln
Persönliche soeben erfolgte Erhebung: Kein Kaffee in der Lounge. Sah auch nicht so aus, als würde sich das Morgen ändern.
Dafür aber trinken eines externen Kaffees gestattet.
Wundert mich nach der erfolgten Ankündigung schon etwas.
Dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, sollte bei der Bahn nun wirklich keine Überraschung sein.

Ein freundlicher Zugchef hat heute immerhin für knapp 100 Anschlussreisende die Tür noch aufgelassen, die wollten den mal wieder nicht warten lassen.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.227
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Dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, sollte bei der Bahn nun wirklich keine Überraschung sein.

Ein freundlicher Zugchef hat heute immerhin für knapp 100 Anschlussreisende die Tür noch aufgelassen, die wollten den mal wieder nicht warten lassen.
Entschuldigung, ja ich gebe dir Recht. Ich hatte mich von der offiziell wirkenden schriftlichen Ankündigung täuschen lassen. :cautious:
 

Elchfreund

Reguläres Mitglied
22.02.2020
35
16
Persönliche soeben erfolgte Erhebung: Kein Kaffee in der Lounge. Sah auch nicht so aus, als würde sich das Morgen ändern.
Dafür aber trinken eines externen Kaffees gestattet.
Wundert mich nach der erfolgten Ankündigung schon etwas.

Seit Freitag gibt es in der ersten Klasse wieder die Gratis-Schoki und im Restaurant wird wieder offiziell Bier, Wein und Co (nur in Flaschen) verkauft.
Allerdings alles weiterhin to go und auch kein APS.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Meint ihr so nen Ebay 15€ Ecoupon lässt sich auch einlösen bei:
a.) Fahrt von D nach NL
b.) Fahrt von NL nach D
(Super Sparpreis Europa)?
 

Flugi

Aktives Mitglied
07.01.2014
178
150
Bonn
Das ist ja echt mal ein Durchbruch: „Wer nach einer Zugverspätung von der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern. »Kinderleicht« und binnen fünf Minuten zu erledigen werde das Verfahren, teilte Bahnchef Richard Lutz mit.“

 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Das ist ja echt mal ein Durchbruch: „Wer nach einer Zugverspätung von der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern. »Kinderleicht« und binnen fünf Minuten zu erledigen werde das Verfahren, teilte Bahnchef Richard Lutz mit.“


gilt aber wohl nicht für vergangene Fahrten
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.227
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Ich hatte immer mit einer digitalen Version des heutigen Formulars gerechnet.
Das liest sich jetzt nicht so, als würde die Online-Variante mit BC100 oder Zeitkarten funktionieren.
Sondern eher so wie ein zusätzlicher "Fahrgastrechte-Button" für in der App hinterlegte Tickets.
Die Umwelt würde sich bestimmt auch über eine digitale Rückmeldung und nicht mehr den ausgedruckten E-Postbrief freuen
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.031
4.046
FRA
Sondern eher so wie ein zusätzlicher "Fahrgastrechte-Button" für in der App hinterlegte Tickets.
So verstehe ich das auch:
Über ihr Kundenkonto können Bahnreisende auf bahn.de oder mobil in der App DB Navigator die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und ihre Entschädigung mit wenigen Klicks beantragen.

1621873063852.png
 
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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
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285
Köln
Mit BC100 wird es funktionieren, das hat die DB schon bestätigt. Hat mich auch eher überrascht.
Wünschen würde ich es mir, würde allerdings den Missbrauch beflügeln, daher glaub ich nicht so wirklich dran. Bald ist ja bei höherer Gewalt sowieso Schluss, dass könnte noch sehr schwammig werden. Nicht, dass die Prozesse dann kostenoptimiert zulasten der Zeit werden.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Die Diskussion über Entschädigungen erinnert mich an einige Fragen, die sich in den letzten Monaten angehäuft haben. Konkret geht es um die Behandlung von Zwischenstopps im Rahmen einer Verbindung, und ob ich als Kunde ein Recht auf die gebuchte Streckenführung habe.

Fall 1: Die Strecke ist A-B-C, wobei zwischen B und C ein stunden- oder gar tagelanger Zwischenstopp liegt. Auf der ersten Teilstrecke A-B häuft sich einiges an Verspätung an, ich erreiche B erst spät oder sogar erst am Folgetag. Steht mir eine Entschädigung und ggf. ein Hotel zu, oder ist dies hinfällig weil C wegen des langen Stopps weiterhin planmäßig zu erreichen ist?

Fall 2: Selbiges Szenario, wobei A-B nur mit Nahverkehr und B-C (auch) mit Fernverkehr zurückgelegt wird. Auf A-B besteht folglich keine Zugbindung, aber auch kein Recht den Fernverkehr zu nutzen. Jetzt ist einer der Nahverkehrszüge zwischen A und B verspätet, B kann planmäßig nur noch erreicht werden wenn ich den Fernverkehr nehme. C ist wegen des langen Zwischenstopps weiterhin pünktlich mit Nahverkehr erreichbar, darf ich auf A-B trotzdem den Fernverkehr nutzen?

Fall 3: Nochmals A-B-C, wobei die Fahrt über B einen Umweg darstellt. Wegen Verspätung ist die Strecke nicht mehr planmäßig in der gewünschten Reihenfolge abzufahren, ein direkter Zug nach C würde mich aber rechtzeitig ans Ziel bringen. Muss ich mich damit zufrieden geben, wie geplant in C anzukommen?

Fall 4: Ähnliches Szenario wie 3., B wäre mit Wegfall der Zugbindung noch erreichbar. Der noch mögliche Weg nach B führt allerdings über C, ich würde folglich A-C-B-C fahren. Erlaubt?

Hintergrund: Um Geld zu sparen und flexibel zu bleiben ist es oft attraktiv, die gewünschte Strecke ausschließlich mit dem Nahverkehr zurückzulegen und für den Supersparpreis ein paar Meter Fernverkehr anzuhängen. Das Ziel auf dem Ticket entspricht somit nicht dem eigentlichen Ziel der Reise. Unabhängig davon macht es oft auch Sinn, den Besuch bei Tante Hilde und den Folgebesuch bei Onkel Heinz auf ein Ticket zu buchen.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
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Köln
Da hilft ein Blick in die Fahrgastrechte:

Fall 1: Fahrgastrechte beziehen sich immer auf den Zielort, wenn C planmäßig erreicht werden kann, dann bestehen natürlich keine Ansprüche.

Fall 2: Auch da wieder: Der Bezug ist immer auf den Zielbahnhof, sollte dein Zielbahnhof mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreicht werden, dann könntest du den Fernverkehr nutzen, ansonsten nicht.

Fall 3: Ist bei deiner gebuchten Verbindung eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort zu erwarten, ist die Zugbindung aufgehoben. Es ist dann egal wie du fährst. Du kannst einen früheren Zug nehmen, du kannst deine Strecke A-B-C auch normal mit einen späteren Zug fahren, du kannst die Direktverbindung nehmen usw. Du kannst im Prinzip jeden beliebigen Zug über jede verkehrsübliche Strecke und deinen Umweg nehmen.

Du bekommst dann aber natürlich keine Erstattung für deine Verspätung, da du die Möglichkeit gehabt hättest dein Ziel mit einer Alternative pünktlich zu erreichen.

Fall 4: Nein, wenn du am Ziel bist, dann bist du am Ziel, dann kannst du natürlich nicht zurück zu B fahren. Du kannst natürlich eine spätere/frühere Verbindung nutzen, die die Strecke A-B-C abfährt, aber A-C-B-C geht nicht. Auch da gilt dann: Wenn du dein Ziel noch pünktlich hättest erreichen können, gibt es kein Geld zurück.