Interessant das du überhaupt ein Ticket angeboten bekommst.Versteh mal einer die Preislogik der DB...
Nürnberg-Rom im Dezember 1. Kl. BC25 SSP 228€, Flex 231€, ab Bologna gibt's nur 2. Kl. Regionalbahnen, Ticket bis Bologna 99€ 1. Kl SSP, Trenitalia 29€ 2. Kl.bei dieser Preiswillkür kann man direkt fliegen
Anhang anzeigen 161288
Krasses Beispiel, aber den Zug ab 5:08 Uhr gibt es auch für etwa die Hälfte mit 1h längerer Reisezeit.Versteh mal einer die Preislogik der DB...
Nürnberg-Rom im Dezember 1. Kl. BC25 SSP 228€, Flex 231€, ab Bologna gibt's nur 2. Kl. Regionalbahnen, Ticket bis Bologna 99€ 1. Kl SSP, Trenitalia 29€ 2. Kl.bei dieser Preiswillkür kann man direkt fliegen
Anhang anzeigen 161288
Du meintest sicher "herren- oder damenlosen Koffers" oder war die Durchsage noch nicht aktualisiert?
HA 13.09.2021Ein herrenloser Rucksack im Hauptbahnhof.... Gegen 19 Uhr war das Gepäckstück auf einer Bank zu den Gleisen 13 und 14 entdeckt worden, ... sperrte nicht nur die direkt betroffenen Gleise, sondern auch den benachbarten Bahnsteig 11/12. ... (es kam) zu Verspätungen von mehr als einer Stunde kam.
Spiegel Kultur 08.09.2010Richtig kompliziert wird es, wenn es sich bei dem herrenlosen Fahrrad auch noch um ein Damenfahrrad handelt.
Was ist da los? Bekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
Ja genau. Ebenso kann man die Fahrgastrechte bei einer Verspätung geltend machen.Bei der Bahn findet man in der Reiseauskunft Verbindungen (hier: im November). die mit einem Vorsichts-/Achtungzeichen versehen sind. in der Erklärung steht der Hinweis auf einen Zug der Verbindung, der zwischen X und Y ausfalle (wobei dieser Abschnitt Teil der angezeigten Verbindung ist).
Trotzdem scheint die Verbindung buchbar.
Was ist da los? Bekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
Nein, in jedem FallBekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
kommt in solchen Fällen nicht der Einwand, dass die Unregelmäßigkeit schon bekannt ist und daher die Entschädigung wegen Verspätung abgelehnt wird?Ja genau. Ebenso kann man die Fahrgastrechte bei einer Verspätung geltend machen.
Bitte ausprobieren und dann berichten. Wer keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder SÖP sollte besser warten bis der Zug offiziell als ausfallend gekennzeichnet ist (i.d.R. spätestens einen Monat vorher).Es ist halt einfach die Rechtslage, nach Vertrag, AGB und Gesetz. Sobald die Verspätung zu erwarten ist, ist die Zugbindung aufgehoben. Die Bahn gibt die Verspätung bekannt, die Zugbindung entfällt im selben Moment automatisch. Ein Wiederaufleben ist nirgends geregelt, findet also nicht statt. Man könnte es versuchen zu regeln, könnte das aber nur im gesetzlichen Rahmen; wie weit das ginge, müsste man im Einzelfall prüfen, ich vermute nicht sehr weit. Vielleicht im Bereich zwischen 20 und 59 Minuten, in dem die Bahn die gesetzlichen Vorgaben heute übererfüllt.
Das ist im übrigen auch angemessen und nicht nur reiner Formalismus: Wenn die Bahn sagt "wir haben Verspätung, plane bitte um", plant der Passagier um. Geht ggf. andere zeitlich fixe Verpflichtungen ein, die zu seinen neuen Plänen passen. Warum soll er dann, im Zweifel kostenpflichtig, erneut umplanen müssen, nur weil die Bahn es sich doch wieder anders überlegt?
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.sollte besser warten bis der Zug offiziell als ausfallend gekennzeichnet ist (i.d.R. spätestens einen Monat vorher).
Die Bahn muss ja vor Gericht ziehen. Wenn sie es trotz Streitwerts und Erfolgsaussichten (beides sehr niedrig) täte, wunderte mich das sehr.keine Lust auf Gerichtsverfahren
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.
Was gab es denn?Speisen und Getränke waren wieder super.
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.
Die Bahn muss ja vor Gericht ziehen. Wenn sie es trotz Streitwerts und Erfolgsaussichten (beides sehr niedrig) täte, wunderte mich das sehr.
Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht den Unterschied, denn den Zusatztext gibt es eigentlich nur ohne Achtung-Symbol. Ich habe gerade kein Beispiel zur Hand, aber dass die Bahn Tickets verkauft, obwohl bereits klar ist, dass die Verbindung so nicht existiert, ist altbekannt. Das wurde mal mit unterschiedlichen Zeitpunkten des Einpflegens der entsprechenden Ausfallinformation begründet, die Details bekomme ich nicht mehr zusammen.Nein, denn wir haben unterschiedliche Auffassungen davon was "offizieller Ausfall" ist. Für dich ist das scheinbar schon das kleine Dreieck im Zusatztext der Verbindungsauskunft (Zumindest hast du das suggeriert).
Für mich ist offizieller Ausfall erst dann, wenn das entsprechende Symbol in der Verbindungsauskunft auftaucht und/oder hinter den Abfahrtszeiten Zug fällt aus steht.
Vielleicht kann er ja einen Screenshot beisteuern, damit klar ist, worüber wir reden.Bei der Bahn findet man in der Reiseauskunft Verbindungen (hier: im November). die mit einem Vorsichts-/Achtungzeichen versehen sind. in der Erklärung steht der Hinweis auf einen Zug der Verbindung, der zwischen X und Y ausfalle (wobei dieser Abschnitt Teil der angezeigten Verbindung ist).
Lounge 1. Oder 2. Klasse?Und es gab eine vorzügliche Kokosnusssuppe.So macht Bahnfahren Spaß.
Und dann liegen/lagen dort auf der Theke diese braunen Tüten. Da kann/konnte man sich das selbe nochmal mitnehmen.
Premium-BereichLounge 1. Oder 2. Klasse?
Vielleicht kann er ja einen Screenshot beisteuern, damit klar ist, worüber wir reden.
Ja, genau diese Art der Darstellung hatte ich im Sinne. Die Bahn rechnet Stand jetzt damit, dass genau der Zug ausfällt. Und kommuniziert das eindeutig, kein voraussichtlich, kein vielleicht, kein wahrscheinlich, sondern straight "Dieser Zug fällt leider aus."schaut einfach mal z.B. Mainz-Fulda 1.11.2021 8:43 (ICE 1557) oder Gegenrichtung an oder eine spätere Verbindung (z.B. ICE 1559)
"Hinweise
fährt 1. Nov bis 11. Dez 2021; nicht 6., 7. Nov
Aktuelle Informationen zu Ihrer Verbindung:
ICE 1557: Mainz Hbf->Frankfurt(Main)Hbf: Information. Dieser Zug fällt leider aus."
Ich vermute dass dies mit der Salzbachtalbrücke zu tun hat. Werden wohl die Restriktionen bis 01.11. beseitigt sein, und die Warnmeldung bezieht sich nur auf den Zeitraum davor, in dem dieser ICE laut Reiseauskunft eh nicht (mehr?) verkehrt?
Da wissen sie selber auch nicht mehr. Jedenfalls nicht die Mitarbeiter "an der Front".Soll man einfach in ein paar Tagen bei der Bahn anfragen, ob die Verbindung trotz dieser Angabe fahren wird
Der Stempel hülfe wie gesagt für alle Eventualitäten, und es sollte ihn eigentlich auch problemlos geben, solange der Ausfall im System steht.oder ob die Zugbindung aufgehoben ist?
Vermutlich wird so frühzeitig dort niemand letzteres veranlassen, solang der Zug noch weiter als buchbar im System steht.
klar, wenn dies am Reisetag oder meinetwegen am Vortag noch so im System steht, ist die Sache hinreichend klar. Ich hätte nur gerne schon etwas früher Klarheit.
Hat jemand eine Ahnung, wodurch dieser Eintrag verursacht wird, was der inhaltliche Hintergrund ist und wieso die Verbindung weiterhin buchbar ist?