? Im Mäcces im Hauptbahnhof Hannover ist der Verzehr von dort gekauftem Essen und Trinken auch gestattet. Verstehe nun diese genannte Rechtsgrundlage nicht.§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 Bsp. 2 Corona-VO NI. Maskenpflicht in Bahnhöfen.
§ 3 Abs. 5 Corona-VO NI: In Gastronomiebetrieben am Platz gilt Abs. 1 nicht.? Im Mäcces im Hauptbahnhof Hannover ist der Verzehr von dort gekauftem Essen und Trinken auch gestattet. Verstehe nun diese genannte Rechtsgrundlage nicht.
Insb. im Kontext der hier zitierten PM, dass es ab Pfingsten wieder mehr Service gibt, verstehe ich das Zögern nicht.? Im Mäcces im Hauptbahnhof Hannover ist der Verzehr von dort gekauftem Essen und Trinken auch gestattet. Verstehe nun diese genannte Rechtsgrundlage nicht.
Würde ich auch verstehen, dass Essen und Trinken dort nicht erlaubt ist, wenn überall Essen und Trinken nicht erlaubt ist. Im Zug darf ich essen kaufen und es an Ort und Stelle verzehren (oder halt an meinem 5 Meter entfernten Sitzplatz), im Mäcces in Hannover Hauptbahnhof darf ich essen und trinken, aber in der DB Lounge (die ja sonst auch Getränke bereit stellt), darf ich es nicht? Es ist ja nicht so, als würde die DB da nun extra einen Kaffeevollautomaten hinstellen wollen, damit man in der Lounge seine Maske absetzten darf. Da gibts seit eh und je Kaffespezialitäten und Kaltgetränke. Für mich gibt es keinen Unterschied, zwischen Bordrestaurant, Mäcces im Bahnhof und DB Lounge im Bahnhof.Insb. im Kontext der hier zitierten PM, dass es ab Pfingsten wieder mehr Service gibt, verstehe ich das Zögern nicht.
Habe den Eindruck, dass sich insb. die Lounge-Mitarbeiter:innen zu Tode langweilen und gern mehr machen würden (zumindest manche).
Eiskaltes Kosten sparen kann ich mir bei der Bahn kaum vorstellen, eher sehr langsamme Prozesse.
§ 3 Abs. 5 Corona-VO NI: In Gastronomiebetrieben am Platz gilt Abs. 1 nicht.
Hessen wird vermutlich ähnlich sein, aber ich prüfe jetzt nicht das Landesrecht für sämtliche Lounge-Standorte durch![]()
stimmt. allerdings sind alle Sitztaschen voll mit Speisekarten, um 'Appetit' anzuregen...Ich bin heute in drei ICEs gefahren und in keinem gab es in der 1. Klasse den „am Platz Service“. Ein Fahrgast fragte nach, es hieß, den gibt es derzeit noch nicht. Also die Pressemitteilung von Mai diesen Jahres kann man vergessen…
Kann es sein, dass das Lounge Thema mit der Selbstbedienung zusammenhängt?§ 3 Abs. 5 Corona-VO NI: In Gastronomiebetrieben am Platz gilt Abs. 1 nicht.
Hessen wird vermutlich ähnlich sein, aber ich prüfe jetzt nicht das Landesrecht für sämtliche Lounge-Standorte durch![]()
Ich glaube, dass es mit den Zapfanlagen zusammenhängt. Die müssten nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Hat jedenfalls mal jemand erzählt.Kann es sein, dass das Lounge Thema mit der Selbstbedienung zusammenhängt?
In den LH Lounges ist es ja noch ähnlich, dass sich kein Kunde den Kaffee selbst ziehen darf.
Das würde dann ja auch für BC100 + 1. Klasse Upgrade möglich seinSo, ich habe nachgefragt - und die Bahn sagt: Flexticket 2. Klasse plus Upgrade = Zutritt zur DB Premium Lounge.
Exakt. Das folgt automatisch daraus.Das würde dann ja auch für BC100 + 1. Klasse Upgrade möglich sein![]()
Woher hast du die Information, dass das nicht stimmt?Nochmal in Anschluss zur Diskussion letztens, inwiefern der Fernverkehr FFP2-Maskenpflichten an Bord durchsetzt: Konnte ich in keinster Weise feststellen. Ich bin letztens mit dem Fernverkehr durch NRW zwischen Bochum und Luxemburg gefahren, und in beiden Richtungen hat kein Zugbegleiter dies durchgesetzt. Auf der Hinfahrt hat mir einer der Zugchefs (gab während meiner Fahrt einen Personalwechsel) sogar explizit bestätigt, dass es keine FFP2-Maskenpflicht an Bord gäbe, obwohl das nicht stimmt.
Bei der Aggressivität der Menschen, würde ich das als einzelner Mitarbeiter im Zug auch nicht durchsetzen wollen.Nochmal in Anschluss zur Diskussion letztens, inwiefern der Fernverkehr FFP2-Maskenpflichten an Bord durchsetzt: Konnte ich in keinster Weise feststellen. Ich bin letztens mit dem Fernverkehr durch NRW zwischen Bochum und Luxemburg gefahren, und in beiden Richtungen hat kein Zugbegleiter dies durchgesetzt. Auf der Hinfahrt hat mir einer der Zugchefs (gab während meiner Fahrt einen Personalwechsel) sogar explizit bestätigt, dass es keine FFP2-Maskenpflicht an Bord gäbe, obwohl das nicht stimmt.
ich dachte das wäre wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.Woher hast du die Information, dass das nicht stimmt?
Auf den Seiten der Bahn finden sich nur Hinweise auf die Empfehlung, eine FFP2 Masken zu tragen, auf Situationen, bei denen keine Maske getragen werden muss, und Hinweise auf die jeweiligen Landesregeln. Kurzum, die Bahn sagt, es gelten die gesetzlichen Regelungen, aber wir würden uns freuen, wenn alle eine FFP2 Maske tragen würden, weil das für uns einfacher ist.
Woher hast du die Information, dass das nicht stimmt?
ich dachte das wäre wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Dann hätte sie das zumindest in NRW auch durchsetzen müssen. In anderen Bundesländern hingegen besteht die Pflicht teilweise nur im Nahverkehr.Das steht in der Corona-VO von NRW.
Tatsächlich müsste sie die Leute sogar rausschmeißen, § 5 Abs. 8 CoronaSchVO NW.Dann hätte sie das zumindest in NRW auch durchsetzen müssen.
Kann es sein, dass das Lounge Thema mit der Selbstbedienung zusammenhängt?
In den LH Lounges ist es ja noch ähnlich, dass sich kein Kunde den Kaffee selbst ziehen darf.
Bin gerade beim Umstieg in DUS Hbf extra zum schauen zur Lounge gelaufen, sah auch hier positiv aus, hatte aber keine Zeit hinein zu gehen.Getränke in Hannover in der Lounge wieder verfügbar, dafür muss aber nun wieder ein Kontaktformular ausgefüllt werden.
Möglicherweise gibt es Unterschiede bei den einzelnen Lounge oder es gibt nun wieder in allen Getränke.