Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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red_travels

Reisender
16.09.2016
25.577
15.471
www.red-travels.com
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Versteh mal einer die Preislogik der DB...

Nürnberg-Rom im Dezember 1. Kl. BC25 SSP 228€, Flex 231€, ab Bologna gibt's nur 2. Kl. Regionalbahnen, Ticket bis Bologna 99€ 1. Kl SSP, Trenitalia 29€ 2. Kl. :mad: bei dieser Preiswillkür kann man direkt fliegen

Bildschirmfoto 2021-09-11 um 23.03.18.png
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
863
665
BER & CGN
Versteh mal einer die Preislogik der DB...

Nürnberg-Rom im Dezember 1. Kl. BC25 SSP 228€, Flex 231€, ab Bologna gibt's nur 2. Kl. Regionalbahnen, Ticket bis Bologna 99€ 1. Kl SSP, Trenitalia 29€ 2. Kl. :mad: bei dieser Preiswillkür kann man direkt fliegen

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Interessant das du überhaupt ein Ticket angeboten bekommst.

In IT bietet die DB nur Tickets für die Brenner-EC an und für den einen EC(E) Frankfurt-Mailand (und anscheinend z.T. für weitere Ziele im ausschließlichen Nahverkehr).

Für deine Relation würde es sich also anbieten das Ticket im Verona oder Bologna zu splitten und dann bei Trenitalia oder Italo zu buchen. Zumindest Trenitalia Züge sollten sich auch auf international.bahn.de zusammen mit einem SSP buchen lassen (ein Buchungsvorgang, zwei Tickets), damit sollte zumindest die Weiterfahrt bei Anschlussverlust kein Problem sein und die Preise auch wieder etwas wettbewerbsfähiger (zumindest im Vergleich zur 1. Klasse wird fliegen aber vermutlich billiger).
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.232
927
Versteh mal einer die Preislogik der DB...

Nürnberg-Rom im Dezember 1. Kl. BC25 SSP 228€, Flex 231€, ab Bologna gibt's nur 2. Kl. Regionalbahnen, Ticket bis Bologna 99€ 1. Kl SSP, Trenitalia 29€ 2. Kl. :mad: bei dieser Preiswillkür kann man direkt fliegen

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Krasses Beispiel, aber den Zug ab 5:08 Uhr gibt es auch für etwa die Hälfte mit 1h längerer Reisezeit.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.566
3.242
Corona-Land
Du meintest sicher "herren- oder damenlosen Koffers" oder war die Durchsage noch nicht aktualisiert?
Ein herrenloser Rucksack im Hauptbahnhof.... Gegen 19 Uhr war das Gepäckstück auf einer Bank zu den Gleisen 13 und 14 entdeckt worden, ... sperrte nicht nur die direkt betroffenen Gleise, sondern auch den benachbarten Bahnsteig 11/12. ... (es kam) zu Verspätungen von mehr als einer Stunde kam.
HA 13.09.2021
Richtig kompliziert wird es, wenn es sich bei dem herrenlosen Fahrrad auch noch um ein Damenfahrrad handelt.
Spiegel Kultur 08.09.2010
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Bei der Bahn findet man in der Reiseauskunft Verbindungen (hier: im November). die mit einem Vorsichts-/Achtungzeichen versehen sind. in der Erklärung steht der Hinweis auf einen Zug der Verbindung, der zwischen X und Y ausfalle (wobei dieser Abschnitt Teil der angezeigten Verbindung ist).
Trotzdem scheint die Verbindung buchbar.
Was ist da los? Bekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA
Bei der Bahn findet man in der Reiseauskunft Verbindungen (hier: im November). die mit einem Vorsichts-/Achtungzeichen versehen sind. in der Erklärung steht der Hinweis auf einen Zug der Verbindung, der zwischen X und Y ausfalle (wobei dieser Abschnitt Teil der angezeigten Verbindung ist).
Trotzdem scheint die Verbindung buchbar.
Was ist da los? Bekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
Ja genau. Ebenso kann man die Fahrgastrechte bei einer Verspätung geltend machen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.546
15.241
Bekommt man im schlimmsten Fall auf diese Weise eine Vollflexible Fahrkarte zum Sparpreis?
Nein, in jedem Fall ;) Aber man muss die sofortige Aufhebung der bzw. die nie bestehende Zugbindung dokumentieren: Wenn der Zug (nach jetzigem Planungsstand wider Erwarten) doch fährt, wird die Bahn davon ausgehen, dass die Zugbindung dann wieder auflebe.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
wäre doch dann auch gerechtfertigt, oder? Wieso soll man dann trotzdem eine flexible Fahrkarte haben (angenommen der Umstand, dass der Zug durch fährt, ist hinreichend lange vorher bekannt).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.546
15.241
Es ist halt einfach die Rechtslage, nach Vertrag, AGB und Gesetz. Sobald die Verspätung zu erwarten ist, ist die Zugbindung aufgehoben. Die Bahn gibt die Verspätung bekannt, die Zugbindung entfällt im selben Moment automatisch. Ein Wiederaufleben ist nirgends geregelt, findet also nicht statt. Man könnte es versuchen zu regeln, könnte das aber nur im gesetzlichen Rahmen; wie weit das ginge, müsste man im Einzelfall prüfen, ich vermute nicht sehr weit. Vielleicht im Bereich zwischen 20 und 59 Minuten, in dem die Bahn die gesetzlichen Vorgaben heute übererfüllt.

Das ist im übrigen auch angemessen und nicht nur reiner Formalismus: Wenn die Bahn sagt "wir haben Verspätung, plane bitte um", plant der Passagier um. Geht ggf. andere zeitlich fixe Verpflichtungen ein, die zu seinen neuen Plänen passen. Warum soll er dann, im Zweifel kostenpflichtig, erneut umplanen müssen, nur weil die Bahn es sich doch wieder anders überlegt?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Ja genau. Ebenso kann man die Fahrgastrechte bei einer Verspätung geltend machen.
kommt in solchen Fällen nicht der Einwand, dass die Unregelmäßigkeit schon bekannt ist und daher die Entschädigung wegen Verspätung abgelehnt wird?

Ein Fall einer Freundin ist noch offen sie hatte einen Zug 5 Stunden vor Abfahrt gebucht der aus dem Norden kam und etwa 10 Minuten verspätet war am Ende kamen am Endziel 51 Minuten zusammen zu viel für ihren Anschluss mit 45 Minuten Umstiegszeit.
Einwendung des SFR der Zug sei ja bereits bei Buchung verspätet gewesen, die folgende Stellungnahme wurde noch nicht beantwortet.
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
863
665
BER & CGN
Es ist halt einfach die Rechtslage, nach Vertrag, AGB und Gesetz. Sobald die Verspätung zu erwarten ist, ist die Zugbindung aufgehoben. Die Bahn gibt die Verspätung bekannt, die Zugbindung entfällt im selben Moment automatisch. Ein Wiederaufleben ist nirgends geregelt, findet also nicht statt. Man könnte es versuchen zu regeln, könnte das aber nur im gesetzlichen Rahmen; wie weit das ginge, müsste man im Einzelfall prüfen, ich vermute nicht sehr weit. Vielleicht im Bereich zwischen 20 und 59 Minuten, in dem die Bahn die gesetzlichen Vorgaben heute übererfüllt.

Das ist im übrigen auch angemessen und nicht nur reiner Formalismus: Wenn die Bahn sagt "wir haben Verspätung, plane bitte um", plant der Passagier um. Geht ggf. andere zeitlich fixe Verpflichtungen ein, die zu seinen neuen Plänen passen. Warum soll er dann, im Zweifel kostenpflichtig, erneut umplanen müssen, nur weil die Bahn es sich doch wieder anders überlegt?
Bitte ausprobieren und dann berichten. Wer keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder SÖP sollte besser warten bis der Zug offiziell als ausfallend gekennzeichnet ist (i.d.R. spätestens einen Monat vorher).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.546
15.241
sollte besser warten bis der Zug offiziell als ausfallend gekennzeichnet ist (i.d.R. spätestens einen Monat vorher).
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.

keine Lust auf Gerichtsverfahren
Die Bahn muss ja vor Gericht ziehen. Wenn sie es trotz Streitwerts und Erfolgsaussichten (beides sehr niedrig) täte, wunderte mich das sehr.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.577
15.471
www.red-travels.com
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.

solange der Zug buchbar ist, sollte man davon ausgehen, dass dieser noch fahren kann. Sobald die Verbindung nicht mehr buchbar ist, ist es erst klar.
 
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vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
863
665
BER & CGN
Genau davon redeten wir, einem bereits offiziell als Ausfall angezeigten Zug. Dass man nicht bereits tätig werden sollte, wenn man sich die Störung nur aus einer Baustellen-Information selber zusammengesucht hat, ist klar.

Nein, denn wir haben unterschiedliche Auffassungen davon was "offizieller Ausfall" ist. Für dich ist das scheinbar schon das kleine Dreieck im Zusatztext der Verbindungsauskunft (Zumindest hast du das suggeriert).

Für mich ist offizieller Ausfall erst dann, wenn das entsprechende Symbol in der Verbindungsauskunft auftaucht und/oder hinter den Abfahrtszeiten Zug fällt aus steht.


Die Bahn muss ja vor Gericht ziehen. Wenn sie es trotz Streitwerts und Erfolgsaussichten (beides sehr niedrig) täte, wunderte mich das sehr.

Nja aber dafür hast du dann eine offene Forderung gegen dich im Raum stehen.

Im Zug wird es sehr wahrscheinlich Diskussionen mit dem ZUB geben und offiziell
gibt es dann im Zug für dich ein EBE, was man m.M.n. nicht so ohne weiteres ignorieren sollte.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.546
15.241
Nein, denn wir haben unterschiedliche Auffassungen davon was "offizieller Ausfall" ist. Für dich ist das scheinbar schon das kleine Dreieck im Zusatztext der Verbindungsauskunft (Zumindest hast du das suggeriert).

Für mich ist offizieller Ausfall erst dann, wenn das entsprechende Symbol in der Verbindungsauskunft auftaucht und/oder hinter den Abfahrtszeiten Zug fällt aus steht.
Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht den Unterschied, denn den Zusatztext gibt es eigentlich nur ohne Achtung-Symbol. Ich habe gerade kein Beispiel zur Hand, aber dass die Bahn Tickets verkauft, obwohl bereits klar ist, dass die Verbindung so nicht existiert, ist altbekannt. Das wurde mal mit unterschiedlichen Zeitpunkten des Einpflegens der entsprechenden Ausfallinformation begründet, die Details bekomme ich nicht mehr zusammen.

Ich bezog mich jedenfalls auf die von geos geschilderte (Darstellungs-)Situation:

Bei der Bahn findet man in der Reiseauskunft Verbindungen (hier: im November). die mit einem Vorsichts-/Achtungzeichen versehen sind. in der Erklärung steht der Hinweis auf einen Zug der Verbindung, der zwischen X und Y ausfalle (wobei dieser Abschnitt Teil der angezeigten Verbindung ist).
Vielleicht kann er ja einen Screenshot beisteuern, damit klar ist, worüber wir reden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
Vielleicht kann er ja einen Screenshot beisteuern, damit klar ist, worüber wir reden.

schaut einfach mal z.B. Mainz-Fulda 1.11.2021 8:43 (ICE 1557) oder Gegenrichtung an oder eine spätere Verbindung (z.B. ICE 1559)

"Hinweise

fährt 1. Nov bis 11. Dez 2021; nicht 6., 7. Nov
Aktuelle Informationen zu Ihrer Verbindung:
ICE 1557: Mainz Hbf->Frankfurt(Main)Hbf: Information. Dieser Zug fällt leider aus."

Ich vermute dass dies mit der Salzbachtalbrücke zu tun hat. Werden wohl die Restriktionen bis 01.11. beseitigt sein, und die Warnmeldung bezieht sich nur auf den Zeitraum davor, in dem dieser ICE laut Reiseauskunft eh nicht (mehr?) verkehrt?

Habe nun zwei Verbindungen als Super-Sparpreis gebucht, die diese Strecke enthalten mit dem ICE.
Soll man einfach in ein paar Tagen bei der Bahn anfragen, ob die Verbindung trotz dieser Angabe fahren wird oder ob die Zugbindung aufgehoben ist?
Vermutlich wird so frühzeitig dort niemand letzteres veranlassen, solang der Zug noch weiter als buchbar im System steht.
Aber komisch ist es schon.


 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.546
15.241
schaut einfach mal z.B. Mainz-Fulda 1.11.2021 8:43 (ICE 1557) oder Gegenrichtung an oder eine spätere Verbindung (z.B. ICE 1559)

"Hinweise

fährt 1. Nov bis 11. Dez 2021; nicht 6., 7. Nov
Aktuelle Informationen zu Ihrer Verbindung:
ICE 1557: Mainz Hbf->Frankfurt(Main)Hbf: Information. Dieser Zug fällt leider aus."

Ich vermute dass dies mit der Salzbachtalbrücke zu tun hat. Werden wohl die Restriktionen bis 01.11. beseitigt sein, und die Warnmeldung bezieht sich nur auf den Zeitraum davor, in dem dieser ICE laut Reiseauskunft eh nicht (mehr?) verkehrt?
Ja, genau diese Art der Darstellung hatte ich im Sinne. Die Bahn rechnet Stand jetzt damit, dass genau der Zug ausfällt. Und kommuniziert das eindeutig, kein voraussichtlich, kein vielleicht, kein wahrscheinlich, sondern straight "Dieser Zug fällt leider aus."

Damit sind wir eindeutig im 9.1.1 der AGB: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen."

Der Reisende hat die Wahl, und zwar unverzüglich, also jetzt, nicht erst, wenn wirklich "sicher" ist, dass der Zug ausfällt. Wenn er sich jetzt für einen anderen Zug entscheidet, also "Fortsetzung der Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt", dann ist der Vertrag entsprechend geändert.

Soll man einfach in ein paar Tagen bei der Bahn anfragen, ob die Verbindung trotz dieser Angabe fahren wird
Da wissen sie selber auch nicht mehr. Jedenfalls nicht die Mitarbeiter "an der Front".

oder ob die Zugbindung aufgehoben ist?
Vermutlich wird so frühzeitig dort niemand letzteres veranlassen, solang der Zug noch weiter als buchbar im System steht.
Der Stempel hülfe wie gesagt für alle Eventualitäten, und es sollte ihn eigentlich auch problemlos geben, solange der Ausfall im System steht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.583
6.706
klar, wenn dies am Reisetag oder meinetwegen am Vortag noch so im System steht, ist die Sache hinreichend klar. Ich hätte nur gerne schon etwas früher Klarheit.
Hat jemand eine Ahnung, wodurch dieser Eintrag verursacht wird, was der inhaltliche Hintergrund ist und wieso die Verbindung weiterhin buchbar ist?
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.378
3.405
HAM
klar, wenn dies am Reisetag oder meinetwegen am Vortag noch so im System steht, ist die Sache hinreichend klar. Ich hätte nur gerne schon etwas früher Klarheit.
Hat jemand eine Ahnung, wodurch dieser Eintrag verursacht wird, was der inhaltliche Hintergrund ist und wieso die Verbindung weiterhin buchbar ist?

Wenn heute im System steht, dass der Zug ausfällt, würdest du dann nicht vernünftigerweise davon ausgehen, dass du mit dieser Zugverbindung Dein Ziel nicht erreichen kannst, wenn es keine Alternativverbindung gibt?

Zumindest im zitierten Teil der AGB steht nichts davon, dass man davon nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung ausgehen darf. Es ist zugegebenermaßen irritierend, wenn ein Vertrag mit den Worten geschlossen wird: Ich, die Deutsche Bahn, werde den Vertrag nicht einhalten.

Ich würde an der Stelle davon ausgehen, dass die tatsächlichen Kosten für die Flexibilität eines Tickets in diesen Fällen schlicht unter den Kosten für die notwendigen Anpassungen inklusive rechtlicher Beratung zu Grenzfällen sind. Sonderfälle sind in der IT immer teurer.