Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Jetzt mal komplett unabhängig vom Bahnstreik: Welche Rechte ergeben sich aus der Ankündigung eines Schadens, und welche erst durch dessen Eintritt? Die Bahn informiert den Reisenden in der App, und auf Wunsch auch per Mail, über Änderungen der gebuchten Fahrt. Die ungeliebten Mails enthalten dann entweder eine Meldung, dass sich die Ankunft um X Minuten verspätet und der Anschluss voraussichtlich nicht erreibar ist, oder im Extremfall schon den Betreff "Ihr Anschluss in XXX ist nicht erreichbar".

Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten am Zielort ist die Zugbindung aufgehoben, und ich darf das Ticket flexibel nutzen. Gilt dies ab Erhalt der Meldung, unabhängig davon ob sich die Lage nochmal ändert? Oder ist die Zugbindung wieder hergestellt, wenn der Anschluss doch erreichbar ist? Bis dahin könnte der Fahrgast ja bereits in einem alternativen Zug sitzen. Ich hatte schon mal Glück im Unglück, das alternative Teilstück war schneller als der verspätete Zug (ICE statt RE), und die ursprüngliche Reiseroute war danach wieder möglich. Der Schaffner behauptete dann, die Zugbindung wäre wieder hergestellt weil das Ziel nun doch erreichbar ist.

Besonders interessant wird's bei Alternativbeförderung oder Hotel. Als Fahrgast könnte man diese proaktiv buchen, um einen größeren Schaden abzuwenden. Was, wenn Kosten anfallen und die Verspätung dann doch nicht eintritt?
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Graubereich?
Hatte den Fall: Gebuchter Zug voraussichtlich (weit über 20 Minuten) verspätet.
Man hat mir die Mitfahrt in einem früheren Zug verweigert.
Begründung: Die Verspätung muss erst eingetreten sein.
Reisezentrum Hamburg
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.934
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In deinem Fall war's eigentlich eindeutig, weil die Zugbindung ab einer voraussichtlichen Verspätung aufgehoben ist. Außer, er war zwischenzeitlich wieder pünktlich.

Hatte auch schon den Fall, dass eine Verbindung Wochen vorher als ausgefallen gemeldet wurde, und dann plötzlich doch wieder angeboten wurde. Hätte ich als Alternative den Flixbus gebucht, wäre ich vielleicht der Dumme gewesen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Der Wortlaut in den AGB ist eindeutig:

"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl" etc.

Wenn die Zugbindung einmal weg ist, ist sie weg - schließlich hat man eine juristische Sekunde nach Bekanntwerden der voraussichtlichen Verspätung seine Wahl getroffen, welche Alternative man in Anspruch nimmt. Damit ist der Vertrag geändert. Für eine Änderung zurück gibt es, jedenfalls ohne Einvernehmen, keine Rechtsgrundlage.

Es dürfte allerdings im Einzelfall etwas ungemütlich werden, diese Auffassung durchzubekommen (deshalb, wenn es geht, immer sofort den Stempel "Zugbindung aufgehoben" holen).
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.974
2.187
MUC
Der Wortlaut in den AGB ist eindeutig:

"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl" etc.

Wenn die Zugbindung einmal weg ist, ist sie weg - schließlich hat man eine juristische Sekunde nach Bekanntwerden der voraussichtlichen Verspätung seine Wahl getroffen, welche Alternative man in Anspruch nimmt. Damit ist der Vertrag geändert. Für eine Änderung zurück gibt es, jedenfalls ohne Einvernehmen, keine Rechtsgrundlage.

Es dürfte allerdings im Einzelfall etwas ungemütlich werden, diese Auffassung durchzubekommen (deshalb, wenn es geht, immer sofort den Stempel "Zugbindung aufgehoben" holen).

Ich habe mich immer damit beholfen, einen Sceenshot in der Navigator App mit der voraussichtlichen Verspätung (klar, wenn > 20 Minuten) zu machen und diesen, falls bei einer Kontrolle Nachfragen kamen, vorgezeigt. Wurde bisher immer akzeptiert.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.934
7.137
Es dürfte allerdings im Einzelfall etwas ungemütlich werden, diese Auffassung durchzubekommen (deshalb, wenn es geht, immer sofort den Stempel "Zugbindung aufgehoben" holen).
Genau dieser Stempel wurde mir mal von einem Schaffner verwehrt, weil ich durch eine alternative Verbindung wieder im Zeitplan war. Und ohne Stempel wollte ich nicht riskieren, zwei RE-Teilstücke durch einen ICE zu ersetzen.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.974
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MUC
Genau dieser Stempel wurde mir mal von einem Schaffner verwehrt, weil ich durch eine alternative Verbindung wieder im Zeitplan war. Und ohne Stempel wollte ich nicht riskieren, zwei RE-Teilstücke durch einen ICE zu ersetzen.
Für mich zur Klarstellung: Zugbindung und Klassenbindung sind doch ganz was anders?

Meiner Ansicht nach, darfst Du bei einem >20 Min verspäteten RE einen beliebigen anderen RE nehmen, aber keinen IC oder ICE.
Bei einem > 20 Minuten verspäteten ICE darfst Du einen beliebigen anderen ICE, IC oder RE nehmen.

So habe ich es zumindest bisher gehandhabt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Meiner Ansicht nach, darfst Du bei einem >20 Min verspäteten RE einen beliebigen anderen RE nehmen, aber keinen IC oder ICE.
Bei einem > 20 Minuten verspäteten ICE darfst Du einen beliebigen anderen ICE, IC oder RE nehmen.
Hier ist jeder Einzelfall gesondert zu bewerten, wir ein erhbelich vergünstigtes Ticket wie zum Beispiel ein Länderticket verwendet stimmt es, dass der Übergang auf IC/ICE ausgeschlossen ist.
Aber auch hier gibt es die Ausnahme falls es sich um Verbindungen am Tagesrand handelt, dann kann auch ein ICE genutzt werden um noch am gleichen Tag das Ziel zu erreichen.
Aber hier muss ein neuer Fahrschein erworben werden der dann im Fahrgastrechteverfahren erstattet wird.

Bei normalen Fahrkarten für den Fernverkehr kann jedoch ein Höherwertiger Zug genutzt werden wenn die Verspätung am Zielort mehr als 20 Minuten beträgt.

Zum Stempel zur Aufhebung der Zugbindung ist auch das Prüfpersonal der falsche Ansprechpartner das erledigt man im Reisezentrum oder Service Point am Bahnhof.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
bei einem RE hast du generell keine Bindung im NV.

Vielleicht meint er die Wegevorschriften einer bestimmten Strecke die normalerweise eingehalten werden müssen.

Zu Uni zeiten gab es zB einen IRE der deutlich schneller als die beiden REs war, aber eben ausserhalb des Gültigkeitsgebiets gefahren ist, bei Verspätungen konnte dieser dann trotzdem benutzt werden.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.934
7.137
Zum Stempel zur Aufhebung der Zugbindung ist auch das Prüfpersonal der falsche Ansprechpartner das erledigt man im Reisezentrum oder Service Point am Bahnhof.
Das wäre wünschenswert, und auch möglich wenn man gemütlich eine Stunde in Berlin rumstehen muss. Wenn man sonntags in Hinterobertupfing von einem Zug zum anderen hetzt, damit man nicht erst montags um 03:40 zuhause ankommt, bleibt der Schaffner der einzige Ansprechpartner.

Zur Zugbindung, gefährliches Halbwissen: Bei einem Fernverkehrsticket (z.B. Sparpreis) entfällt mit der Zugbindung auch die Bindung an eine Zugklasse, vorausgesetzt die ist nicht reservierungspflichtig. Bisher hat sich noch nie ein Schaffner darüber beschwert. Und in Ausnahmesituationen, wie z.B. bei Unwetter oder Böschungsbrand, bin ich auch schon unbeanstandet mit einem QDL-Ticket im ICE gesessen. Grundsätzlich kann man weder der Bahn noch dem Personal Vorwürfe machen, meist sind alle sehr kulant.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Das wäre wünschenswert, und auch möglich wenn man gemütlich eine Stunde in Berlin rumstehen muss. Wenn man sonntags in Hinterobertupfing von einem Zug zum anderen hetzt, damit man nicht erst montags um 03:40 zuhause ankommt, bleibt der Schaffner der einzige Ansprechpartner.
Trotzdem sind die erst einmal nicht zuständig um die Zugbindung auf zu heben, das geht eben nur im RZ oder Service Point.
Funktioniert das nicht kann man auch trotzdem in den Zug steigen, die Aufhebebung per Stempel erleichtert zwar einiges ist aber keine zwingende Voraussetzung.

Im zweifel kann man sich immer noch eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen, falls sich das Zugpersonal im anderen Zug quer stellt.

Zum QDL:
Dies ist aber eben nur in Ausnahmefällen vorgesehen und nur zulässig wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt und mit dem Nahverkehr nicht mehr erreicht werden könnte.
Ansondern haben zur Unizeit in Marburg öfters die Zugbegleiter die Leute mit Hessenticket im IC zwischen Marburg/Gießen nach Frankfurt mitfahren lassen wenn der RE/RB Probleme hatten aber immer mit dem Hinweis das wäre die Ausnahme und ab Frankfurt seien wieder die Regios zu nutzen.
Aber es gab auch die Sorte Zugbegleiter die dann die Leute in Friedberg haben aussteigen lassen und wenn sie es nicht gemacht haben den Fahrpreis verlangt haben.

Ansonsten gilt:
Bei Unregelmäßigkeiten möglichst vor Abfahrt zum Zugchef des ICE/IC oder zum KiN in den Regios gehen und das einfach ansprechen.
Meine Erfahrung damals war 19 von 20 Zugchefs haben dann die Mitfahrt im ICE genehmigt obwohl das Semesterticket nur für den IC zugelassen war.
Funktioniert es nicht schon vor der Abfahrt dann eben denjenigen im Zug von sich aus suchen, wenn dann das anliegen sachlich und freundlich vorgetragen wird, lässt das Personal des öfteren 5 gerade sein und gestattet die Mitfahrt auch wenn es die Beförderungsbedingung vielleicht nicht unbedingt hergeben.

So war es zumindest bis 2019 ich kann mir aber nicht vorstellen dass sich das in der kurzen Zeit fundamental geändert hat.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Zum Thema Erstattung und Gutscheine hab ich gerade etwas ausprobiert.

IC2449 ist heute ausgefallen also bin ich zurück gefahren, habe eben die Erstattung im Reisezentrum ausprobiert mir wurde das ganze Ticket 41,70 ausgezahlt.
Ich hatte den 10 Euro Storck Gutschein und eben 31,70 mit Lastschrift bezahlt.

Eigentlich wollte ich einen Gutschein haben aber das ging irgendwie nicht.

In Stuttgart gibts ja sogar ein Lounge Upgrade die haben nicht nur wieder Getränke sondern sogar Gummibärchen.

DB Reisebegleitung ist auch lustig drauf:
um 11:44 Uhr geht die Mail ein Ihre Fahrt von Halle(Saale)Hbf nach Dresden Hbf ist wieder möglich obwohl der IC2449 schon von 06:56 bis 08:34 gefahren wäre.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Ab Leipzig ist er ausgefallen, von Magdeburg bis Leipzig ist er gefahren.
Der ist nicht in Dresden angekommen also ausgefallen fertig, der hätte auch Buxtehude gurkden können völlig egal wenn der woanders hin hätte sollen.
Wahrscheinlich wieder so eine Statistik verarsche wie wir ja wissen kommen ausgefallene Züge nicht zu spät als ich in Halle ankam hieß es ja noch +30, naja egal Auftrag erfüllt und gratis hin und zurück gefahren was will man mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.031
4.050
FRA
Ich habe es deshalb erwähnt, weil du Halle ins Spiel brachtest, und dort ist er noch gefahren, mit 35 Minuten Verspätung. Ob da schon der zukünftige Ausfall kommuniziert war, weiß ich aber nicht.
 

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
502
151
Ihr eCoupon im Wert von 10 Euro:
K5WRZMG4
Mindestfahrkartenwert: 39 Euro
Einlösbar bis: 13.09.2021
Gültig für eine Reise bis: 13.09.2021
 
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