Stimmt das? Wenn der alte Zug durch einen neuen mit identischen Fahrzeiten ersetzt wird, dann ändert sich ja nichts an der Ankunft.
Argh, jetzt schwappt diese Endlosdiskussion "aber die Bahn darf alles!" auch noch aus DSO in den VFT
Die Bahn definiert Zugbindung nicht nur über den Fahrplan, sondern auch über die Zugnummer. Müsste sie nicht, tut sie aber. Somit ist die Verspätung "unendlich", denn mit dem zuggebundenen Zug, der ja ausfällt, kommt man nie an. Der Ersatzzug ist nur eine von vielen Alternativen. Auch eine Alternative, die eine unveränderte Ankunft ermöglicht, muss man nicht nehmen (auch hier wieder: könnte man anders regeln, macht man aber nicht).
Das ist übrigens wie gesagt selbst bei der Bahn völlig unstreitig, abgesehen von besagten Hundertfuffzigprozentigen.
Damit müsste nach meinem Verständnis die Zugbindung bestehen bleiben. Außer, es gab mal eine Phase in welcher Zug A als ausgefallen kommuniziert wurde und Ersatzzug B noch nicht angekündigt war.
Zum einen, s.o., wenn es einen Ersatzzug gäbe, wäre er irrelevant, und zum anderen gibt es hier keinen Ersatzzug. Außerdem geschieht es der Bahn ganz recht, wenn sie hier bluten müssen: Dafür, dass der Zug Wiesbaden nicht erreicht, kann sie nichts, das ist das Pech mit der Brücke. Dass sie ihn aber nicht bis Mainz fahren lassen, sondern er in Frankfurt vorzeitig verendet, ist ihre freie Entscheidung. Die bzgl. Umlaufplänen etc. nachvollziehbar sein mag, aber dennoch rein unternehmerisch getroffen.