Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.557
238
RLG
kreuzundpeer.de
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wie lange speichert die Bahn denn überhaupt, mit welchen Zügen du dein Online-Ticket genutzt hast? Die Erstattung kann man ja bis zu 12 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraums des Tickets machen. Wenn die jetzt gar keinen Zangenabdruck mehr sehen wollen, kennen die doch nur vom Ticketcheck her doch nur den ersten Zug, in dem das Ticket gescannt wurde...
Das Ticket wird ja so oder so nicht immer gescannt, d.h. daraus kann die Bahn auch nicht immer alle benötigten Infos ziehen.

So wie ich es verstehe, versucht die DB, aus der angegebenen, tatsächlichen Anschlusszeit auf die verwendeten Züge zu schließen. Wie auch immer das bei komplexen Buchungen funktionieren soll, wenn sich z.B. der Alternativzug ebenfalls verspätet hat... Ich würde mich da auf Rückfragen seitens der DB einstellen
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.554
15.433
www.red-travels.com
Exklusive BahnCard Business-Wochen: vom 14.06. bis zum 25.06.2021 fahren alle BahnCard Business-Inhaber jeweils montags bis freitags in den Fernverkehrszügen der DB (ICE, IC/EC) ganz ohne Ticket! Sie benötigen lediglich eine gültige BahnCard Business 25/50 und eine Sitzplatzreservierung pro Fahrt.


Gehen Sie und Ihre Kolleg:innen für nur 4 Euro (2. Klasse) bzw. 5,30 Euro (1. Klasse) mit der Bahn nachhaltig auf Geschäftsreise.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.445
762
leider nicht für die Business-Bahnbonuscard... Dass es nicht für die Bahncard100-business-Inhaber gilt, ist ja klar, aber die anderen Geschäftskunden will man nicht zurückholen?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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leider nicht für die Business-Bahnbonuscard... Dass es nicht für die Bahncard100-business-Inhaber gilt, ist ja klar, aber die anderen Geschäftskunden will man nicht zurückholen?

man will doch nur auf die Vielfahrer zugehen, alle anderen hätten sich ja beim BB-Supersparpreis eindecken können (oder beim aktuell noch gültigen Supersparpreis Young, sofern unter 27)
 

Travel_Lurch

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
2.499
871
leider nicht für die Business-Bahnbonuscard... Dass es nicht für die Bahncard100-business-Inhaber gilt, ist ja klar, aber die anderen Geschäftskunden will man nicht zurückholen?
Wie kommst Du darauf, dass das für Bahn Business nicht gilt?
Zitat aus der Bahn-eMail:
„bringen Sie wieder Bewegung in Ihr Geschäftsleben! Während unserer exklusiven BahnCard Business-Wochen vom 14.06. bis zum 25.06.2021 reisen Sie montags bis freitags mit Ihrer BahnCard Business, …“
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.232
927
Der Antrag auf Erstattung bei der DB ist jetzt online möglich.

Funktioniert so weit recht intuitiv. Leider ist das Feld fürs Reiseziel aber ausgegraut und nicht änderbar. Wenn (anders als im Ticket angegeben) die tarifliche Gleichstellung genutzt wurde und es dort zu einer Verspätung kam, muss wohl weiter das Papierformular nutzen.
Kann bei Erstattungsart weiterhin "Gutschein" gewählt werden? Denn dafür gab/gibt es immer 20% Zuschlag, wenn ich es am Schalter gemacht habe.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.932
7.136
Wie sieht es derzeit eigentlich mit dem Alkoholkonsum im Nah- und Fernverkehr aus? Immer noch verboten? Wieder erlaubt? Unterschiedliche Regelungen pro Bundesland und Landkreis? Fahrgäste mit Bier sieht man wieder öfter, es kann aber auch sein dass es dem Zugbegleiter einfach nur wurscht ist.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.123
7.493
LEJ
In Niedersachsen/Bremen ist Alkohol schon seit einiger Zeit aus dem Nahverkehr verbannt (VBN / Nordwestbahn / Metronom).
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Wie kommst Du darauf, dass das für Bahn Business nicht gilt?
Zitat aus der Bahn-eMail:
„bringen Sie wieder Bewegung in Ihr Geschäftsleben! Während unserer exklusiven BahnCard Business-Wochen vom 14.06. bis zum 25.06.2021 reisen Sie montags bis freitags mit Ihrer BahnCard Business, …“
Es gilt nur für die BahnCard Business aber nicht für die Bahn Bonuscard Business
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
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LEJ
Wie sieht es derzeit eigentlich mit dem Alkoholkonsum im Nah- und Fernverkehr aus? Immer noch verboten? Wieder erlaubt? Unterschiedliche Regelungen pro Bundesland und Landkreis? Fahrgäste mit Bier sieht man wieder öfter, es kann aber auch sein dass es dem Zugbegleiter einfach nur wurscht ist.
Seitens der DB Fernverkehr war der Konsum nir verboten, das waren lediglich die Landesverordnungen.

Im Bistro wird auch wieder normales Bier verkauft. Sollte also kein Problem sein.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Mit Bundesnotbremse galt (bzw. gilt, in noch einer Handvoll Landkreisen) die Maskenpflicht bundesrechtlich, ohne nur noch landes- und kommunalrechtlich. Es bleibt also der vielzitierte "Flickenteppich", wenn man sich komplett rechtskonform verhalten will, denn mit Maske kein Essen/Trinken. Faktisch wird Essen und Trinken trotz Maskenpflicht ja geduldet.
 

jotxl

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19.11.2009
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TXL
Exklusive BahnCard Business-Wochen: vom 14.06. bis zum 25.06.2021 fahren alle BahnCard Business-Inhaber jeweils montags bis freitags in den Fernverkehrszügen der DB (ICE, IC/EC) ganz ohne Ticket! Sie benötigen lediglich eine gültige BahnCard Business 25/50 und eine Sitzplatzreservierung pro Fahrt.


Gehen Sie und Ihre Kolleg:innen für nur 4 Euro (2. Klasse) bzw. 5,30 Euro (1. Klasse) mit der Bahn nachhaltig auf Geschäftsreise.

Ich wähle immer Gutschein aus aber bekam nie 20% extra...?
das war und ist eine zeitlich bisher unbefristete Aktion, die nur gilt, wenn man die Entschädigung im RZ geltend macht.
 
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joubin81

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07.09.2016
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übrigens durfte ich heute in die Premium-Lounge in Berlin, da die MA nicht klären konnte ob ich Zutritt hätte oder nicht (hatte 2. Klasse Flexpreis + 1. Klasse BahnBonus-Upgrade vorgezeigt).

Konnte somit mal 'probesitzen' - Kaffee o.a. gibt es immer noch nicht.
 

Flugi

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07.01.2014
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Bonn
übrigens durfte ich heute in die Premium-Lounge in Berlin, da die MA nicht klären konnte ob ich Zutritt hätte oder nicht (hatte 2. Klasse Flexpreis + 1. Klasse BahnBonus-Upgrade vorgezeigt).
Du warst zu Recht in der (sehr schönen, wie ich finde) Lounge: „Die Prämie gilt jeweils in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte 2. Klasse zum Flexpreis oder einer BC 100 2.Klasse als Zugangsberechtigung für die DB Lounge.“
 
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Batman

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18.11.2017
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Passt jetzt nicht 100%, aber vielleicht für die Bahnfahrer dennoch interessant. Studie der European Railway Agency zur Reisesicherheit in Zeiten von Corona.
 

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Du warst zu Recht in der (sehr schönen, wie ich finde) Lounge: „Die Prämie gilt jeweils in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte 2. Klasse zum Flexpreis oder einer BC 100 2.Klasse als Zugangsberechtigung für die DB Lounge.“
Gemeint ist es so bestimmt nicht. Aber klare Zugangsbedingungen liegen (noch?) nicht vor. Und Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders.
 

Flugi

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178
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Bonn
Gemeint ist es so bestimmt nicht. Aber klare Zugangsbedingungen liegen (noch?) nicht vor. Und Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders.
Wieso sollte das nicht so gemeint sein? Zugangsvoraussetzung für die Premium Lounge ist ein Flexpreis 1. Klasse (oder eine BC100 1. Klasse) - und ein Flexpreis 2. Klasse ist in Verbindung mit einem Upgrade genau das: ein Flexpreis 1. Klasse.
 
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Airsicknessbag

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Die Sparbrötchen mit Sparpreis 1. Klasse fliegen raus, und die noch größeren Sparbrötchen mit Upgrades bleiben drin? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das gewollt ist, vor allem mit dem Ansatz "Premium = Vielzahler", den die Bahn jetzt ergriffen hat.
 

Flugi

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Die Sparbrötchen mit Sparpreis 1. Klasse fliegen raus, und die noch größeren Sparbrötchen mit Upgrades bleiben drin? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das gewollt ist, vor allem mit dem Ansatz "Premium = Vielzahler", den die Bahn jetzt ergriffen hat.
Wer einen Flexpreis für die 2. Klasse kauft, ist kein Sparbrötchen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach Geschäftsreisender mit ungünstiger Reiserichtlinie. Unabhängig davon gilt, dass ein zweitklassiges Flexticket durch den Einsatz eines Upgrades zum erstklassigen Flexticket wird. Ebenso, wie ein Sparpreis nach Upgrade ein Sparpreis bleibt. Das ist völlig unbestritten und von der Bahn - auch im Zusammenhang mit dem Lounge-Zugang- mehrfach bestätigt.

Vor diesem Hintergrund erstaunt mich das Erlebnis von @joubin81 ein bisschen, aber es wäre nicht das erste Missverständnis in einer DB Lounge (oder der einer Fluggesellschaft). Ich habe zum Beispiel mehrfach gehört, dass Begleitkinder nicht In den Premium-Bereich gelassen wurden, weil dies nur mittelbar in den Nutzungsbedingungen geregelt war. Jetzt steht es auch ausdrücklich drin. Ich vermute mal, dass die Bahn da bei Upgrades nicht unbedingt scharf drauf ist.
 
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red_travels

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Die Sparbrötchen mit Sparpreis 1. Klasse fliegen raus, und die noch größeren Sparbrötchen mit Upgrades bleiben drin? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das gewollt ist, vor allem mit dem Ansatz "Premium = Vielzahler", den die Bahn jetzt ergriffen hat.

die Sparpreise 1. Klasse sind doch schon länger ausgeschlossen.

Hannover: Inzidenz stabil unter 35 aber Lounge weiterhin keine Getränke. An welche Richtlinie hält sich die Bahn dabei? im Restaurant geht's doch auch in den Innenbereich